Die Reben stehen in den Startlöchern
Zurückblickend begann das Jahr 2018 im Januar und Februar zu mild und feucht um dann im März komplett auf Winter „umzustellen“ mit trockenen Tagen bei sehr tiefen Minustemperaturen. Durch die steigenden Temperaturen in dieser Woche wird die Entwicklung in der Natur nun weiter vorangetrieben. Der Vegetationsstart der Reben mit dem Knospenschwellen lässt glücklicherweise noch auf sich warten, aber die ersten blühenden Bäume und Sträucher können aktuell gesichtet werden.
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Aus weinbaulicher Sicht hat ein später Austrieb eher Vorteile, nicht nur wegen der verkürzten Zeitspanne, in der Spätfröste die jungen Triebe schädigen können.
Traubenwickler
Derzeit liegen wir im Temperatursummenmodell je nach Standort zwischen 520 und 660 Kd (=Kelvin-Days, Gradtage). In dieser Woche ist durch die frühlingshafte Witterung zwar ein schneller Anstieg der Temperatursummen zu erwarten, jedoch ist mit dem Flugbeginn erst ab einer Temperatursumme von etwa 900 Kd zu rechnen.
Aus heutiger Sicht empfiehlt sich daher ein frühester Aushängtermin ab dem zweiten Aprilwochenende (13./14. April), in den kühleren Lagen des Kocher-, Jagst- und Taubertals ist ein Termin im Bereich um das dritte Aprilwochenende anzuraten. Zur Einschätzung des optimalen Aushängtermins beobachten Sie die Entwicklung der Temperatursummen auf
http://www.vitimeteo.de
Die Aufhängdichte von 500 Ampullen / ha (Randgebiete bis 20% mehr) darf aus fachlicher Sicht nicht unterschritten werden. Die Beantragung von Fördermitteln zur Pheromonmethode ist an das korrekte Ausbringen der Ampullen gebunden. Es ist unbedingt sicherzustellen, dass beantragte Flächen auch tatsächlich abgehängt sind. Ebenso muss bei Beantragung von Fördermitteln die Abgabe des Antrages vor Ausbringung der Dispenser erfolgen.
Kräuselmilbe, Eier der Roten Spinne, Schildläuse
In Rebanlagen mit stärkerem Vorjahresbefall dieser Schädlinge oder in Anlagen mit Knospenbesatz über der Schadschwelle, sollte bei günstigen Bedingungen eine Ölbehandlung durchgeführt werden. Besonders gefährdet sind Junganlagen, in denen sich noch keine ausreichende Raubmilbenpopulation aufbauen konnte. Pockenmilben, die sich meist nur lokal verstärkt vor allem in Rieslinganlagen zeigen, werden bei entsprechenden Behandlungen gegen Kräuselmilben miterfasst.
Zum Einsatz kommt ein zugelassenes Ölpräparat in Verbindung mit Netzschwefel. Auch hierbei gilt es die Zulassungssituation zu beachten, folgende Präparate haben beispielsweise eine explizite Zulassung gegen Schadmilben: Microthiol S, Asulfa Jet, Thiovit Jet.
Der optimale Behandlungszeitpunkt beginnt, wenn:
- die Kräuselmilben aktiv bei Tagesmitteltemperaturen über 12°C zu wandern beginnen. Dabei sollten zwei bis drei warme Tage abgewartet werden, da die Wanderung nicht direkt am ersten warmen Tag einsetzt. Zusätzlich kann auch hier die Plattform Vitimeteo eine gute Hilfestellung bieten: Ab einer Temperatursumme von 300° ist die Wanderung der oben genannten Milben möglich.
- die Mehrzahl der Knospen schwellen, BBCH 01-03,
- günstige Applikationsbedingungen bei Windstille und warmer Witterung (über 15° C) vorherrschen.
Die Applikationstechnik ist ein entscheidender Faktor für einen optimalen Bekämpfungserfolg. Die Bogreben und der Kopfbereich des Stämmchens sind tropfnass zu spritzen (mit großen Düsen, kein hoher Druck). Das bedeutet, dass die Spritzbrühe an den Holzteilen leicht verlaufen muss. Somit ist jede Gasse zu befahren!
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner, Dickmaulrüssler)
Rhombenspanner und vor allem Erdraupen können durch Augenfraß stärkere Schäden verursachen. Wichtig ist, dass die Fraßtätigkeit möglichst früh erkannt und der Schädling eindeutig bestimmt wird. Erdraupen wandern nachts von ihrem Erdversteck auf die Rebe, der Rhombenspanner ist auch tagsüber in Tarnstellung auf den Bogreben bzw. am Drahtrahmen zu finden.
Kontrollieren Sie Ihre Rebanlagen daher ab dem Knospenschwellen in regelmäßigen Abständen. Da ein Befall mit diesen Schädlingen zunächst nur herdförmig auftritt, sollten Befallsstellen markiert werden. Bei Erdraupen erzielt man den besten Bekämpfungserfolg durch Absammeln nach Einbruch der Dunkelheit.
Gegen den Rhombenspanner sind die Insektizide Steward, Mimic und Spin Tor zugelassen. Spin Tor ist bienengefährlich und darf nur eingesetzt werden, wenn in der Rebfläche keine einzige Pflanze blüht! Zusätzlich hat Mimic auch eine Genehmigung gegen Erdraupen erhalten. Die Behandlung kleinerer Flächen kann dabei auch Mittel-, Wasser- und umweltschonend mit einer Rückenspritze erfolgen. Ein „Tropfnassspritzen“ ist dabei nicht
erforderlich.
