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Weinbauberatung Heilbronn

Kirschessigfliege: Sonderhinweis Nr. 3

Trotz bester Aussichten in den Weinbergen herrscht nach wie vor allgemeine Unsicherheit bezüglich des weiteren Reifeverlaufs. Wäre da nicht die KEF, wäre die Situation deutlich entspannter. Dazu aber weiter unten mehr. Die Traubenreife hat Tempo aufgenommen. Großteils mehr als 7 ° Oechsle pro Woche Zuwachs sind zu messen. Allerdings verlangsamt sich mit zunehmender Reife der Mostgewichtsanstieg. Anlagen mit weniger Ertrag sind deutlich in der Reife voraus. Junganlagen und überwiegend junge Ertragsanlagen leiden zunehmend unter Trockenstress. In der Summe ist der Trockenstress sicherlich aber besser verkraftbar als ein zu viel an Regen. Wo möglich, sollten Trockenstandorte bewässert werden, wenn Altblätter erste beginnende Vergilbung zeigen. Bei wüchsigen Ertragsanlagen ohne Symptome von Trockenstress kann eine Bewässerung die Fäulnis beschleunigen, besonders wenn fette und kompakte Trauben in der Anlage vorherrschen. Am ehesten vertragen noch Trollinger und Lemberger eine Wassergabe, es sei denn, die Bestände sind ausreichend wüchsig und mast.

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Die überwiegend sommerlichen Verhältnisse der vergangenen Wochen haben dazu geführt, dass Eiablage und weiterer Populationsaufbau bei der Kirschessigfliege nur langsam voranschreitet. Dennoch bereitet die vorhandene KEF-Population Unbehagen angesichts der sehr unsicheren Prognosemöglichkeiten des weiteren Befallsverlaufs. Was teilweise auffällig ist, sind Safttröpfchen an reifen Burgunderanlagen, oft bei mischbeerigen Trauben. So wurde dies verschiedentlich festgestellt bei Samtrotanlagen. Hier sind es vor allem die kleineren Beerchen, die an kleinen Rissen „safteln“. Erster Gedanke war Kirschessigfliege! Das hat sich allerdings bei näherer und genauer Betrachtung nicht bestätigt. Die Beerchen sind bereits hochreif. Sie liegen zwischen 75 und 85 °Oechsle oder auch höher. Vermutlich war die große Hitze in Verbindung mit den meist geringen Niederschlägen vom vergangenen Wochenende an der Rissbildung beteiligt. Die Gefahr, dass sich bei den Safttröpfchen Botrytis oder auch Essig breitmacht, ist möglich - unabhängig von der KEF. Es besteht hier allerdings auch die Möglichkeit, dass bei vorhandener Kirschessigfliegen-Population Eiablage erfolgt. Eine Behandlung mit Spintor oder Mospilan würde eine 14-tägige Wartezeit nach sich ziehen. Bei entsprechend fortgeschrittener Reife kann es aber sein, dass solche Flächen recht früh gelesen werden müssen und dann die 14 Tage Wartezeit nicht eingehalten werden können. Deshalb ist eine Behandlung entsprechend abzuwägen.


Allgemein sind derzeit geschädigte Beerchen in gefährdeten Rotweinsorten nur vereinzelt vorzufinden. In vorgeschädigten Trauben, meist am Rande von Rebflächen, ist der Befall teilweise etwas höher. Bei den momentan gemeldeten spätsommerlichen Wetteraussichten und weiter zunehmender Reife ist es bei Anlagen, die schon um oder über 70° Oechsle liegen nicht sicher, ob sie noch mehr als zwei Wochen hängen bleiben. Eine jetzt noch durchzuführende vorbeugende Behandlung gegen KEF würde noch mindestens zwei Wochen Wartezeit bis zu einer möglichen Ernte bedeuten. Es ist deshalb, wie bei den oben beschriebenen „saftelnden“ Beerchen, abzuwägen, ob dieses Risiko eingegangen wird oder ob es nicht besser ist, diese reifen Bestände bei Bedarf rechtzeitig ernten zu können.


Selbstvermarkter und Erzeugergemeinschaften sollten vorbereitet sein, schnell reagieren zu können, wenn Lesenotwendigkeit besteht. Andererseits ist es aber ganz sicher auch nicht sinnvoll, gesunde Bestände ohne Not abzuernten, wenn eine weitere gesunde Reife möglich ist. Fazit: Aktuell gibt es keine allgemeine Bekämpfungsnotwendigkeit. Wenn, dann nur bei Sorten, die sichtbaren Befallsbeginn zeigen und sicher nicht vor Ende der Wartezeit gelesen werden müssen.


Anmerkung: Bei der Diskussion um die Wartezeit der Präparate wäre Karate Zeon als Mittel mit nur 7-tägiger Wartezeit natürlich geeignet, dahingehend weniger Probleme zu bereiten. Allerdings spricht aktuell eindeutig gegen einen Einsatz von Karate Zeon, dass die Wirkungsdauer bei Temperaturen über 24 ° C extrem begrenzt ist.


Grundsätzlich müssen Mitglieder von Erzeugergemeinschaften und Weingärtnergenossenschaften entsprechende Sondermaßnahmen mit dem Vermarktungsbetrieb abstimmen.


Bereits vielfach veröffentlichte Hinweise zum Bienenschutz sind zu beachten!


Unter „Vitimeteo“ kann ein schneller Überblick über die KEFGesamtsituation in Baden-Württemberg gewonnen werden, wenn die Landesanstalten die neuesten Ergebnisse zeitnah einstellen.

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