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Weingesetz

Bayern lässt Säuerung des Jahrgangs 2016 zu

Auf Grund der besonderen Witterungsverhältnisse hat die Bayer. Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau mittels einer Allgemeinverfügung die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2016 rückwirkend zum 12.09.2016 zugelassen. Die entsprechende Veröffentlichung wird im Staatsanzeiger vom 16.09.2016 erfolgen.

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Es bestehen deshalb keine Bedenken, wenn aus Gründen der unmittelbaren praktischen Notwendigkeit im Vorgriff auf die Veröffentlichung dieser Ausnahmeregelung ab sofort die Säuerung von frischen Weintrauben, Traubenmost usw. des Jahrgangs 2016 vorgenommen wird. Hierzu wurde in Absprache mit dem Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Dienststelle Würzburg - ein Infoblatt zu den speziellen, insbesondere EU-rechtlichen Vorgaben erstellt, das wir Ihnen zu Ihrer Information und zur Weitergabe in der Anlage zuleiten. Des Weiteren befindet sich in der Anlage ein Vordruck "Meldung oenologischer Verfahren nach dem Weinrecht; Säuerung", mit dem den Weinbaubetrieben die erforderliche weinrechtliche Meldung erleichtert werden soll. Infoblatt und Meldevordruck liegen selbstverständlich in der Weinprüfstelle zur Mitnahme aus.

Allgemeinverfügung Säuerung 2016

Rechtliche Infos zur Säuerung

Meldevordruck Säuerung

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