Neue Anreize für kleinere Investitionen
Ab sofort können die Landwirte im Freistaat für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. „Wir haben die Angebote in unserem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft gezielt erweitert“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München. Das aus Landesmitteln finanzierte Programm biete damit noch attraktivere Anreize, um kleinere Investitionen beispielsweise zur Vermeidung von Witterungsschäden zu ermöglichen.
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Neu sind laut Brunner unter anderem die Zuschüsse für Anpassungen an den Klimawandel: etwa für die Anlage von Wasserspeicherbecken oder Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau. „Mit der Ausweitung unseres Programms stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe“, so Brunner. Wie schon bisher können auch künftig Investitionen für Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, für die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau gefördert werden.
Das Sonderprogramm sieht Zuschüsse von 25 Prozent für alle förderfähigen Investitionen zwischen 5 000 und 100 000 Euro vor. Die Umstellung auf Laufstallhaltung kann bis zu einem Investitionsvolumen von 150 000 Euro bezuschusst werden, bei Saatgutaufbereitungsanlagen und Schutzeinrichtungen liegt die Grenze bei 50 000 Euro. Der Freistaat stellt für das Programm jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit.
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