Es beginnt zu blühen
Die aktuell unbeständige Witterung mit moderaten Temperaturen bremst die rasante Rebentwicklung nur leicht aus, ab morgen ist wieder mit ansteigenden Temperaturen und am Wochenende mit sommerlichen Wetterverhältnissen bei etwa 30 °C zu rechnen. Die seit dem Pfingstwochenende gefallenen Regenmengen liegen meist zwischen 15 und 40 L/m² und sorgen somit für eine ausreichende Bodendurchfeuchtung.
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In den frühen Lagen und Sorten sind bereits seit dem Pfingstwochenende blühende Gescheine zu finden, mit einem allgemeinen Blühbeginn kann in nicht frostgeschädigten Anlagen noch in dieser Woche gerechnet werden. Die Blühbedingungen sind nach derzeitiger Wetterprognose als recht günstig einzustufen. In frostgeschädigten Anlagen mit entsprechenden Nachtrieben sind zwei Traubengenerationen zu beobachten, so dass hier von einem sehr langen Blütezeitraum auszugehen ist.
Bei den derzeit wüchsigen Bedingungen sind die Laubarbeiten in vielen Betrieben eine Mammutaufgabe auch im Hinblick auf einen sachgerechten Pflanzenschutz mit bestmöglicher Applikation zur Blütezeit. Neben den Heftarbeiten sind teilweise zudem noch Ausbrecharbeiten im Stamm- und Kopfbereich zu bewältigen, die Arbeitsfülle ist nur mit enormem Einsatz zu stemmen. Verschärfend kommt hinzu, dass die Triebe weich und
empfindlich sind, späte Nachtriebe am Kopf erfrorener Reben fallen besonders leicht ab.
Peronospora
Aus vielen Gebieten wurden inzwischen vereinzelte Ölflecken gemeldet, diese stammen in erster Linie von geglückten Primärinfektionen. Sind sporulierte Ölflecken in den Anlagen vorhanden, so können dann bei passenden Wetterbedingungen stärkere Folgeinfektionen auftreten. Neue Infektionsstellen aus den Niederschlägen an Pfingsten könnten am Wochenende auftreten. Weiterhin sorgt das schnelle Wachstum für entsprechend ungeschützte Blattfläche, sowohl an der Triebspitze als auch an den sich inzwischen verstärkt bildenden Geiztrieben. Nach dem Abfallen der Blütenkäppchen besteht auch ein direktes Infektionsrisiko für ungeschützte Gescheine beziehungsweise Trauben.
Daher sollten nun kurze Spritzintervalle gefahren werden, ein Abstand von maximal 10 Tagen zur letzten Behandlung sollte nicht überschritten werden. Für die kommende Behandlung (letzte Vorblüte) wird in erster Linie der Einsatz von Veriphos in Kombination mit einem raubmilbenschonenden Kontaktmittel empfohlen. Alternativ zu dieser Kombination bietet sich aktuell auch der einmalige Einsatz von Profiler an. Hier kann auf den Zusatz von Veriphos verzichtet werden, da die systemisch wirkende Komponente bereits im Produkt enthalten ist.
Sofern in der kommenden Woche in frühen Lagen und Sorten dann bereits eine Behandlung in die abgehende Blüte ansteht, kann der Einsatz von Enervin nach dem Abfallen der Blütenkäppchen einen verbesserten Schutz für die wachsenden Beeren bieten.
Besonders bei Behandlungen nach Niederschlägen bieten sich kurativ wirkende Produkte an. Die Kurativleistung ist jedoch nur gegeben, wenn eine Pflanzenschutzbehandlung unmittelbar nach dem Infektionsereignis (max. 24 - 48 Stunden nach den Niederschlägen) stattfindet.
Oidium
Ab dem Termin kurz vor der Blüte bis zum Stadium Erbsengröße befinden sich die Beerchen in einer sehr empfindlichen Phase. Zwingend sollte daher jetzt auf organische Fungizide zurückgegriffen werden. Im Blütezeitraum sollten grundsätzlich die Produkte bevorzugt werden, die derzeit das stärkste Wirkpotenzial aufweisen. Achten Sie dabei unbedingt auf einen konsequenten Wirkstoffgruppenwechsel und das Resistenzmanagement.
