Pflanzenschutzhinweise März
Auch der vergangene Winter zeigte sich wieder von seiner unangenehmen Seite. Er war nicht nur sehr lang, sondern auch sehr kalt. Die tiefsten Temperaturen wurden Anfang Februar gemessen und lagen zwischen minus 15° und minus 20° C in 2 m Höhe.
- Veröffentlicht am
Falls bei jungen Rebstöcken Stammschäden aufgetreten sind, besteht die Möglichkeit, durch die fehlende Schneedecke, dass Schäden bis zur Veredlungsstelle gehen können und im schlechtesten Fall nachgepflanzt werden muss. Nachdem die Winterniederschläge im Dezember und Januar etwas überdurchschnittlich waren, ist der Februar und der März, zumindest bis zum Berichtszeitraum, wieder sehr trocken. Ein Problem für den Weinbau entsteht dadurch noch lange nicht.
Durch die seither sehr kühle Witterung wurde der Vegetationsstart bis jetzt verhindert. Erst mit einem deutlichen Temperaturanstieg werden die Reben allmählich aus der Winterruhe erwachen. Austriebsspritzungen haben zwar noch Zeit bis zum Wollestadium, bereits jetzt stellt sich aber die Frage ob eine Austriebsspritzung überhaupt notwendig wird. Der Schaden, den Austriebsschädlinge verursachen können, ist meist unbedeutend und liegt unterhalb der wirtschaftlichen Schadschwelle. Lediglich starker Kräuselmilben-, extrem starker Blattgallmilbenbefall im Vorjahr oder ein hoher Besatz von Rote Spinne-Eiern um die Knospen herum, lassen eine Ölbehandlung vernünftig erscheinen. Besonders Junganlagen bis zum dritten oder vierten Standjahr sind allgemein stärker befallsgefährdet, da sich in der Regel noch wenige Raubmilben angesiedelt haben. Die Spritzung erfolgt ggf. mit einem zugelassenen Ölpräparat in Kombination mit 3,6 kg Netzschwefel je ha.
Bei einer Spritzung mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:
1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Es muss jede Gasse befahren werden
2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
3. Es sollte warm, möglichst über 15° C und auch nicht zu windig sein
Knospenschädlinge
Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können örtlich erhebliche Fraßschäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Bei Erdraupen und Rhombenspanner erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch nächtliches Absammeln, ab Einbruch der Dunkelheit.
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich.
Herbizideinsatz
Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem zugelassenen Herbizid zu behandeln. Blatt- und Bodenwirkung hat das Mittel Katana. Es wird vornehmlich dort zum Einsatz kommen, wo im vergangenen Jahr Samenunkräuter ein Problem waren, wie z.B. Amarant oder Hirse. Zur Vermeidung von Rebschädigungen über die Wurzeln unbedingt Überdosierungen vermeiden. Glyphosathaltige Mittel wie z.B. Round up werden ebenfalls kurz vor dem Rebenaustrieb empfohlen. Diese Mittel wirken nur über das Blattwerk der Kräuter und Gräser. Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. So darf das Mittel Basta bereits im 1. Jahr zum Einsatz kommen, glyphosathaltige Mittel dagegen erst ab dem 4. Jahr.
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Am Zeilenende, z.B. unmittelbar nach dem Anker, sollte das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. Wegrand oder an Böschungen, ist verboten.
Hinweise
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren mit relativ viel Wasseraufwand tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen. Z.B. bei „Para Sommer“ (1%ig) wird die Mittelmenge bezogen auf die tatsächliche Wasseraufwandmenge berechnet (z.B. in 20 Liter Rückenspritze kommen 200 ml Para Sommer). Dagegen sollte bei einer „Nachaustriebsspritzung“ z.B. gegen Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) gesprüht werden. Hier ist die Mittelmenge bezogen auf die Fläche auszubringen. In dem Rebstadium ist dies die auf jeder Packung angegebene 1-fache Basisaufwandmenge.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Gerätekontrolle
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette auf Gültigkeit für 2012. Ggf. rechtzeitig bei einer zugelassenen Kontrollwerkstatt einen Termin besorgen. Prüfpflichtig sind alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme tragbarer Geräte.
Vorschriften
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen bei Kontrollen ab 31. März einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2011 vorlegen können. Weiter ist vorgeschrieben, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen. Für den Nachweis der Stickstoffdüngung genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR. Entsprechende Formulare finden Sie u.a. auch im Internet des Landwirtschaftsamtes.
Düngung
Stickstoffhaltige Dünger werden erst um den Rebenaustrieb herum ausgebracht. Damit ist noch ausreichend Zeit, dass Stickstoff zum Hauptbedarfszeitpunkt um die Blüte an den Rebwurzeln ankommt. Die erste Zeit nach dem Austrieb lebt die Rebe ohnehin nur von den im Vorjahr eingelagerten Reservestoffen.
Hinweis für die Leiter und Verantwortlichen der Verwirrgemeinschaften
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann für die Ausbringung der Ampullen der Zeitraum der beiden Wochen nach Ostern ins Auge gefasst werden. Frühe Gebiete sollten dabei möglichst schon das Wochenende nach Ostern anstreben.
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für Tafeltrauben (wie auch für alle anderen landwirtschaftlichen Kulturen) gelten spezifische, besondere Zulassungsregelungen!
