Infos Rebschutzdienst Bad Mergentheim
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Zur Zeit befinden sich die Reben, in normalen Anlagen, zwischen Wollestadium und Knospenaufbruch. Zum Monatswechsel April/Mai soll es deutlich wärmer werden und die Vegetation wird dann wieder in Schwung kommen. Bis zu den Eisheiligen Mitte Mai sind es dann noch zwei Wochen, in denen der bange Blick immer wieder zu den Wettervorhersagen geht.
Sorgen bereitet die anhaltende Trockenheit. Die geringen Niederschläge die bis jetzt gefallen sind können die angespannte Situation nicht verbessern. Sollten die Bodenwasservorräte nicht baldmöglichst aufgefüllt werden, werden auch die Ertragsanlagen bald darunter zu leiden haben. Derzeit wirkt sich die Trockenheit im Oberboden auf die frisch gepflanzten Junganlagen aus. Nach der Pflanzung sollten diese daher mit ca. 3 Liter Wasser angegossen werden. Dies gilt besonders auch für Maschinenpflanzung.
Winterfrost
Der starke Frost Anfang Februar bis minus 20° C ist sicherlich nicht ohne Folgen geblieben. Insbesondere in ungünstigen Lagen muss mit Schäden gerechnet werden. Besonders bei 2- und 3-jährigen Anlagen sollte, bei unbefriedigendem Wuchs, der oberen Rebtriebe vor dem Stammputzen geprüft werden, ob Leitungsbahnschäden im Stämmchen vorhanden sind. Wegen fehlender Schneedecke könnten in diesem Jahr Stämmchen evtl. auch komplett geschädigt worden sein. Dann hilft nur noch nachpflanzen.
Wildschäden
Mit dem Rebenaustrieb steigt auch wieder die Gefahr von Wildschäden. Besonders die Sorte Lemberger wird in Waldnähe gerne von Rehen bevorzugt und im Schnabeltriebbereich abgeweidet. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss der Schaden unverzüglich, nach der Feststellung, der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Bodenpflege
Unter dem Aspekt der Kostenminimierung und unter dem Begriff einer nachhaltigen Produktionsweise ist zu erwägen, ob eine Bodenbearbeitung mit Fräse oder Kreiselegge überhaupt notwendig ist. Wo immer möglich, ist Dauerbegrünung in jeder Gasse in Kombination mit kleinstmöglichem Herbizidstreifen im Unterstockbereich die kostengünstigste und vielleicht sogar umweltschonendste Variante der Bodenpflege. Mit einer Tropfbewässerung kann dieses System der Bodenpflege im Hinblick auf Traubengesundheit und Trockenstress, bei fehlenden Niederschlägen, optimiert werden.
Umstrukturierungsanträge
Für eine zeitnahe Weiterbearbeitung der Umstrukturierungsanträge wird ganz besonders auf eine unverzügliche Zusendung der Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen hingewiesen, sobald gepflanzt ist bzw. die Schläuche in den Anlagen ortsfest verlegt sind.
Herbizideinsatz:
Solange die austreibenden Augen im Stammbereich noch keine Blättchen haben, können zugelassene Herbizide gefahrlos ausgebracht werden. Generell ist bei der Herbizidausbringung darauf zu achten, dass die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen, Böschungen oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen!
Gerätekontrolle
Überprüfen Sie die Prüfplakette auf Gültigkeit für 2012. Ggf. rechtzeitig bei einer zugelassenen Kontrollwerkstatt einen Termin besorgen. Prüfpflichtig sind alle Pflanzenschutzgeräte, mit Ausnahme tragbarer Geräte. Nicht durchgeführte Gerätekontrollen und fehlende Kontrollplaketten führen zu Beanstandungen bei Fachrechtskontrollen. Vor dem ersten Einsatz ist es selbstverständlich die Funktionsfähigkeit aller Bauteile zu kontrollieren, Behälter, Leitungen und Armaturen sind auf Dichtigkeit zu prüfen.
Mittelinformationen
Tolylfluanidhaltige Pflanzenschutzmittel, „Euparen M WG“ und „Folicur EM“ haben im Weinbau ein Anwendungsverbot. Dies wird im Sommer kontrolliert.
Forum Gold: Die Zulassung von Forum Gold wurde für Tafeltrauben zurückgezogen. Damit ist eine Anwendung in Tafeltrauben, aber auch in Keltertrauben aus denen Esstrauben geschnitten werden sollen, nicht mehr erlaubt.
Für Berelex 40 SGmit dem Wirkstoff Gibberellinsäure wurde eine Zulassung erteilt. Diese ist vom 29.02.2012 bis zum 27.06.2012 auf 120 Tage befristet. Die Anwendung ist zur Lockerung des Stielgerüstes und der vorbeugenden Behandlung der Essigfäule zugelassen. Sie ist auf die Sorten Spätburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling und Portugieser beschränkt. Die Anwendung soll bei Vollblüte (50 % der Blütenkäppchen abgeworfen) in 300 bis 500 l Wasser je ha erfolgen. Aufwand: 3 bis 5 g/hl, max. 25 g/ha.
Neuzulassungen
„Luna Experience“gegen Oidium und Schwarzfäule, Wirkstoffe Fluopyram und Tebuconazole.
„Luna Privilege“gegen Botrytis, Wirkstoff Fluopyram.
Beide Zulassungen gelten nur für Keltertrauben.
Ausgelaufene Zulassungen:
Prosper: Zulassungsablauf 30.06.2010. Restmengen können bis Ende 2012 aufgebraucht werden.
Quadris: Zulassungsablauf 31.12.2009. Restmengen können nicht mehr aufgebraucht werden, es besteht ein Anwendungsverbot.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet unter der Adresse www.main-tauber-kreis.landwirtschaft-bw.de abgerufen werden
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