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Tipps für die Arbeiten im November

Neuanlage oder lieber Brache?

Nach einem anspruchsvollen Bewirtschaftungsjahr, sowie einer sortenweise nervenaufreibenden Weinlese wird die ein oder andere Rebanlage einer gründlichen Prüfung unterzogen. Die Zeit ist gekommen, Pläne zu schmieden und wichtige Entscheidungen bezüglich der zukünftigen Flächennutzung zu treffen.
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Wer seiner Bewirtschaftungspflicht nicht nachkommt, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
Wer seiner Bewirtschaftungspflicht nicht nachkommt, dem droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.Kerstin Riesterer
Dabei stellen sich viele Fragen, insbesondere hinsichtlich der Entscheidung, ob eine Anlage erneut bepflanzt oder aus wirtschaftlichen oder pflanzenbaulichen Gründen brachliegen gelassen werden sollte. Eine Brache hat grundsätzlich eine positive und regenerierende Wirkung auf den Boden. Bei einer längeren Brache von vier bis fünf Jahren können Nematoden und Schädlinge ausgehungert werden, was langfristig vorteilhaft für die weitere Nutzung als Weinberg ist. Wichtig zu wissen ist, dass Pflanzgenehmigungen nicht auf eine andere Person oder einen anderen Betrieb übertragen werden können und bei der Rodung automatisch auf die Person oder den Betrieb, welche die Rodung an die Weinbaukartei meldet, übergeht. Diese Person (Betrieb) allein ist...
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