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März

Prüfplakette Pflanzenschutzgeräte | Natriumhydrogencarbonat

Ab März werden die Pflanzenschutzgeräte wieder einsatzbereit gemacht. Kontrollieren Sie die Gültigkeit Ihrer Prüfplakette und melden Sie sich bei Bedarf für den "Spritzen-Tüv" an.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer KG
Eine Überprüfung des Gerätes auf Funktionstüchtigkeit schützt vor unliebsamen Überraschungen beim ersten Einsatz. Alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte müssen im Abstand von sechs Kalenderhalbjahren zur Gerätekontrolle. Damit die Prüfung schnell und erfolgreich durchgeführt werden kann, ist es wichtig, die Geräte entsprechend vorzubereiten, dann kann die Prüfung zügig und damit kostengünstig durchgeführt werden. Die LfL Bayern bietet eine Checkliste für die Vorbereitung der Geräte vor dem Kontrolltermin an: www.lfl.bayern.de
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