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Rebschutzhinweis Nr. 9 – Weinbauberatung Bad Mergentheim

Nach einer kurzen Trockenphase zum Beginn der Woche sind aktuell schon wieder lokal kräftige Schauer und Gewitter, teilweise mit leichtem Hagel aufgetreten.
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Insgesamt herrscht in unseren Weinbergen derzeit ein „tropisches“ Klima, das in den letzten Tagen für starken Neuzuwachs gesorgt hat. Sowohl in der Trieblänge als auch in der Größe der vorhandenen Blätter. Die derzeitigen Witterungsverhältnisse werden die Rebentwicklung weiter vorantreiben und der Beginn der Rebblüte rückt immer näher. Vor allem die Gescheine befinden sich nun ebenso in einer empfindlichen Phase für Krankheitsbefälle wie der ungeschützte Neuzuwachs.


Der Spritzabstand orientiert sich in erster Linie an den Peronosporabedingungen. Bei sichtbarem Befall sind Spritzabstände von 8-10 Tage einzuhalten, auch in befallsfreien Beständen sollten die Spritzabstände nicht über 10-12 Tage ausgedehnt werden.


Peronospora
Die Befallssituation ist von Gemarkung zu Gemarkung sehr unterschiedlich. Von befallsfrei, über „ab und zu“ mal ein Ölfleck bis zu mehreren Ölflecken pro Stock finden sich alle Szenarien. ACHTUNG: Durch die warmen und feuchten Bedingungen in der Nacht bieten sich bei vorhandenen Ölfecken nahezu täglich beste Bedingungen zur Sporulation und weiteren Ausbreitung. Auch Gescheinsbefall von Peronospora ist teilweise zu finden. Bedingt durch den Zuwachs ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Sporen ungeschütztes Blatt- und Gescheinsgewebe besiedeln können. Kontrollieren Sie ihre Anlagen daher sehr genau!


Für Anlagen mit Blatt- und/oder Gescheinsbefall sowie für Behandlungen unmittelbar nach (gewittrigen) Niederschlägen ist der Einsatz eines Kurativmittels wie z.B. Orvego, Melody Combi, ForumStar/VinoStar oder Aktuan anzuraten. Erfahrungen aus starken Peronosporabefallsjahren haben gezeigt, dass bei starken und häufigen Infektionsereignissen tiefenwirksame Mittel in und um die Blüte sicherer sind. Kurativmittel haben auch besonders dann ihre Berechtigung, wenn innerhalb von 1-2 Tagen nach Regenfällen behandelt wird.


Bei vorhandenem Befall ist zudem der Zusatz von phosphoriger Säure zu empfehlen. Dies ist wichtig um weitere Sporulationsereignisse innerhalb der Laubwand/Traubenzone zu verhindern bzw. einzudämmen, besonders wenn bereits weiße Ölflecken in der Anlage gefunden wurden. Das Fahren jeder Gasse verbessert die Wirkung zusätzlich.


In befallsfreien Anlagen kann die eingeschlagene Kontaktstrategie plus Phosphonat beibehalten werden. Es kommt dann z.B. Delan WG, Folpan 80 WDG oder Polyram WG zum Einsatz. Mit dem Zusatz von Veriphos (2,0 l/ha) kann der Neuzuwachs wirkungsvoll geschützt werden. Beim Einsatz von Mildicut kann die Menge an Veriphos reduziert werden. Alternativ kann auch Profiler eingesetzt werden, dann aber gänzlich ohne Zusatz von Veriphos.


Oidium
Die Witterung zeigt sich in den kommenden Tagen zunehmend oidiumfreundlich. Außerdem befinden zumindest frostfreie Anlagen allmählich in der empfindlichsten Phase („Mehltaufenster“).


In frühen Lagen und bei empfindlichen Sorten bringt der Einsatz von organischen Oidiummitteln daher eine höhere Wirkungssicherheit und -dauer. Achten Sie dabei unbedingt auf einen konsequenten Wirkstoffgruppen-wechsel und das Resistenzmanagement.


