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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Auf den Rebschutz vorbereiten

Die äußerst freundliche Witterung im März treibt die Entwicklung in der Natur nun zusehends voran, so dass aktuell in exponierten Lagen auch an den Reben bereits ein erstes Knospenschwellen zu erkennen ist. Stärkeres Bluten an den Reben wird bereits seit etwa zwei Wochen beobachtet. Somit sollten letzte Winterarbeiten wie Biegen oder der Rebschnitt in Junganlagen zügig zu Ende gebracht werden.

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Die frostigen Temperaturen im Januar und die relativ trockene Witterung in den letzten Monaten bescheren uns insgesamt eine gute Bodengare und Abtrocknung der Oberböden. Die ersten Neuanlagen wurden in dieser Woche bereits gepflanzt. Auch wenn die Bedingungen für Neupflanzungen derzeit sehr verlockend sind, sollte bei einer frühen Pflanzung die mögliche Bodenfrostgefahr bis Mitte Mai unbedingt beachtet werden.

Traubenwickler

Derzeit liegen wir im Temperatursummenmodell je nach Standort bei 600 bis 700 Kd (=Kelvin-Days, Gradtage), somit ist die Entwicklung momentan mit dem Jahr 2016 vergleichbar. Durch die frühlingshafte Witterung ist jedoch mit einem recht schnellen Anstieg der Temperatursummen zu rechnen.

Aus heutiger Sicht empfiehlt sich daher ein Aushängtermin um das zweite Aprilwochenende, in den kühleren Lagen des Taubertals sollte das Aushängen der Pheromonampullen bis spätestens 20. April abgeschlossen werden. Zur genauen Einschätzung des optimalen Aushängtermins beobachten Sie die Entwicklung der Temperatursummen auf www.vitimeteo.de

Die Aufhängdichte von 500 Ampullen / ha (Randgebiete bis 20% mehr) darf aus fachlicher Sicht nicht unterschritten werden.

Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich abgehängt sind. Ebenso muss bei Beantragung von Fördermitteln die Abgabe des Antrages vor Ausbringung der Dispenser erfolgen.

Kräuselmilbe, Eier der Roten Spinne, Schildläuse

In Rebanlagen mit stärkerem Vorjahresbefall dieser Schädlinge oder in Anlagen mit Knospenbesatz über der Schadschwelle, sollte bei günstigen Bedingungen eine Ölbehandlung durchgeführt werden. Besonders gefährdet sind Junganlagen, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Pockenmilben, die sich meist nur lokal verstärkt vor allem in Rieslinganlagen zeigen, werden bei entsprechenden Behandlungen gegen Kräuselmilben miterfasst.

Zum Einsatz kommt ein zugelassenes Ölpräparat. Netzschwefel kann aktuell nur im Rahmen von frühzeitigen Oidiumbehandlungen zum Einsatz kommen.

Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:

  • die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt.
  • die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03, günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.


Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen optimalen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen, kein hoher Druck). Das bedeutet, dass die Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren!

Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler)

Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können durch Augenfraß stärkere Schäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner ist auch tagsüber in Tarnstellung auf den Bogreben bzw. am Drahtrahmen zu finden.

Kontrollieren Sie Ihre Rebanlagen daher ab dem Knospenschwellen in regelmäßigen Abständen. Da ein Befall mit diesen Schädlingen zunächst nur herdförmig auftritt, sollten Befallsstellen markiert werden. Bei Erdraupen erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit.

Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Zusätzlich hat Mimic auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht erforderlich.

ESCA

Die mit Esca befallenen und markierten Stöcke sind im Winter entweder verjüngt oder aus den Anlagen entfernt worden.

Die Firma Belchim hat zudem mit dem Mittel „Vintec“ über eine Notfallzulassung, gültig bis 30. April, ein Produkt auf den Markt gebracht, mit dem eine Besiedlung frischer Schnittwunden durch Esca-Schadpilze von außen reduziert werden kann. Der im Präparat enthaltene Trichoderma Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen Lebensweise eine präventive Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes.

