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65. Württembergische Weinbautagung

Frostverhindernde Maßnahmen unter der Lupe

Im Rahmen der Württembergischen Weinbautagung am 7. Februar in Weinsberg, stelle Hanns-Christoph Schiefer von der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau (LVWO) in Weinsberg verschiedene frostverhindernde Maßnahmen vor und bewertete sie.
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Frostberegnung benötig Unmengen an Wasser, liefert aber einen sehr guten Schutz vor Frostschäden.
Frostberegnung benötig Unmengen an Wasser, liefert aber einen sehr guten Schutz vor Frostschäden.Lothar Neumann
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Zwischen 1947 und 2017 fand statistisch gesehen rund alle sechs Jahre ein Spätfrostereignis statt. Daraus ergeben sich rein rechnerisch rund 300 Euro Ertragsverlust je Jahr und Hektar. An dieser Zahl muss sich laut Schiefer jede frostverhindernde Maßnahme messen lassen. Hier ein Überblick:

  • Eine Kombiversicherung – Frost und Hagel – kostet etwa 500 Euro je Hektar und Jahr. Es muss jedoch der ganze Betrieb, also auch nicht frost- oder hagelgefährdete Lagen versichert werden.
  • Keine Bodenbearbeitung sowie kurzgehaltene Begrünung während einer Frostperiode sind kostengünstig und effektiv. Leider hätten das viele Betriebe 2017 sind umgesetzt, stellte Hanns-Christoph Schiefer fest.
  • Mit der Minimalschnitterziehung wandert die Traubenzone weiter vom Boden und damit von der Frostgefahr weg. Zudem bilden sich zahlreiche Knospen, die einen möglichen Verlust durch Frostschäden ausgleichen können. Als Beispiel zeigte Schiefer zwei benachbarte Weinberge, die im vergangenen Jahr rund 100 kg/Ar (Minimalschnitt) und 19 kg/Ar (Normalschnitt) Ertrag hervorbrachten.
  • Auch die Umkehrerziehung verlagert die Traubenzone aus dem gefährdeten Bereich.
  • Die Frostrute kann ebenfalls einige Kilo retten. Das Biegen sowie die zusätzlichen Laubarbeiten sind zwar ein Mehraufwand, dafür ist der Ertrag etwas höher.
  • Beim doppelten Rebschnitt (Double pruning) wird der Kordon zunächst auf fünf und später auf zwei Augen zurückgenschnitten. Diese Schnittmethode ist nicht mit einer Reifeverzögerung verbunden.
  • Die Applikation von austriebsverzögernden Mitteln, zum Beispiel Pflanzenöle, kann ebenfalls Spätfrostschäden verhindern. Allerdings sind hierzu recht hohe Konzentrationen (nicht zugelassen) nötig, die gleichzeitig zu Ertragsminderungen und niedrigeren Mostgewichten führen können. Aktuell finden hierzu Tests an der LVWO in Weinsberg statt.
  • Lufterhitzer, die mit Heizölbetrieben werden und über große Schläuche Wärme im Weinberg verteilen sollen, konnten gegen den Spätfrost 2017 nichts ausrichten.
  • Sogenannte Frost-Buster sind aus dem Obstbau bekannte Maschinen, die mit Gasbrennern Wärme erzeugen und durch die Bestände gefahren werden. Aufgrund der Ausmaße dieser Geräte sind diese im Weinbau höchstens für die sowieso weniger gefährdeten Flachlagen geeignet.
  • Das Anzünden von Strohballen bringt nicht die erwünschten Ergebnisse ist aufgrund der starken Rauchentwicklung und dem damit verbundenen Ärger mit Anwohnern nicht zu empfhlen.
  • Der Einsatz von Stop-Gel-Kerzen bedarf einer Genehmigung durch das Landratsamt. Es ist mit Kosten von circa 2000 Euro je Hektar und Nacht zu rechnen. Bis 2017 fand beim Abbrennen der Stop-Gel-Kerzen eine erhebliche Rußentwicklung statt. Mit einer neuen Rezeptur will der Hersteller dies vermindern.
  • Die Installation von Heizdrähten in der Drahtrahmenanlage kostet rund 12.000 Euro je Hektar und bringt einer Erwärmung von zwei bis drei Grad rund um den Draht.
  • Eine Frostberegnung mit Überkronenbewässerung benötigt rund 300.000 Liter Wasser pro Hektar und Nacht. Nur wenige Betriebe können (sich) das leisten.
  • Etwas sparsamer ist die Streifenberegnung mit Düsen. Dieses System ist jedoch sehr windanfällig.
  • Ein Hubschraubereinsatz ist mit hohen Kosten verbunden und funktioniert nur bei Inversionswetterlagen, bei denen warme Luft aus höheren Schichten in Bodennähe verwirbelt wird. Neben den hohen Einsatzkosten inklusive Bereitschaft, dürfen Hubschrauber erst 30 Minuten vor Sonnenaufgang aufsteigen. Für viele Frostereignisse ist dies zu spät. Zudem findet eine Lärmbelästigung er umliegenden Anwohner statt. Auch die Fläche, die ein Hubschrauber befliegen kann ist auf fünf Hektar begrenzt, da die gleichen Anlagen in einem zeitlich fest definierten Rahmen überfolgen werden müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
  • Stationäre Propelleranlagen eignen sich ebenfalls für Inversionswetterlagen. Sie kosten rund 15.000 Euro je Hektar, bringen aber gute Ergebnisse. Allerdings verursachen auch diese Geräte eine hohe Lärmbelästigung, so dass ein Einsatz in der Nähe von Wohngebieten nicht sinnvoll ist.

Jeder Betrieb muss für sich selbst festlegen, welche Maßnahmen sinnvoll und durchführbar sind. Allgemeingültige Empfehlungen für Württemberg konnte Schiefer nicht aussprechen. Er wies jeodch darauf hin, dass der Verzicht auf Bodenbearbeitung und eine kurzgehaltene Begrünung während der Frostperiode sowie das Stehenlassen einer Frostrute sinnvolle und kostengünstige Maßnahmen sein können.

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