Momentan werden in erster Linie die Mittel Vivando, Talendo oder Dynali empfohlen.


Die Mittel Vegas und Vento Power machen einen kürzeren Spritzabstand erforderlich. Die Präparate Luna Experience (nur einmaliger Einsatz bis BBCH 73) und Collis werden bevorzugt zur abgehenden Blüte bzw. der darauffolgenden Spritzung empfohlen. Topas und Systhane sollten erst zu einem späteren Zeitpunkt ab Mitte Juli eingesetzt werden. Die strobilurinhaltigen Präparate Flint, Universalis und Discus sind aufgrund von Resistenzen in vielen Gebieten nicht mehr ausreichend wirksam.


Nur in späten Lagen oder in frostgeschädigten Anlagen kann bei Spritzungen in dieser Woche letztmalig Netzschwefel (3,6 - 5,0 kg/ha je nach Produkt) eingesetzt werden.


Botrytis
Die feuchte Witterung fördert das Auftreten von Blattbotrytis und teilweise auch Gescheinsbotrytis. Eine gute Durchlüftung bietet hier den besten Schutz. Zur weiteren Vorbeugung kann bei anstehenden Spritzungen ein Mittel mit dem Wirkstoff Folpet verwendet werden, der eine Botrytisnebenwirkung aufweist.


Traubenwickler
Um auf den anstehenden Flug der 2. Generation vorbereitet zu sein, sollten jetzt in allen Fallen die Köder gewechselt werden.


Chlorose
Bis zum Beginn der Rebblüte kann bei sichtbarer Aufhellung bzw. gelblicher Verfärbung mit einem eisenchelathaltigen Blattdünger (z. B. Fetrilon 13%, Folizin DP, Wuxal Eisen plus, LibrelEisen) entgegen gewirkt werden. Bezüglich der Mischbarkeit (v.a. mit Phosphoriger Säure) sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen zu beachten.


Fäulnisvermeidung durch Bioregulatoren
Durch den Einsatz von Biowachstumsregulatoren wie „Gibb3“ oder „Regalis“ wird die Verrieselungsneigung und/oder Jungfernfrüchtigkeit gefördert. Die Mittel sind im Bereich Vollblüte, das heißt 30 bis 50% abgeworfener Käppchen (BBCH 63 - 65) einzusetzen.


Mit den Präparaten darf nur eine Soloanwendung in die Traubenzone erfolgen, zur allseitigen Benetzung der Gescheine muss jede Reihe befahren werden. Vorsicht in schwachwüchsigen und z.B. durch Chlorose gestressten Anlagen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Wachstumsregulatoren zu einer Ertragsreduktion führen können. Auf der anderen Seite bedingt Fäulnisbefall einen höheren Leseaufwand und zwingt zum Verwerfen der Faulfraktion und führt dadurch ebenfalls zu Ertragsminderung.


Die Sortenempfehlungen und speziellen Einsatzbedingungen der Produkte sind den Gebrauchsempfehlungen auf den Mittelpackungen zu entnehmen.


Mindestabstände zu Anwohnern und Umstehenden bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Anwender von Pflanzenschutzmitteln müssen ab sofort neue Mindestabstände zu unbeteiligten Dritten (Anwohner und Umstehende) einhalten. Die Abstände betragen bei Spritz- bzw. Sprühanwendungen zwei Meter in Flächenkulturen und fünf Meter in Raumkulturen. Die genannten Mindestabstände gelten zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, zu Grundstücken mit Wohnbebauung und privat genutzten Gärten, sowie zu unbeteiligten Dritten, die z. B. benachbarte Wege nutzen.


Berechnung der Mittelmenge
Bei der anstehenden Behandlung ist in wüchsigen Anlagen der 2- (bis 2,5) fache Basisaufwand erforderlich. In stark frostgeschädigten Anlagen kann die Aufwandmenge weiterhin reduziert werden.


Sonstige Hinweise

  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten. 
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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