Die Zulassung gilt nur für Rebschulen oder Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Der Zeitpunkt der Anwendung liegt nach dem Rebschnitt bis zum Beginn des Blutens oder ggf. nach dem Bluten bis zum Austrieb. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden.

Die zugelassene Dosierung von 200g Vintec pro 100 L Wasser (0,2%ig) ist unbedingt einzuhalten. Um das Produkt möglichst effektiv auf die Wundflächen zu bekommen bietet sich (zumindest bei kleineren Flächen) eine zielgenaue Applikation mit der Rückenspritze an. Der Spritzbehälter muss zwingend frei von Fungizidrückständen sein. Bei der Anwendung sollten die Tagestemperaturen über 10°C liegen und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachtfrost oder Starkregen auftreten.

Weinbauliche Hinweise

Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es derzeit noch zu früh, planen Sie diese im Zeitraum „Austrieb bis 3-Blatt-Stadium“ ein. In Wasserschutzgebieten sind die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen.

Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten nach dem bekannten 5-Jahres-Schema Bodenprobenanalysen zur Planung der Düngung durchgeführt werden. Diese geben einen Überblick über die aufzudüngenden Mengen. Parzellen mit der Versorgungsstufe „E“ sind für die nächsten 5 Jahre nicht zu düngen, da der Nährstoff in ausreichender Menge vorhanden ist.

Nachweis der Stickstoffdüngung: Für den Nachweis, wie im Betrieb die Stickstoffdüngung erfolgt, genügt z.B. die Vorlage der Broschüre „Düngung von Ertragsreben“ des MLR.

Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung): Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grund-bodenuntersuchung auf den Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als 6 Jahre.

Herbizideinsatz

Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem zugelassenen Herbizid zu ehandeln. Zum Einsatz kann vor dem Austrieb der Wirkstoff Glyphosat kommen. Als Herbizid mit Vorlaufwirkung steht Katana mit dem Wirkstoff Flazasulfuron sowie Katana Duo (ein Kombinationspräparat der Wirkstoffe Glyphosat und Flazasulfuron) zur Verfügung (Flazasulfuron in Streifenbehandlung ab dem 01.04.möglich).

Wichtig: Für das Herbizid Basta läuft die Aufbrauchfrist zum 30. Juni 2017 aus und steht somit in diesem Jahr für die klassische Spätanwendung nicht zur Verfügung.

Achten Sie unbedingt darauf, dass die Herbizide nicht auf öffentlichem Gelände bzw. nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Wegränder, Böschungen etc.) ausgebraucht werden. Eine Behandlung am Zeilenende ist somit nur bis unmittelbar nach der Verankerung möglich. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!

Nährstoffvergleich

Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das Jahr 2016 vorlegen können. Für Stickstoff ist ein 3-jähriger Vergleich und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Dies kann im gleichen Formular erfolgen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 7 Jahre.

Gerätekontrolle

Vor Beginn der Pflanzenschutzkampagne ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine gültige Prüfplakette vorhanden ist. Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind im Zeitabstand von 3 Jahren zu überprüfen.

Dokumentation Pflanzenschutz

Sämtliche Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in jedem Betrieb dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre. Ein entsprechendes Formular ist im Internet über folgenden Link abrufbar: http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBTBB,Lde/Informationen+zum+Weinbau

Antrag auf Umstrukturierung

Beim Antrag auf Umstrukturierung muss dieses Jahr bis spätestens 15. Mai (Ausschlussfrist!) über den Gemeinsamen Antrag die Auszahlung des Zuschusses beantragt werden. Die Antragstellung des Gemeinsamen Antrags läuft ausschließlich über das Online-Programm „FIONA“. Eventuelle Änderungen der beantragten Maßnahmen laufen dieses Jahr ebenfalls über „FIONA“!

Sonstige Hinweise

  • Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel – insbesondere zum Bienenschutz – sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.


Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte April.

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