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Rebschutzhinweis Nr. 26 – Weinbauberatung Heilbronn

Die Traubenlese 2015 ist Mitte Oktober im Wesentlichen beendet. Die Hoffnungen auf einen außergewöhnlichen Jahrgang – im positiven Sinne – haben sich erfüllt. Das ist auch in der Lokalpresse durch eine positive Berichterstattung zu lesen.

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Bleibt zu hoffen, dass die positive Grundstimmung in Weinbaukreisen wie auch in der Bevölkerung sich auch im Weinabsatz und Weinhandel bemerkbar macht. Ganz besonders in der Hinsicht, dass Billigangebote heimischer Weine im ruinösen Bereich endlich der Vergangenheit angehören müssen. Der heimische Wein ist seinen Preis Wert, und darf - ganz besonders mit den im Keller befindlichen Qualitäten – nicht verschleudert werden. Dafür würde im Sinne einer nachhaltigen Weinwirtschaft jegliches Verständnis fehlen!


Auch wenn einzelne Betriebe oder einzelne Flächen unter der Hitze und Trockenheit etwas mehr leiden mussten, ist das durchschnittliche Gesamtergebnis 2015 bei der Mehrzahl der Betriebe sehr gut. Wer hätte Mitte August gedacht, dass sich Menge und Güte noch so entwickeln. Die Witterung während der Hauptreifezeit der Trauben hat natürlich in erster Linie geholfen, die guten Voraussetzungen noch zu veredeln. Und das Ganze, ohne dass eine einzige Behandlung gegen KEF erfolgen musste.


Kirschessigfliege 2015
Auch wenn vereinzelt über Fäulnisbefall geklagt wurde, muss festgehalten werden, dass dabei die Ursache in den seltensten Fällen der Kirschessigfliege anzulasten war. Selbstverständlich – das Tierchen war da und hat auch, je nach Lage und Pflegezustand einzelne Beerchen befallen. Unter dem Gesichtspunkt der Schadschwelle waren allerdings Mäuse- und Wespenfraß um ein Vielfaches höher einzuschätzen als KEF. In nicht wenigen Fällen von gemeldetem beginnenden Fäulnisbefall konnte durch die Weinbauberatung in Zusammenarbeit mit der „Weinbauschule“ durch genaue Beerenkontrollen festgestellt werden, dass keine kritische KEF Befallssituation vorlag. Meist lag der Fäulnisanteil in der Kompaktheit einzelner Trauben in Kombination mit wüchsiger Anlage begründet. Madenbefall in Fäulnisanteilen ist zum weitaus größten Teil dem Befall durch die normale Essigfliege anzulasten. Leider können KEF-Maden nicht von Maden der „Drosophila melanogaster“ (Essigfliege) unterschieden werden.Sehr hilfreich war die Möglichkeit, Verdachtsfälle durch Beerenuntersuchungen bei der „Weinbauschule“ untersuchen lassen zu können. Im Rahmen des groß angelegten Beerenmonitorings in allen relevanten württembergischen Sorten und in allen Teilen des Weinbaugebietes konnte zudem Sicherheit gewonnen werden, die KEF Situation einzuschätzen. Bleibt zu hoffen, dass dieses Verfahren auch zukünftig als Hilfestellung beibehalten wird.

 

Ergebnis 2015 war dann letztlich: Auf eine Bekämpfung der KEF mit Insektiziden konnte unter Beachtung des Schadschwellenprinzips vollständig verzichtet werden. Das ist ein Riesenerfolg für den Weinbau und die Umwelt, wenn man an die hysterischen Zustände des Vorjahres zurückdenkt. Ein Kompliment an den praktizierenden Weinbau, der nicht nach dem Motto „Augen zu und durch“, sondern auf Grundlage aktueller Erkenntnisse handelt.


Nachdem sich 2014 die negative Extrem- und 2015 die positive Extremsituation in Sachen KEF gezeigt hat, bleibt natürlich die Frage, was bringt die Zukunft? Sicher wird es Jahre geben, die sich zwischen diesen beiden Extremen einpendeln. Wie sich dann die Situation des Neuschädlings entwickelt, bleibt abzuwarten.


Weitere Hinweise

  • In einigen Rebflächen konnten zum Herbst hin bräunliche Blattsymptome beobachtet werden, die auf Kalimangel hindeuten. Sicherlich spielt da die Trockenheit mit. Dennoch ist das ein Zeichen, vielleicht mal wieder an Grundbodenuntersuchungen zu denken. Besonders hoher Rohlössanteil bringt durch den extrem hohen Kalkgehalt (hohe pH Werte) diese Symptome gerne mit sich. Darauf ist auch bei Erdauffüllungen zu achten. Gelber Löss sollte, wenn überhaupt, nicht in nennenswerter Stärke aufgebracht werden. Besser keine als eine Erdauffüllung mit ungeeignetem Boden
  • Der hohe Mäusebestand in Rebflächen war 2015 ein Problem. Damit die Begrünung in den Weinbergen keinen natürlichen Schutz für die Mäuse vor Fressfeinden bietet, kann in befallenen Anlagen daran gedacht werden, die Begrünung vor dem Winter nochmal zu mulchen. Sitzstangen für die parallel zur Mäusepopulation ebenfalls gestiegene Raubvogelpopulation sind geeignet, die natürliche Regulation zu fördern. Aus Gründen des vorbeugenden Grundwasserschutzes und der Tatsache, dass bei zu frühem Mulchen wieder Gras nachwächst, sollte so spät wie möglich gemulcht werden. Ein Umbruch der Begrünung oder eine Tiefenlockerung ist generell nicht empfehlenswert. Eine dieser Maßnahmen macht nur Sinn, wenn der Wuchs einer Anlage generell durch Bodenbearbeitung in Schwung gebracht werden soll. Das ist nur in vereinzelten Flächen und eher bei jüngeren Anlagen nötig.
  • Rückschnitt- oder Nachpflanzaktionen sind jetzt zu planen. Die Rebbestände altern deutlich schneller, wenn nicht rechtzeitig und permanent abgängige Rebstöcke ersetzt werden. Esca, Schwarzholzkrankheit und auch stark mit Mauke befallene (meist jüngere) Stöcke sind dann zu ersetzen, wenn ein Stockneuaufbau nach Rückschnitt nicht erfolgreich war. Pflanzlöcher können bereits jetzt oder im Winter gegraben werden, damit der Boden ausgefrieren kann.
  • Der erste Fortbildungszeitraum zur Sachkunde endet am 31.12.2015. Bis dorthin sollten alle Sachkundigen ihre 2x2 oder 1x4 Stunden durch eine Bescheinigung nachweisen können. Mit entsprechenden Kontrollen dafür muss ab 2016 gerechnet werden. Termine für Weinbaufortbildungen werden u.a. auch in der Fachzeitschrift Rebe & Wein veröffentlicht.
  • Im April 2016 gibt es einen neuen Sachkunde Grundlehrgang für den Weinbau. Bei Interesse bitte melden.
  • Anträge zur Umstrukturierung von Rebflächen können ab sofort beim zuständigen Landwirtschaftsamt bis 31.12.15 gestellt werden.
  • Verfolgen Sie die Neuerungen zur Anbauregelung aufmerksam in der Fachpresse, damit keine Termine versäumt werden.
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