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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Frost: In vielen Lagen eine große Portion Glück

Die Eisheiligen haben vergangene Woche nochmals für eine kühle Witterungsphase gesorgt, verbreitet kam es in den Nächten zu leichtem Bodenfrost. In ungünstigen Lagen sanken die Temperaturen nochmals auf Werte bis zu -2°C, allerdings wurden glücklicherweise nur punktuell neue Frostschäden aus dieser Woche gemeldet. Besonders bei teilgeschädigten Trieben muss die weitere Entwicklung noch beobachtet und abgewartet werden. Die teilgeschädigten Triebe zeigen aber auch deutlich, dass in vielen Lagen eine große Portion Glück mit im Spiel war.

Veröffentlicht am
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Appel
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Allgemein verläuft die Entwicklung der Reben nach wie vor zögerlich: wir befinden uns vielfach im 4- bis 6-Blattstadium, in den kühlen Lagen und bei späten Sorten auch noch im 2- bis 3-Blattstadium. Für das vergangene Wochenende und auch die aktuelle Woche wurden Tagestemperaturen um 20°C angekündigt. Allerdings soll es nach dem Wochenende unbeständiger werden mit gelegentlichen Schauern oder Gewittern. Sehr uneinheitlich ist dieVorhersage was die Höhe der Niederschläge betrifft. In der zweiten Maihälfte ist ein kontinuierlicher Zuwachs in den Rebanlagen zu erwarten,von einem massiven Wachstumsschub ist jedoch aktuell nicht auszugehen.

Weinbauliche Arbeiten

Nachdem die Frostgefahr nun endgültig vorbei sein dürfte, kann in allen Lagen mit den weinbaulichen Arbeiten durchgestartet werden. Beachten Sie beim evtl. Biegen von Frostruten das tatsächliche Ausmaß der Frostschäden. Behalten Sie immer die vor dem Frostereignis angeschnittene Augenzahl im Hinterkopf. Bei übertriebenem Niederziehen der Frostruten ist es kaum möglich, die Triebzahl korrekt einzustellen.

Ausbrecharbeiten sollten konsequent fortgesetzt werden, solange noch eine gute Übersicht an den Stöcken vorhanden ist, geht die Arbeit rascher vonder Hand.

Die „Sprungbrettfunktion“ von Stocklaub für Peronospora-Infektionen ist zu verhindern, auch wenn derzeit der Befallsdruck noch gering ist. Das Stammputzen kann von Hand, mechanisch mit Bürsten oder mit den Mitteln „Shark“ oder „Quickdown“ bei den zugelassenen Rebsorten erledigt werden. Die Anwendung sollte möglichst morgens erfolgen, da Licht die Wirkung der Produkte verbessert. Beide Produkte zeigen bei Trieblängen von ca. 10 bis 15 cm optimale Wirkung. Aufgrund der enormen Abdriftgefahr und damit möglichen Schäden an Nachbarstöcken, sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirm verwenden.

Für Junganlagen bis zum 4. Standjahr steht das mittlerweile zugelassene Produkt Beloukha (Wirkstoff Pelargonsäure) mit einer Ausbringmenge von max. 16 l/ha bei einer 8%-igenAnwendungskonzentration zur Verfügung. Es ist auf eine gute Benetzung zu achten und zudem muss die Ausbringung an einem sonnigen Tag erfolgen.

Peronospora

Die lange Nässephase am 8. und 9. Mai und auch die Niederschläge am Samstag, 11. Mai, haben regional Bedingungen für eine Primärinfektion durch Peronospora geschaffen, die auch von den Prognosesystemen entsprechend aufgezeichnet wurden. Aufgrund der kühlen Witterung und der geringen Blattmasse sind jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nur vereinzelte Infektionen erfolgreich verlaufen.