Aktuell werden daher in erster Linie die Mittel Vivando, Talendo oder Dynali empfohlen. Die Präparate Luna Experience (nur einmaliger Einsatz bis BBCH 73) und Collis werden bevorzugt bei Behandlungen zur abgehenden Blüte beziehungsweise der darauffolgenden Spritzung empfohlen.
Chlorose
Aufgrund der Verrieselungsgefahr sollten ab dem Beginn der Rebblüte keine eisenhaltigen Blattdünger mehr eingesetzt werden. Leichte Chlorosen verschwinden sowieso meist nach dem Gipfeln der Rebanlagen.
Fäulnisvermeidung durch Bioregulatoren
Aufgrund der anstehenden Blüte ist der Einsatz von Bioregulatoren in fäulnisgefährdeten Sorten abzuwägen. Bei guten Blühbedingungen ist die Gefahr von kompakten Trauben sehr groß. Durch den Einsatz von Biowachstumsregulatoren wie „Gibb3“ oder „Regalis“ wird die Verrieselungsneigung und/oder Jungfernfrüchtigkeit gefördert. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Rebschutzmitteilung aus der Vorwoche.
Herbizideinsatz
Vorhandene Stocktriebe sollten vor dem Einsatz systemischer Herbizide (z.B. glyphosathaltige Produkte und Katana) entfernt werden. Um eine Aufnahme der Wirkstoffe über die Wunden zu vermeiden, sollten diese eingetrocknet und verschorft sein (2 bis 3 Tage nach dem Ausbrechen).
Die Zulassung für Basta ist am 31.Dezember 2015 ausgelaufen. Restbestände können noch bis zum 30.Juni 2017 aufgebraucht werden. Danach besteht für dieses Produkt ein Anwendungsverbot.
Die Auflagen und Anwendungsbestimmungen auch hinsichtlich des Alters einer Anlage und des Anwendungstermins sind einzuhalten.
Weinbauliche Arbeiten
Die Entfernung der Stockaustriebe ist immer noch dringend notwendig. Bodentriebe sind empfänglich für Peronosporabodeninfektionen und beschleunigen das Aufwandern möglicher Infektionen in die Laubwand. Stammwunden durch die Entfernung verholzter Triebe sollten vermieden werden. Ein Aufbinden wird nur bei Stöcken ohne Kopfaustrieb empfohlen.
Besonders in frostgeschädigten Anlagen müssen Heftarbeiten termingerecht durchgeführt werden, damit die geringere Anzahl an Trieben nicht auch noch zusätzlich durch Windbruch dezimiert wird. Die Winden-Glasflügelzikade ist Überträger der Schwarzholzkrankheit. Die Flugzeit der erwachsenen Tiere beginnt in der Regel im Juni und dauert bis in den August an. Kurz vor und während der Flugzeit sollte eine Bekämpfung der Wirtspflanzen der Zikade (Acker- und Zaunwinde, Brennnessel) in Bereichen, in denen die Schwarzholzkrankheit auftritt, unterbleiben. Dies gilt bevorzugt an warmen Standorten wie Böschungen oder Wegrändern.
Weinbergbegehungen:
Königheim
13. Juni
18:00 Uhr
Gewann Hussenbach
Külsheim
20. Juni
18:00 Uhr
Hoher Herrgott
Ingelfingen
21. Juni
19:00 Uhr
Gaufers Weinbergschuppen
Laudenbach
26. Juni
14:30 Uhr
Halle Roland Silberzahn
Markelsheim
26. Juni
18:30 Uhr
Schutzhütte Roggenberg
Adolzfurt
27. Juni
19:00 Uhr
Parkplatz Weinkellerei Hohenlohe
Forchtenberg
28. Juni
19:00 Uhr
Zufahrt Büschelhof
Sonstige Hinweise
Bei anstehenden Behandlungen wird in normalentwickelten Anlagen die 2 bis 2,5-fache Basisaufwandmenge empfohlen. In stark frostgeschädigten Anlagen kann die Aufwandmenge je nach Blattmasse reduziert werden. Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist
nicht zulässig!
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen! Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am 14. Juni.
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