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Rebschutzhinweis Heilbronn

Sonderinfo zum Spätfrostereignis

Tiefsttemperaturen in der Nacht von Mittwoch 19. April auf Donnerstag 20. April zwischen -3 und -6,5°C haben über das gesamte Gebiet hinweg erhebliche Frostschäden verursacht. Die folgenden Frostnächte haben die Schäden nicht wesentlich verstärkt. Verantwortlich war eine massive Kaltfront, die große Luftmassen in Verbindung mit
Windbewegung über weite Gebiete Deutschlands brachte. Auf nahezu allen Flächen, auch bisher als frostfrei eingestufte Lagen wurden Frostschäden in unterschiedlicher Stärke verursacht.

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Vor allem dort, wo sich die Reben weiter in der Entwicklung befanden, Junganlagen und vor allem die Sorten Lemberger, Acolon, Dornfelder und Cabernet Dorsa waren stärker betroffen. Das Schadensausmaß in Form von Ertragsausfall kann aktuell nur schwer abgeschätzt werden. Hierfür muss der Neuaustrieb abgewartet werden. Im Vergleich zum letzten großen Spätfrostereignis 2011, dürfte die „Schockstarre“ nicht so lange andauern, da die Rebentwicklung noch nicht so weit fortgeschritten war. Sollten keine weiteren Schadereignisse mehr eintreten, ist ein normaler Reifetermin noch möglich.

Frostbekämpfungsmaßnahmen mit Hilfe des Hubschraubers oder Frostkerzen waren aufgrund des frühen Erreichens der Frostgrenze in der Nacht und der Stärke des Ereignisses nicht zufriedenstellend bzw. unwirksam. Dort wo Frostberegnung möglich war, konnten die Reben ausreichend geschützt werden.

Maßnahmen bei Teil- und Totalgeschädigten Trieben bzw. Augen

Weniger ist in diesem Fall mehr. Es muss abgewartet werden, bis sich die Rebe aus schlafenden Augen im Altholzbereich oder aus Beiaugen wieder begrünt.

  • Das provozieren von Beiaugenaustrieb durch Kompletterntfernung des teilgeschädigten Triebes wird nicht empfohlen. Hierbei besteht die Gefahr, dass auch das Beiauge entfernt wird.
  • Da sich die Reben im Stadium zwischen Knospenaufbruch bis 3-4-Blatt-Stadium befinden, ist auch bei weiter entwickelten Rebtrieben kein „Stummelschnitt“ empfohlen. Hier wird erwartet, dass sich bei Teilschädigung aus den Blattachseln Geiztriebe entwickeln werden.
  • Abgestorbene Blättchen und Triebe werden selbst durch Schwerkraft, Wind und Regen in den nächsten Wochen aus dem Drahtrahmen fallen. Hier sind keine „Säuberungsmaßnahmen“ notwendig.
  • Das Potenzial vorhandener Frostruten sollte zur Erhöhung der Augenzahlen genutzt werden. Eventuell später eintretende Verdichtung können durch Entblätterungsmaßnahmen beseitigt werden. Maschinell kann hier schnell und effektiv Luft in die Traubenzone gebracht werden.

Aktuell sind keine Pflanzenschutzmaßnahmen empfohlen. Durch „Sonderspritzungen“ (auch Blattdünger) kann zurzeit nichts verbessert oder geheilt werden.

  • Erste einweichende Niederschläge haben die Sporen im Boden reifen lassen. Selbst bei ausreichend Niederschlag ist es bei der gemeldeten erneuten Abkühlung in den kommenden Tagen zu kalt für eine Primärinfektion. Aus heutiger Sicht sind erste Behandlungen gegen Peronospora frühestens in der ersten Maiwoche zu erwarten. Aktuell scheint aber die zweite Woche wahrscheinlicher für den allgemeinen Start der Peronosporabekämpfung zu sein.
  • In den Rebflächen, welche nur teilgeschädigt wurden, muss bei mehltauempfindlichen Sorten noch abgewartet werden wie sich die Reben weiter entwickeln. Hier ist frühestens ab dem 3-6-Blatt-Stadium eine erste Behandlung sinnvoll.

Düngung und Bodenbearbeitungsmaßnahmen sollten in totalgeschädigten Anlagen zumindest vorerst unterlassen werden, um nicht unnötig ein zu „mastes“ Triebwachstum zu provozieren.

Bereits gepflanzte Reben waren überwiegend noch nicht ausgetrieben. Bei betroffenen Jungfeldern sollten genügend schlafende Augen vorhanden sein und es ist zu erwarten, dass ein Wiederaustrieb erfolgt. Vor allem 2-jährige Junganlagen wurden teilweise massiv geschädigt.

  • Sollte im oberen Bereich des Stämmchens kein Austrieb mehr erfolgen, muss vom Kopf ein neuer Stamm hochgezogen werden.

Folgendes ist zu beachten, wenn abgängige Anlagen nun kurzfristig nach dem Frostereignis gerodet werden sollen:

  • Grundsätzlich ist bis ca. Mitte Mai bei Gewährleistung der Bodenvoraussetzungen noch eine Pflanzung möglich.
  • Verfügbarkeit von Pflanzmaterial ist vorab zu prüfen.
  • Umstrukturierungsgelder können für kurzfristige Pflanzungen noch in 2017 aktuell nicht beantragt werden.
  • Im Falle bereits beantragter Pheromonausbringung, wird empfohlen sich mit den Sachbearbeitern des zuständigen Landwirtschaftsamtes in Verbindung zu setzen.

Bestehende Hagelversicherungen sind gegebenenfalls zu überprüfen.

Der nächste Hinweis erfolgt wieder anlassbezogen. Voraussichtlich spätestens Anfang Mai.

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