Programm zur Stärkung des Weinbaus TeilB
Ergänzende Informationen zur Antragsstellung
Zur sachgerechten Bearbeitung des Bayerischen Programms zur Stärkung des Weinbaus, Teil B - Investitionsförderung, müssen der Förderantrag, die Kostenplausibilisierung, das von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) erstellte Wirtschaftlichkeitsgutachten und die Stellungnahme bis zum 10. April vorliegen. Fehlende Nachweise, wie beispielsweise Zeugnisse, fehlende Baugenehmigung etc. können bis zum 30. April nachgereicht werden.
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