Nach Ablauf der Inkubationszeit ab dem 21. Mai wäre mit dem Erscheinen erster Ölflecken zu rechnen, ab diesem Zeitpunkt wären dann auch Sekundärinfektionen möglich. Die für die aktuelle Woche angesagten Niederschläge in Form von Schauern oder Gewittern könnten zudem mit den nun etwas höheren Temperaturen weitere Bodeninfektionen auslösen.

Bitte Ölfleckenfunde, Zeigertriebe durch Oidium und sonstige Auffälligkeiten an die Weinbauberatung melden!

Behandlungen sollten möglichst kurz vor Ablauf der Inkubationszeit und somit bis zum Beginn der kommenden Woche durchgeführt werden. Da die Infektionswahrscheinlichkeit eher gering war, kann bei sich ändernder Wetterprognose (mit überwiegend trockener Witterung in der kommenden Woche) auch abgewartet werden, ob nach Ablauf der Inkubationszeit überhaupt Ölflecken entstanden sind.

Für die erste Behandlung wird gegen Peronospora ein Kontaktfungizid wie z.B. Polyram, Dithane Vino (Achtung: Basisaufwand 0,53 kg/ha) oder Folpan empfohlen. Restmengen von Dithane Neo Tec müssen bis zum 30.September 2019 aufgebraucht werden. Aufgrund der relativ geringen Blattmasse und dem niedrigen Infektionsdruck wird aktuell noch kein Einsatz von phosphonathaltigen Produkten (z.B. Veriphos, Delan Pro) empfohlen. Infektionen durch die Schwarzfleckenkrankheit und Roter Brenner werden bei Behandlungen mit den genannten Kontaktpräparaten unter Beachtung der teilweise erhöhten Aufwandmengen abgedeckt.

Oidium

Die Witterung ist für die Entwicklung des Oidiumpilzes nach wie vor ungünstig, daher sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Mit zunehmender Temperatur und Rebentwicklung steigt auch der Infektionsdruck dann allmählich an. Eine Zugabe von Netzschwefel zur ersten Peronosporabehandlung bringt neben einem vorbeugenden Oidiumschutz auch noch eine gute Nebenwirkung auf Schadmilben. Die unterschiedlichen Aufwandmengen der Netzschwefelpräparate (3,6 - 6,25 kg/ha) sind zu beachten.

Hinweis zum Anwenderschutz

Seit dem vergangenen Jahr werden nach und nach Regelungen zum Anwenderschutz von Anwendungshinweisen in Anwendungsbestimmungen überführt und können dann bei Nicht-Beachtung zu einem Bußgeld führen. Sie finden diese Auflagen in der Gebrauchsanleitung, die mit dem Etikettauf der Packung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels angebracht ist.

Wildschäden 

Durch den verzögerten Austrieb hält der Wildverbiß an. Kontrollieren Sie nach wie vor Ihre gefährdeten Lagen. Achten Sie auf eine rechtzeitige Meldung von Schäden an die Gemeindeverwaltung und den Jagdpächter.Vorbeugende Massnahmen, wie Wildverbissmittel oder auch Behandlungen mit dem zugelassenen Mittel Trico (Wirkstoff: Schaffett), können den Schaden minimieren.

Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren

Nach der Pflanzung oder nach der Installation von Tropfbewässerungsleitungen, müssen die jeweiligen Rechnungen beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Damit wird die Kontrolle der Flächen ausgelöst und die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung der Fördermittel geschaffen. Steile Flächen über 30 % Hangneigung mit höherem Förderbetrag müssen bereits beim Einreichen der Rechnungen mit Draht und Endstickel versehen werden. Beachten Sie dazu bitte das Ihnen zugegangene Info-Schreiben zur Umstrukturierung.

Sonstige Hinweise

  • Bei anstehenden Behandlungen wird aktuell die 1-fache Basisaufwandmengeempfohlen. 
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz - sind zu beachten. 
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegerändern und Böschungen ist nicht zulässig! 
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät. 
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen! 
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Donnerstag, 23.Mai.

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