Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Rebschutzhinweis Nr. 1 – Weinbauberatung Heilbronn

Am 24. März wurde fast zeitgleich mit der einsetzenden Magnolienblüte erstes Bluten an den Reben beobachtet. Das zeigt, dass die Winterruhe langsam zum Ende kommt. 2014 war die Natur um ca. zwei Wochen früher dran.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Die im Winter 2014/15 gemessene Tiefsttemperatur wurde am 28./29. Dezember registriert. Dort wurden mit ca. minus 11° C zum einzigen Male zweistellige Minuswerte gemessen. Winterfrostschäden sind somit keine aufgetreten. Überdurchschnittliche Niederschläge konnten in den Monaten August/ September/ Oktober/ November 2014 und dann wieder im Januar 2015 registriert werden. Februar und März 2015 waren eher trocken.


Pheromone Aushängen gegen den Traubenwickler (Dieser Hinweis ist in erster Linie für Organisatoren der Pheromonausbringung gedacht)
Das rechtzeitige Aushängen der Pheromondispenser ist eine Grundvoraussetzung für die optimale Funktion der Verwirrmethode. Nur in ganz frühen Jahren wie 2007, 2011 und 2014 lag der Flugbeginn in Württemberg vor dem 20. April. Nach der aktuellen Vegetationsentwicklung und den aufgelaufenen Temperatursummen kann für sehr frühe Lagen das Wochenende nach Ostern, in mittleren und späteren Lagen das Wochenende um den 18. April als Aushängtermin eingeplant werden.
Sicher ist es besser, einige Tage früher als zwei Tage zu spät auszuhängen. Nach Aussage der Firma wird die Dispenserfüllung auch für eine Sauerwurmregulierung noch ausreichen, wenn der frühe Termin gewählt wird.


Allgemeine Hinweise zur Mittelwahl beim Pflanzenschutz! Sehr Wichtig!
Konsequenter Wirkstoffwechsel zur Resistenzvorbeugung ist bei allen Spritzungen zu beachten – mehr denn je gilt dies für die Oidiumspritzfolge. Nachdem wegen Resistenzentwicklung seit dem Jahr 2012 die gesamte Strobiluringruppe mit den Mitteln Cabrio Top, Discus, Flint und Universalis keine ausreichende Wirkung mehr verspricht, muss durch konsequenten Wirkstoffwechsel verhindert werden, dass die verbliebene Mittelpalette weiter schrumpft. Die Resistenzstrategie muss mit aller Konsequenz und von ALLEN Betrieben eingehalten werden. Auch Klein- und Kleinstbetriebe müssen für sich einen Weg finden, um den Wirkstoffwechsel vollziehen zu können. Resistenzentwicklungen machen nicht an Flurstücksgrenzen halt.
Deshalb ist das Problem eines Einzelnen letztlich das Problem ALLER. Für das betriebliche Resistenzmanagement der Oidiumbekämpfung bedarf es außer Netzschwefel mindestens 4-5 weiterer Mittel mit unterschiedlichen Wirkstoffgruppen.
Jeder Betrieb sollte bereits jetzt unter Berücksichtigung der Resistenz-Einstufung seine Spritzungen für 2015 vorplanen.


Knospenschädlinge
Rhombenspanner und Erdraupen verursachten im Frühjahr 2014 lokal stärkere Fraßschäden an Rebknospen. Entscheidend für erfolgreiche Gegenmaßnahmen sind zwei Kriterien:

  • Frühes Erkennen der Fraßtätigkeit in gefährdeten Anlagen.
  • Für eine erfolgreiche Bekämpfung muss eindeutig geklärt sein, um welchen Fraßschädling es sich handelt. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner bleibt auch tagsüber in Tarnstellung oben

Einen guten Bekämpfungserfolg erzielt der Winzer durch nächtliches Absammeln von Raupen und Rhombenspannern ab Einbruch der Dunkelheit ab ca. 22.00 Uhr. Alternativ sind gegen den Rhombenspanner die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Letzteres ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Mimic hat vor kurzem auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Entscheidend für eine ausreichende Wirkung ist aber, nicht zu früh zu behandeln, sondern erst, wenn die ersten Fraßschäden sichtbar werden.


