Weinerzeugung in Baden-Württemberg 2016
Die jährliche Erhebung der Weinerzeugung ist gemäß §§ 74 und 75 Agrarstatistikgesetz bundeseinheitlich mit Erhebungszeitpunkt 15. Januar eines jeden Jahres durchzuführen. In die statistische Aufbereitung einbezogen wurden Betriebe, die Wein aus eigenen oder zugekauften (angelieferten) Trauben, Maische oder Traubenmost herstellen. Von der Meldepflicht befreit waren die vollabliefernden Mitgliedsbetriebe der Genossenschaftskellereien und Erzeugergemeinschaften, Weinbaubetriebe mit weniger als 10 Ar Rebfläche, wenn sie ihre Ernte nicht vermarkten sowie Erzeuger, die eine Weinmenge von unter 10 Hektolitern (hl) aus gekauften Erzeugnissen gewinnen und diese nicht vermarkten.
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Den im vorliegenden Statistischen Bericht dargestellten Ergebnissen über die Weinerzeugung 2016 liegen die Weinerzeugungsmeldungen aus der Weinbaukartei zugrunde. Die Weinerzeugung umfasst nach dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011
- Qualitäts- und Prädikatsweine zu den Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.),
- Landweine zu den Weinen mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.),
- Rebsortenweine ohne g.U/g.g.A. und Weine ohne g.U./g.g.A.
Letztere wurden 2016 in Baden-Württemberg nicht erzeugt.
Die aktuellen Zahlen finden Sie hier: Weinerzeugung in Baden-Württemberg 2016.
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