Rebblüte zügig verlaufen
Die Rebblüte ist wie erwartet zügig verlaufen. In frühen Lagen haben die Beerchen bereits angezogen. In späteren Lagen befinden sich die Reben noch in der Blüte. In frostgeschädigten Flächen kann der Blühverlauf innerhalb eines Stockes sehr unterschiedlich sein und reicht von Blühbeginn bis zu bereits angezogenen Beerchen.
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In wüchsigen Anlagen kann nach der Blüte mit dem ersten Laubschnitt begonnen werden. Ein zu früher Laubschnitt fördert allerdings das Dickenwachstum der Beeren und kann in kompakten Sorten später die Fäulnis begünstigen. Der optimale Zeitpunkt für
das Einkürzen ist dann, wenn die Triebe noch aufrecht stehen, aber schon ein Umbiegen absehbar ist. Der Peronosporadruck ist immer noch auf einem niedrigen Niveau und der Spritzabstand orientiert sich nach Oidium.
Für den Echten Mehltau sind die Bedingungen ideal. Besonders in der Nähe von bekannten Befallsweinbergen sollten die Anlagen intensiv kontrolliert werden. Durch die weiterhin freundlichen und warmen Temperaturbedingungen ist nun eine rasant eintretende Vergrößerung der Beerenoberfläche zu erwarten. Durch „Aufreißen“ des Spritzbelages können hier, in der immer noch empfindlichen Phase, Infektionen durch Mehltau entstehen.
Die Spritzabstände sollten beim Einsatz von Mitteln mit guter Dauerwirkung 10 bis max. 12 Tage (v.a. bei empfindlichen Sorten und Lagen) nicht überschreiten. Frühzeitiges Entblättern der Traubenzone nach der Blüte mindert das Risiko von Schäden durch Sonnenbrand und ermöglicht eine Verbesserung der Applikationsqualität beim Pflanzenschutz, sowie eine bessere Durchlüftung der Traubenzone zur Fäulnisvermeidung. Hier kann bei roten Sorten stärker eingegriffen werden als bei weißen Rebsorten. Empfindliche Sorten nur einseitig, auf der zur Sonne abgewandten Seite, entblättern.
Außerhalb von Pheromon- Verwirrflächen kann teilweise Heuwurmbefall festgestellt werden. Für eine Behandlung ist es aber aktuell zu spät und hat keine Wirkung mehr auf die in der Entwicklung bereits zu weit fortgeschrittenen Raupen. Die Köder für die 2. Generation des Traubenwicklers können in den Fangfallen jetzt gewechselt werden.
Peronospora
Wird vorbeugend vor Niederschlägen der Spritzbelag erneuert, genügt ein Kontaktfungizid. Bis zum Stadium Schrotkorngröße kann als Zuwachsschutz ein Mittel mit Systemischer Wirkung, z.B. Profiler (Mischreihenfolge beachten, max. 1 Anwendung/Saison bis BBCH 73, nicht mit Luna Experience mischen) oder Veriphos in Verbindung mit einem
Kontaktfungizid, zugesetzt werden.
Bei geringem Krankheitsdruck kann gegebenenfalls auch auf die systemische Komponente verzichtet werden. Bei Behandlungen unmittelbar nach kräftigen Niederschlagsereignissen, bringt der Einsatz eines kurativ wirkenden Mittels mehr Sicherheit. Mögliche Infektionen können nur bis max. 1-2 Tage rückwirkend
abgefangen werden.
Oidium
Das Mehltaufenster ist zurzeit immer noch geöffnet und die Gescheine/ Beerchen hochanfällig. Bei der Bekämpfungsstrategie ist die Beachtung der Antiresistenzstrategie durch konsequenten Wirkstoffwechsel sowie die Einhaltung kürzerer Spritzabstände entscheidend. In dem sehr anfälligen Entwicklungsstadium kommen organische Oidiumfungizide mit guter Dauerwirkung zum Einsatz. Dies sind z.B. die Mittel Dynali, Talendo, Vivando, Luna Experience oder Collis. Zur Resistenzvermeidung sollte bei den anstehenden Behandlungen besonderes Augenmerk auf die Mittelgruppe mit dem Buchtsaben „L“ (Collis, Luna Experience und Cantus) gelegt werden. Bei geplanten Oidium- /Botrytisbehandlungen hier auf einen konsequenten Wirkstoffwechsel achten und diese Mittel nicht hintereinander anwenden.
Wachstumsregulatoren: Gibb3 und Regalis
In den allermeisten Flächen wird es für einen Einsatz von Wachstumsregulatoren zu spät sein. Optimale Wirkung der Mittel Gibb3 und Regalis zur Auflockerung von Sorten, die zu kompakten Trauben neigen, wird erreicht beim Einsatz in die Vollblüte. Alternativ kann in Premiumanlagen auch die Methode der Traubenhalbierung zur Auflockerung angewendet werden. Bei der „Ausblasetechnik“ liegt der optimale Zeitpunkt im Bereich kurz nach
der Blüte, da Blütereste mit entfernt werden können.
Je nach Stärke des Eingriffes werden einzelne Beeren aus dem Stilgerüst entfernt. Aus wirtschaftlichen Gründen ist ein überbetrieblicher Einsatz sinnvoll.
Chlorose/ Stiellähme
Nach Ende der Blüte können bei Bedarf Blattdünger mit Eisenchelaten gegen Chlorose eingesetzt werden. Zur Vermeidung von Stiellähme wird bei anstehenden Pflanzenschutzmaßnahmen der Einsatz eines magnesiumhaltigen Blattdüngers in empfindlichen Sorten und Lagen empfohlen. Hierbei die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten. Dies könnte vor allem beim Einsatz mehrerer Blattdünger in Verbindung mit flüssigen Pflanzenschutzmitteln kritisch sein.
Pflanzenschutz bei Tafeltrauben
Für Tafeltrauben gelten eigene Zulassungen! Bitte beachten Sie deshalb unbedingt, dass neben Tafeltrauben auch Keltertrauben, die als Eßtrauben vermarktet werden sollen (z.B. Hofladen, Wochenmarkt, Lebensmittelhandel) nur verkehrsfähig sind, wenn sie mit zugelassenen Produkten behandelt wurden. Eine Liste der Mittel, die für Tafeltrauben
erlaubt sind, finden Sie auch auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Es ist damit zu rechnen, dass auch 2017 wieder Proben durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden genommen werden.
Sonstiges und Mittelmenge
- Bei 2-jährigen Anlagen kann vereinzelt das Aufreißen der Rinde und des äußeren Wachstumsgewebes festgestellt werden. Dies konnte schon früher nach starken Frostereignissen festgestellt werden. Ungewöhnlich sind jedoch diese aufgetretenen Schäden aufgrund der wenig kritischen Tiefsttemperaturen des vergangenen Winters. In diesen Fällen ist ein Stammaufbau von unten unbedingt zu empfehlen. Beim Fehlen eines Wiederaustriebes muss der Stock ersetzt werden. Das Aufplatzten des Rebstämmchens kann Maukewucherungen auslösen, sofern bereits entsprechende Bakterien latent vorhanden sind
- Mittelmenge bei anstehenden Behandlungen liegt je nach Wüchsigkeit der Anlage bei 3 bis 3,5- fache Basis-Auswandmenge
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich am 21.06.2017.
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