Austriebsbehandlungen gegen Schadmilben
Starker Vorjahresbefall mit Roter Spinne oder das Auffinden vieler Überwinterungseier an den Knospen kann eine Austriebsbehandlung mit Öl und Schwefel notwendig machen.
Kräuselmilbe tritt vornehmlich an jungen Anlagen bis ungefähr zum 4. Standjahr auf.
Pockenmilbe zeigt meist nur lokal, und wenn, dann meist bei der Sorte Riesling. Generell sollte auf Raubmilbenschonung und in Junganlagen auf Ansiedlung von Raubmilben geachtet werden.
Bei einer Spritzung gegen Schadmilben mit Öl muss für einen ausreichenden Bekämpfungserfolg unbedingt folgendes beachtet werden:

  • Stämmchen und Ruten tropfnass spritzen. Dafür muss jede Gasse befahren werden
  • Den Termin beachten, d.h. im Wollestadium kurz vor dem Aufbruch der Knospen behandeln
  • Es sollte warm sein, möglichst über 15° C und möglichst windstill


Vorschriften
Nährstoffvergleich:
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2014 vorlegen können. Für Stickstoff ist ein 3-jähriger Vergleich und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Dies kann im gleichen Formular erfolgen.
Nachweis der Stickstoffdüngung:
Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR.


Gerätekontrolle
Bitte überprüfen Sie die Prüfplakette auf Gültigkeit für 2015.


Dokumentation Pflanzenschutz
Die Pflanzenschutzmaßnahmen müssen dokumentiert werden.


Zeitpunkt der Düngung
Stickstoffhaltige Dünger, also auch „Volldünger“, werden erst zum Rebenaustrieb gestreut. Die Reben benötigen den Stickstoff hauptsächlich erst zur Blüte. Die erste Zeit nach dem Austrieb wächst die Rebe von den eingelagerten Reservestoffen.


Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Esstrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben erlaubt sind, finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2015 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.


Ermittlung der Mittelmenge
Bei Behandlungen mit Ölpräparaten muss für eine ausreichende Wirkung im Spritzverfahren mit relativ viel Wasseraufwand tropfnass behandelt werden. Dazu ist es nötig, die Brühe 1-fach konzentriert anzumachen. z.B. bei „Para Sommer“ (1%ig) wird die Mittelmenge bezogen auf die tatsächliche Wasseraufwandmenge berechnet (z.B. in 20 Liter Rückenspritze kommen 200 ml Para Sommer). Dagegen sollte bei einer „Nachaustriebsspritzung“ z.B. gegen Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) gesprüht werden. Hier ist die Mittelmenge bezogen auf die Fläche auszubringen. In diesem frühen Rebstadium ist dies die auf jeder Packung angegebene 1-fache Basisaufwandmenge.


Herbizideinsatz
Gewöhnlich wird der Unterstockbereich kurz vor dem Rebenaustrieb mit einem zugelassenen Herbizid behandelt. Besonders bei systemisch wirkenden Mitteln ist darauf zu achten, möglichst keine grünen Rebteile zu treffen.


Besonderer Hinweis zum Herbizideinsatz
Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss das „Hebelchen“ auf „Aus“ gestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzwidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung! Bei sachgerechter Anwendung sind Herbizide derzeit eine kostengünstige und nachhaltige Möglichkeit, (weil Erosion vermindernd und Kraftstoff sparend) die Bodenpflege im Unterstockbereich zu betreiben.


Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum
Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Diese Rebschutzmitteilung kann auch im Internet unter der Adresse www.heilbronn.landwirtschaft-bw.de abgerufen werden.
Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte bis Ende April.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren