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Programm zur Stärkung des Weinbaus TeilB

Ergänzende Informationen zur Antragsstellung

Zur sachgerechten Bearbeitung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus, Teil B - Investitionsförderung, müssen der Förderantrag, die Kostenplausibilisierung, das von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) erstellte Wirtschaftlichkeitsgutachten und die Stellungnahme bis zum 10. April vorliegen. Fehlende Nachweise, wie beispielsweise Zeugnisse, fehlende Baugenehmigung etc. können bis zum 30. April nachgereicht werden. 

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Nach dem 10. April können keine baufachlichen Stellungnahmen erstellt werden.

Bezüglich der Förderung von Barriquefässern gilt zu beachten, dass ausschließlich Neuinvestitionen förderfähig sind. Wichtig: Nach Abschluss der Maßnahme ist sofort der Zahlungsantrag zu stellen!

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