Noch tut sich nicht viel
In vielen Weinbergen des Anbaugebietes herrscht immer noch winterliche Stimmung. Sowohl in den Weinbergen als auch in den Köpfen der Weingärtner/Innen. Die kühle Witterungsphase seit dem Frostereignis am 20. April hat bisher den Wiederaustrieb aus Beiaugen oder schlafenden Augen am Altholz stark gebremst. Es wird erwartet, dass bei ansteigenden Temperaturen in den nächsten zwei Wochen das Leben in die Weinberge zurückkehrt.
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Die Laubwand wird ergrünen, allerdings wird der Fruchtansatz sehr wahrscheinlich nicht sehr üppig ausfallen. Allerdings gibt es auch Bereiche, in denen der Frost verhältnismäßig wenige Schäden verursacht hat. Dort haben auch alle nicht erfrorenen Triebe Temperatur bedingt in der Entwicklung stagniert. In warmen Lagen sind bei Lemberger und Trollinger 3-5 Blättchen entfaltet. Die ersten Gescheine sind sichtbar.
Pflanzenschutz in den vollständig durch Frost geschädigten Weinbergen muss erst stattfinden, wenn der Neuaustrieb durch Peronospora oder Oidium gefährdet wird. Wann das sein wird, hängt vom Wettergeschehen ab und lässt sich momentan noch nicht vorhersagen. Wegen sehr vereinzelt nicht erfrorener Triebe wird es sich nicht lohnen, die Anlagen dennoch komplett zu behandeln. In nicht oder auch nur teilweise erfrorenen Weinbergen muss allerdings der Pflanzenschutz aus Gründen der Ertragssicherung rechtzeitig und konsequent durchgeführt werden.
Peronospora und Oidium
Niederschläge ab dem 1. Mai fielen unterschiedlich stark zwischen 10 und 50 Liter je m². Im östlichen Gebiet mehr als im westlichen Bereich. Temperaturen und Blattentwicklung waren für mögliche Primärinfektionen sicherlich im Grenzbereich. Dennoch ist bei diesen kräftigen Niederschlägen an nicht erfrorenen Rebtrieben, die bereits 10 cm Länge erreicht haben, eine Erstinfektion nicht auszuschließen. Die Inkubationszeit beträgt bei den moderaten Temperaturen ca. 10 Tage, so dass frühestens zum zweiten Maiwochenende die Möglichkeit einer dann relevanten Zweitinfektion bei entsprechendem Regen erfolgen könnte. Damit kann der Pflanzenschutz noch mindestens bis zum zweiten Maiwochenende geschoben werden.
Auch in Bezug auf Oidium kann in sauberen Anlagen bis dorthin gewartet werden. Gegen Peronospora wird bei Behandlungen vor Regen ein Kontaktfungizid empfohlen. Ein Zusatz von Phosphonaten (z.B. Veriphos) wird erst ab der zweiten Behandlung empfohlen. Gegen Oidium reicht bei der ersten Behandlung Netzschwefel. Lediglich in gefährdeten Sorten und letztjährigen Befallslagen kann bereits bei der ersten Behandlung der Zusatz eines organischen Präparates Sinn machen.
Stocktriebe entfernen
Das Entfernen von Stockaustrieben kann mechanisch mit Stammputzer oder von Hand oder auch bei den zugelassenen Sorten chemisch mit den Mitteln „Shark“ oder „Quickdown“ erfolgen. Die Trieblänge sollte dabei nicht mehr als 15-20 cm betragen.
Gerätereinigung
Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln generell und damit auch bei der Gerätereinigung, dürfen keine Pflanzenschutzmittelrückstände in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen.
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Erzeuger von Tafeltrauben müssen unbedingt an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. In diesem Jahr finden dahingehend Schwerpunktkontrollen statt. Dies gilt natürlich auch für Keltertraubenanlagen, aus denen möglicherweise Esstrauben geschnitten werden.
Umstrukturierung
Frostbedingt ist bis 15. Mai das Programm zur Umstrukturierung wieder geöffnet. Wer sich jetzt noch entscheiden sollte, einen Weinberg zu pflanzen, sollte zuvor aber unbedingt die Verfügbarkeit von Rebpflanzgut checken. Es sind ggf. die Formulare der vergangenen Antragsperiode zu verwenden.
FAKT und Frost
Wer jetzt noch einen Weinberg rodet (z.B. wegen Frostschäden), wird gebeten, dies dem Sachbearbeiter für den Gemeinsamen Antrag wegen Einhaltung der Pheromonverpflichtung schriftlich bzw. per Fax unter Angabe der Gemarkung und Flurstücksnummer zu melden.
Allgemeine Hinweise:
- Bei erfrorenen zweijährigen Jungstöcken sollte ein möglicher Austrieb über Beiaugen abgewartet werden. Findet dieser nicht statt, kann immer noch das „tote“ Stämmchen abgeschnitten werden. Dann bleibt die Hoffnung, dass aus schlafenden Augen ein Wiederaustrieb stattfindet.
- Sollten bei zweijährigen Stöcken die oberen Rebtriebe (Anschnittholz für das Folgejahr) nur schwach wachsen, muss geprüft werden, ob möglicherweise Leitungsbahnschäden vorliegen. Allerdings sollte man den Trieben noch etwas Zeit geben, um dies endgültig beurteilen zu können. Im Zweifel parallel einen Sicherheitstrieb als Stammersatz vom Kopf hochziehen.
- Aktuelle Sondermaßnahmen im Stockbereich wegen der Frostschäden gibt es keine. Auch die Enfernung der vertrockneten Rebtriebe bringt nichts. Im Gegenteil: Dabei werden möglicherweise auch Beiaugen entfernt.
- Vermutlich werden in diesem Jahr viele Frostruten angebunden werden. Sollte es dann zu Verdichtungen in der Traubenzone kommen (wenn Trauben vorhanden sind?), kann in der frühen Nachblütephase mit maschineller Entblätterung schlagkräftig Luft geschaffen werden.
- Sicherlich wird es so sein, dass der Sach- und Arbeitsaufwand für komplett frostgeschädigte Anlagen in diesem Jahr so weit möglich minimiert werden sollte. Letztlich ist es bei „Nullertrag“ dann nur das Ziel, gesundes und ausgereiftes Anschnittholz für den nächsten Jahrgang zu haben.
- Sofern noch nicht geschehen, sollte sich die Düngung am Ertragsniveau der Rebanlage orientieren. Erforene Weinberge brauchen dieses Jahr keinen Dünger.
- Bei Frostschäden besteht die verständliche Tendenz, dass nicht erfrorene Anlagen den Ertrag der erforenen Bestände auffangen sollen. Dies ist nur bis zu einem vernünftigen Ertragskorridor sinnvoll. Erfahrungen mit überhangenen Trollingeranlagen aus 2016 haben gezeigt, dass es dahingehend Grenzen gibt.
- Die jeweilige Mittelmenge für die erste Pflanzenschutzbehandlung orientiert sich an der 1-fachen Basisaufwandmenge.
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