Bitte beachten Sie, dass Tafeltrauben bzw. Keltertrauben die als Esstrauben vermarktet werden (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden.
Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auf der unserer Internetseite. Bereits beim Einkauf der Mittel ist ggf. auf diese Regelung zu achten.
Es ist damit zu rechnen, dass auch 2012 verstärkt Proben durch dieLebensmittelüberwachung gezogen werden.
Jakob Thomas, Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Bad Mergentheim
Durch die seither sehr kühle Witterung wurde der Vegetationsstart bis jetzt verhindert. Erst mit einem deutlichen Temperaturanstieg werden die Reben allmählich aus der Winterruhe erwachen. Austriebsspritzungen haben zwar noch Zeit bis zum Wollestadium, bereits jetzt stellt sich aber die Frage ob eine Austriebsspritzung überhaupt notwendig wird. Der Schaden, den Austriebsschädlinge verursachen können, ist meist unbedeutend und liegt unterhalb der wirtschaftlichen Schadschwelle. Lediglich starker Kräuselmilben-, extrem starker Blattgallmilbenbefall im Vorjahr oder ein hoher Besatz von Rote Spinne-Eiern um die Knospen herum, lassen eine Ölbehandlung vernünftig erscheinen. Besonders Junganlagen bis zum dritten oder vierten Standjahr sind allgemein stärker befallsgefährdet, da sich in der Regel noch wenige Raubmilben angesiedelt haben. Die Spritzung erfolgt ggf. mit einem zugelassenen Ölpräparat in Kombination mit 3,6 kg Netzschwefel je ha.
Bei einer Spritzung mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:
1. Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Es muss jede Gasse befahren werden
2. Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
3. Es sollte warm, möglichst über 15° C und auch nicht zu windig sein
Knospenschädlinge
Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können örtlich erhebliche Fraßschäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Bei Erdraupen und Rhombenspanner erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch nächtliches Absammeln, ab Einbruch der Dunkelheit.
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche nichts blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich.
Herbizideinsatz
Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem zugelassenen Herbizid zu behandeln. Blatt- und Bodenwirkung hat das Mittel Katana. Es wird vornehmlich dort zum Einsatz kommen, wo im vergangenen Jahr Samenunkräuter ein Problem waren, wie z.B. Amarant oder Hirse. Zur Vermeidung von Rebschädigungen über die Wurzeln unbedingt Überdosierungen vermeiden. Glyphosathaltige Mittel wie z.B. Round up werden ebenfalls kurz vor dem Rebenaustrieb empfohlen. Diese Mittel wirken nur über das Blattwerk der Kräuter und Gräser. Die Anwendungsbestimmungen sind einzuhalten. So darf das Mittel Basta bereits im 1. Jahr zum Einsatz kommen, glyphosathaltige Mittel dagegen erst ab dem 4. Jahr.
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Am Zeilenende, z.B. unmittelbar nach dem Anker, sollte das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. Wegrand oder an Böschungen, ist verboten.
Hinweise
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren mit relativ viel Wasseraufwand tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen. Z.B. bei „Para Sommer“ (1%ig) wird die Mittelmenge bezogen auf die tatsächliche Wasseraufwandmenge berechnet (z.B. in 20 Liter Rückenspritze kommen 200 ml Para Sommer). Dagegen sollte bei einer „Nachaustriebsspritzung“ z.B. gegen Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) gesprüht werden. Hier ist die Mittelmenge bezogen auf die Fläche auszubringen. In dem Rebstadium ist dies die auf jeder Packung angegebene 1-fache Basisaufwandmenge.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Gerätekontrolle
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette auf Gültigkeit für 2012. Ggf. rechtzeitig bei einer zugelassenen Kontrollwerkstatt einen Termin besorgen. Prüfpflichtig sind alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme tragbarer Geräte.
Vorschriften
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen bei Kontrollen ab 31. März einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2011 vorlegen können. Weiter ist vorgeschrieben, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen dokumentiert werden müssen. Für den Nachweis der Stickstoffdüngung genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR. Entsprechende Formulare finden Sie u.a. auch im Internet des Landwirtschaftsamtes.
Düngung
Stickstoffhaltige Dünger werden erst um den Rebenaustrieb herum ausgebracht. Damit ist noch ausreichend Zeit, dass Stickstoff zum Hauptbedarfszeitpunkt um die Blüte an den Rebwurzeln ankommt. Die erste Zeit nach dem Austrieb lebt die Rebe ohnehin nur von den im Vorjahr eingelagerten Reservestoffen.
Hinweis für die Leiter und Verantwortlichen der Verwirrgemeinschaften
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann für die Ausbringung der Ampullen der Zeitraum der beiden Wochen nach Ostern ins Auge gefasst werden. Frühe Gebiete sollten dabei möglichst schon das Wochenende nach Ostern anstreben.
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für Tafeltrauben (wie auch für alle anderen landwirtschaftlichen Kulturen) gelten spezifische, besondere Zulassungsregelungen!
Bitte beachten Sie, dass Tafeltrauben bzw. Keltertrauben die als Esstrauben vermarktet werden (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden.
Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auf der unserer Internetseite. Bereits beim Einkauf der Mittel ist ggf. auf diese Regelung zu achten.
Es ist damit zu rechnen, dass auch 2012 verstärkt Proben durch dieLebensmittelüberwachung gezogen werden.
Jakob Thomas, Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Bad Mergentheim
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.