Entalkoholisierter Perl- und Schaumwein
Alkoholfrei mit CO 2 – was muss aufs Etikett?
Sie sind eine eigene Weinkategorie: entalkoholisierter Perl- und Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure. Wer sie in Verkehr bringen will, hat einiges zu beachten, es gilt ein eigenes Bezeichnungsrecht. Wir lotsen Sie unfallfrei durch den Vorschriftendschungel.
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Entalkoholisierte Produkte liegen im Trend. Kohlensäure wird dabei häufig als qualitätssteigernd wahrgenommen. In der EU ist eine Entalkoholisierung nicht nur für Wein, sondern auch für Schaumwein, Qualitätsschaumwein, aromatischen Qualitätsschaumwein und Perlwein zugelassen. Die bisherigen Verfahren zur Entalkoholisierung können den Alkohol aus Schaumweinen jedoch nicht entfernen, ohne dass dabei Kohlendioxid entweicht. Da önologische Verfahren auch nach einer Entalkoholisierung zulässig sind, kann ein entalkoholisierter Grundwein mit Kohlendioxid imprägniert werden. So entsteht ein „entalkoholisierter Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure“. Dabei handelt es sich um eine eigene Weinkategorie mit abweichenden Regelungen gegenüber...



