Pflanzenschutz Balkone und Terrassen gehören ab sofort zum Anwendungsbereich Freiland
Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel wird die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung der Pflanzenschutzmittel festgelegt. Mit der Zulassung wird auch ein Anwendungsbereich bestimmt, das heißt, wo ein Pflanzenschutzmittel angewendet werden darf (z. B. im Freiland, im Gewächshaus...