Rebschutzhinweis Nr. 6 – Weinbauberatung Bad Mergentheim
Auch wenn das Pfingstwochenende mit einer deutlichen Abkühlung verbunden war, haben die „Eisheiligen“ glücklicherweise nicht zu weiteren Frostschäden geführt. Nun sollten verbliebene Frostruten endgültig entfernt bzw. in frostgeschädigten Anlagen je nach Bedarf niedergezogen werden.
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Durch die momentan mäßig warme Witterungsphase geht die Rebentwicklung nur schleppend voran. Gelblich aufgehellte Blätter zeigen das derzeit wachstumsunfreundliche Wetter an. In den meisten Lagen sind 4 bis 6 Blätter abgespreizt, in den frostgeschädigten Anlagen befinden sich die nachgetriebenen Augen im Bereich Knospenaufbruch bis 3-Blattstadium. Die um das Pfingstwochenende gefallenen Niederschläge liegen meist im Bereich von 5 - 10 l/m², wobei lokal auch Gewitterniederschläge zu verzeichnen waren.
In den nächsten Tagen wird mit den steigenden Temperaturen das Wachstum zwar kurzzeitig angeschoben, nach einem frühsommerlichen Wochenende wird dann in der kommenden Woche aber wiederum wechselhafte und kühlere Witterung erwartet.
Peronospora
Bisher konnte aufgrund nur geringer Regenmengen noch keine flächendeckende Primärinfektion verzeichnet werden. Einzelne Wetterstationen haben zwar eine Primärinfektion gerechnet, jedoch lagen auch dort die Niederschlagsmenge und -intensität meist im Grenzbereich.
Zu Sekundärinfektionen kann es ohnehin frühestens nach Ablauf der Inkubationszeit kommen. Wegen der gemäßigten Temperaturen wäre damit erst in der Fronleichnamswoche zu rechnen. Im Hinblick auf Peronospora kann je nach Wetterprognose daher der Spritzstart vielfach auch noch über das kommende Wochenende gezogen werden. Sofern jedoch stärkere bzw. gewittrige Niederschläge vorhergesagt werden, sollte im Vorfeld eine Behandlung durchgeführt werden.
Bei der anstehenden Behandlung genügt der Einsatz eines zugelassenen Kontaktfungizides, wie z.B. Polyram WG, Dithane NeoTec, Delan WG oder Folpan 80 WDG. Aufgrund der relativ geringen Blattmasse und dem niedrigen Infektionsdruck in den Anlagen kann derzeit noch auf den Zusatz von Veriphos (phosphorige Säure) verzichtet werden.
Infektionen durch die Schwarzfleckenkrankheit werden bei Behandlungen mit den genannten Kontaktpräparaten ebenfalls abgedeckt (teilweise höhere Aufwandmengen beachten!)
Oidium
Überregional wurden bereits erste Zeigertriebe in Anlagen mit Vorjahresbefall gefunden. Neben dem Auftreten von Zeigertrieben ist der Vorjahresball (auch in der näheren Umgebung), die Empfindlichkeit der Sorten und ob alle Gescheine sichtbar sind, entscheidend für die Mittelwahl bei der anstehenden Behandlung.
Für Lagen ohne Vorjahresbefall, in denen überwiegend unempfindliche Rebsorten (alle Burgundersorten und Riesling) stehen, ist der Einsatz von Netzschwefel (je nach Präparat 3,6 - 5,0 kg/ha) ausreichend. Nur in Anlagen mit Vorjahresbefall oder stark gefährdeten Weinbergen wird der Einsatz eines organischen Fungizides wie z.B. Talendo, Vivando oder Dynali empfohlen. Besonders gefährdet sind auch Minimalschnittanlagen.
Pockenmilben / Kräuselmilben
Häufig zeigen sich die Symptome der Pockenmilben. Hier ist allerdings die Schadschwelle sehr hoch anzusetzen. Nur bei extrem starkem Befall empfiehlt sich eine Einzelstockbehandlung betroffener und benachbarter Stöcke mit der Rückenspritze (Netzschwefel 0,6%ig = 60 g/10l). Eine Behandlung der gesamten Anlage ist nur dann durchzuführen, wenn flächendeckend ein verbreiteter Befall in der Anlage auftritt.
Präparate: Netzschwefelpräparate mit alter Genehmigung gegen Pockenmilbe wie „Thiovit Jet“, „Asulfa Jet“ oder „Sufran Jet“ mit bis zu 4,8 kg/ha. Auch bei einer Oidiumbehandlung mit einem Netzschwefelpräparat (z.B. Stulln 5,0 Kg/ha) kann die Nebenwirkung ausgenutzt werden. Achten Sie bei der Behandlung darauf, dass die Blattunterseiten getroffen werden (Spritze tief stellen und untere Düsen nach oben spritzen lassen).
In Frostlagen zeigen teilgeschädigte Triebe teilweise ein Wuchsbild, das an Kräuselmilbenbefall erinnert. Dies ist auf die tiefen Temperaturen zurückzuführen. In diesen Fällen ist keine Behandlung notwendig. Bei wüchsigen Bedingungen werden sich die Symptome verwachsen.
Ausbrecharbeiten
Die wachstumsunfreundliche Witterung verschafft uns ein größeres Zeitfenster, um weiterhin Ausbrecharbeiten bei noch guter Stockübersicht durchführen zu können. In nicht frostgeschädigten Anlagen können alle Doppeltriebe, Schwachtriebe und nicht benötigte Stammaustriebe entfernt werden. Auch ungünstig stehende Rebtriebe (nach unten oder in den Stock wachsend) sollten gleich entfernt werden. Die Einstellung auf die gewünschte Triebzahl pro Stock ist jetzt noch flott möglich.
In frostgeschädigten Anlagen sollte abgewartet werden, bis die Fruchtbarkeit der Beiaugenaustriebe genau bewertet werden kann, ein Ausbrechen der Stammtriebe ist auch hier derzeit schon möglich. Beginnen Sie mit Junganlagen um Ausbrechwunden möglichst klein zu halten!
Wildschäden
In den letzten Tagen wurden erste Fraßschäden durch Rehe gesichtet. Meist sind nur die Triebspitzen abgefressen, teilweise jedoch auch ganze Triebe durch Zupffraß ausgerissen. Unbedingt Anlagen in Waldrandnähe kontrollieren!
Mittel, die wirken können aber nicht müssen: Trico-Wildverbissschutz, Streuen von Haarmehl-Düngern, Spritzung von „angegorenem“ Aminosol oder Spritzung von Netzschwefel.
Bei wirtschaftlich relevanten Wildschäden ist umgehend der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um Ansprüche durchsetzen zu können, muss allerdings unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Umstrukturierung
Nach Pflanzung bzw. Verlegung der Tropfschläuche sollten die Pfropfreben- bzw. Tropfschlauchrechnungen umgehend beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden, spätestens aber am 15. Juli als Ausschlussfrist. Die Schläuche müssen im Weinberg befestigt oder verankert werden. Die erforderliche Drahtrahmenerstellung bis zum 15. Juli ist notwendig bei allen Grundstücken mit der Kennzeichnungsnummer 3370. Dies können Sie dem Infoschreiben zu ihren Antragsdaten entnehmen.
Berechnung der Mittelmenge
Bei der anstehenden Behandlung ist der Basisaufwand ausreichend. In weit entwickelten Anlagen kann bei Behandlungen in der nächsten Woche auch der 1,5-fache Basisaufwand notwendig werden.
Sonstige Hinweise
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
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