ESCA
Die mit Esca befallenen und markierten Stöcke sind im Winter entweder verjüngt oder aus den Anlagen entfernt worden. Die Firma Belchim hat zudem mit dem Mittel „Vintec“ über eine Notfallzulassung, gültig bis 30. April, ein Produkt auf den Markt gebracht, mit dem eine Besiedlung frischer Schnittwunden durch Esca-Schadpilze von außen reduziert werden kann. Der im Präparat enthaltene Trichoderma Pilz besitzt aufgrund seiner antagonistischen
Lebensweise eine präventive Wirkung auf einige Erreger des Esca-Komplexes.
Die Zulassung gilt nur für Rebschulen oder Junganlagen bis zum 4. Standjahr. Eine Anwendung sollte möglichst nicht während des starken Rebenblutens erfolgen, da hier ein Abschwemmen möglich ist. Sofern das Rebenbluten bereits eingesetzt hat, kann eine Behandlung nach Beenden des Rebenblutens durchgeführt werden. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der
einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden.
Die zugelassene Dosierung von 200g Vintec pro 100 L Wasser (0,2%ig) ist unbedingt einzuhalten. Um das Produkt möglichst effektiv auf die Wundflächen zu bekommen bietet sich (zumindest bei kleineren Flächen) eine zielgenaue Applikation mit der Rückenspritze an. Der Spritzbehälter muss zwingend frei von Fungizidrückständen sein. Bei der Anwendung sollten die Tagestemperaturen über 10°C liegen und nach der Anwendung sollte innerhalb von 24 Stunden kein Nachtfrost oder Starkregen auftreten, damit der Antagonist die Zeit hat sich auf der Wunde auszubreiten.
Hinweise zur Düngung
Für die Stickstoff- und Magnesiumdüngung ist es derzeit noch zu früh, planen Sie diese im Zeitraum „Austrieb bis 3-Blatt-Stadium“ ein. In Problem- und Sanierungsgebieten sind die Nmin-Untersuchungen rechtzeitig vor einer N-Düngung durchzuführen. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten sollten nach dem bekannten 5-Jahres-Schema Bodenprobenanalysen zur Planung der Düngung durchgeführt werden. Diese geben einen schnellen Überblick über die aufzudüngenden Mengen.
Im Hohenlohekreis können die Bodenproben (auch Grundbodenuntersuchung) bei den bekannten Sammelstellen abgegeben werden:
- Johann Mütsch,Schöntal-Bieringen: 07943/2074; Karl Reichert, Öhringen-Unterohrn: 07941/33391, mobil 0172/8405673 und
- Friedrich Breuninger, Ingelfingen-Hermuthausen: 07940/2678 dabei. Um Voranmeldung wird gebeten.
Im Main-Tauber-Kreis sind die Sammelstellen für die Annahme der Bodenproben in Tauberbischofsheim und in Bad Mergentheim von Donnerstag, 12. April, bis Dienstag, 17. April, jeweils von 9 bis 10 Uhr und von 15.30 bis 17 Uhr geöffnet.
Bedarfsermittlung Stickstoff
Über http://www.düngung-bw.de kann einfach die Bedarfsermittlung für Stickstoff erfolgen. Eine Anmeldung in diesem Online-Programm ist nicht erforderlich. Einfach ausfüllen, ausdrucken und abheften! Rebflächen, die gleich gedüngt werden, können
in einem Ausdruck zusammengefasst werden.
Alternativ finden sie über folgenden Link noch weitere Informationen und Methoden:
http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBTBB,Lde/Informationen+zum+Weinbau
Verpflichtung zur Untersuchung von Phosphor (Grundnährstoffuntersuchung)
Für alle Schläge > 1 ha muss eine Grundbodenuntersuchung auf den
Nährstoff Phosphor vorliegen, die nicht älter ist als sechs Jahre.
Herbizideinsatz
Vor dem Rebenaustrieb besteht die Möglichkeit den Unterstockbereich, ohne Rebschäden befürchten zu müssen, mit einem zugelassenen Herbizid zu behandeln. Der räumliche Anwendungsbereich von Herbiziden ist dabei auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen. Das Behandlungsband im Unterstockbereich muss so schmal wie möglich gehalten werden. Es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Herbizide nicht auf öffentlichem Gelände bzw. nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. Wegränder, Böschungen etc.) ausgebraucht werden. Eine Behandlung am Zeilenende ist somit nur bis unmittelbar nach der Verankerung möglich. Unsachgemäße Anwendung ist gesetzeswidrig und schädigt
gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Außendarstellung!
Nährstoffvergleich
Betriebe mit mehr als 10 ha Fläche müssen ab 31. März bei Betriebskontrollen einen Nährstoffvergleich für das zurückliegende Jahr vorlegen können. Zusätzlich ist für Stickstoff ein 3-jähriger und für Phosphor ein 6 jähriger Vergleich zu erstellen. Beides kann im gleichen Formular erfolgen. Entsprechende Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes. Die Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre.
Gerätekontrolle
Vor Beginn der Pflanzenschutzkampagne ist die Funktionsfähigkeit der Spritzgeräte zu prüfen und dafür zu sorgen, dass eine gültige Prüfplakette vorhanden ist. Im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte sind im Zeitabstand von drei Jahren zu überprüfen.
Dokumentation Pflanzenschutz
Sämtliche Pflanzenschutzmaßnahmen müssen in jedem Betrieb dokumentiert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Jahre. Ein entsprechendes Formular ist im Internet über folgenden Link abrufbar:
http://www.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.ULBTBB,Lde/Informationen+zum+Weinbau
Sonstige Hinweise
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zum Bienenschutz- sind zu beachten
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Die nächste Rebschutzmitteilung erfolgt voraussichtlich Mitte April.
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