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Messe Eurovino

Unterstützung für den Weinbau

Auf der Messe Eurovino in Karlsruhe hat der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk neuerlich bekräftigt, in welcher Form das Land die Winzerinnen und Winzer unterstützen will.

von Redaktion Quelle Ministerium erschienen am 03.03.2026
Pressekonferenz auf der Eurovino Karlsruhe: Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, stellt gemeinsam mit Dietrich Rembold, Präsident des Weinbauverbands Württemberg, und Holger Klein, Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbands, ein neues Förderprojekt für den Weinbau vor. © Messe Karlsruhe | Jürgen Rösner
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Mehr Förderung und mehr Flexibilität sollen die neuen Leitgedanken zur Unterstützung des angeschlagenen Weinbaus in Baden-Württemberg werden. So soll innerhalb des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) ab 2027 mit der Rotationsbrache im Weinbau eine neue Maßnahme zur Verfügung stehen. Rebflächen werden mit der Maßnahme zeitweise stillgelegt, damit sich der Boden regenerieren kann. Die Maßnahme soll mit einer Prämie in Höhe von 2500 Euro je Hektar gefördert werden. Die Genehmigung durch die EU steht aktuell noch aus. Eine Auszahlung der Fördermittel ist dann für die Jahre 2028 und 2029 vorgesehen. Im Hinblick auf die EU-Agrarförderung ab 2028 soll der Verpflichtungszeitraum für mehrjährige Maßnahmen ab 2027 auf zwei Jahre verkürzt werden.

Land stärkt Investitionen im Weinbau

Unterstützung soll es weiter bei praxisnahen Investitionen geben: „Die Förderquote für Maßnahmen in Qualität, Innovation, Kellerwirtschaft und Vermarktung wird einmalig von 27 auf 40 Prozent erhöht“, so Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zeitgleich werde die Mindestinvestitionssumme auf 5000 Euro (bisher 30.000 Euro) gesenkt. Mit der Erhöhung des Fördersatzes für Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten von bisher 50 auf bis zu 60 Prozent möchte das Land zudem zur Attraktivierung der Vermarktung beitragen. Voraussetzung dafür sind das Inkrafttreten des EU-Weinpakets sowie dessen Umsetzung auf nationaler Ebene. Mit der Anpassung ist voraussichtlich ab 2027 zu rechnen. Ferner stellt das Land der Marketinggesellschaft Baden-Württemberg einmalig ein Budget in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung, um weiter den Absatz anzukurbeln.

Kleinere Betriebe berücksichtigt

Unterstützung soll es weiter bei praxisnahen Investitionen geben: „Die Förderquote für Maßnahmen in Qualität, Innovation, Kellerwirtschaft und Vermarktung wird einmalig von 27 auf 40 Prozent erhöht“, so Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Zeitgleich werde die Mindestinvestitionssumme auf 5000 Euro (bisher 30.000 Euro) gesenkt. Mit der Erhöhung des Fördersatzes für Maßnahmen zur Absatzförderung in Mitgliedstaaten von bisher 50 auf bis zu 60 Prozent möchte das Land zudem zur Attraktivierung der Vermarktung beitragen. Voraussetzung dafür sind das Inkrafttreten des EU-Weinpakets sowie dessen Umsetzung auf nationaler Ebene. Mit der Anpassung ist voraussichtlich ab 2027 zu rechnen. Ferner stellt das Land der Marketinggesellschaft Baden-Württemberg einmalig ein Budget in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung, um weiter den Absatz anzukurbeln.

Piwi-Pflanzungen nahezu vollständig förderfähig

Generell werden 2026 die Fördersätze für alle Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen um 2000 Euro je Hektar angehoben. Ab 2027 ist dann zudem vorgesehen, den Fördersatz für die Pflanzung von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten zu erhöhen.

„Die aufgelegten Programme unterstützen Betriebe dabei, innovative Investitionen umzusetzen, Rebflächen umweltschonend zu bewirtschaften und die Bodenfruchtbarkeit sowie Artenvielfalt in den Weinbergen zu fördern. Gleichzeitig sollen angepasste Förderkonditionen und niedrigere Mindestinvestitionsbeträge auch kleineren Betrieben den Zugang zu finanzieller Unterstützung erleichtern“, so Hauk.

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