Junganlagen im Auge behalten
Nach der extremen Hitze der letzten Woche mit Rekord-Temperaturen, folgt zum Monatsbeginn nun eine kleine Verschnaufpause. Sonnig und warm geht es weiter. Niederschläge sind aktuell kaum in Sicht. Das sollte jedoch zurzeit auf den meisten Standorten noch kein Problem darstellen. Vor allem Junganlagen wird empfohlen diese in den nächsten ein bis zwei Wochen im Auge zu behalten. Hier kann eine frühere Bewässerungsnotwenigkeit möglich sein.
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Die warmen Temperaturen begünstigen bei guten Wasservorräten die rasante Beerenentwicklung. Das Stadium Erbsengröße ist bald erreicht und teilweise ist vor allem in kompakten Sorten und Klonen der Traubenschluss in Sichtweite. Für geplanten Botrytisbehandlungen sind dort die Bedingungen nicht mehr lange optimal und das Behandlungsfenster schließt sich dann.
Erste Stöcke mit Symptomen der Schwarzholzkrankheit und Esca sind zu sehen. Peronospora findet sich nun auf einigen Gemarkungen, jedoch nur in Einzelfällen mit starkem Befall. Dort wo der Befall sich auf wenige Ölflecken beschränkt, ist bei den gemeldeten trockenen Bedingungen nicht mehr mit einem starken Befallsaufbau zu rechnen.
Etwas anders sieht die Situation beim Echten Mehltau aus. Es kommen immer mal wieder Meldungen über beginnenden Mehltaubefall an Trauben und Blättern herein. Bekannte Befallsweinberge und empfindliche Sorten (v. a.Trollinger und Portugieser) sollten nun sehr intensiv beobachtet werden. Bei einer gründlichen Besichtigung der Flächen, sollte beginnender Befall als weißer Belag nun mit dem Auge erkennbar sein. Dort wo Anfangsbefall festgestellt wird, kann durch frühzeitige Maßnahmen eine weitere Ausbreitung verhindert werden. Je später Mehltaubefall festgestellt wird, umso geringer sind die Aussichten auf Erfolg mit Sondermaßnahmen den Befall zu stoppen. Der Spritzabstand richtet sich zurzeit nach Oidium und sollte aufgrund der noch hohen Anfälligkeit und fortschreitendenVergrößerung der Beerenoberfläche maximal bei 10 (-12) Tagen liegen. Mittel mit 56 Tagen Wartezeit werden nun nicht mehr empfohlen.
Die Abschlussbehandlung sollte bis zum 10.08.2019 erfolgt sein, bei frühen Sorten eine Woche vorher.
Peronospora
Gegen Peronospora wird bei anstehenden Behandlungen ein möglichst raubmilbenschonendes Kontaktfungizid (z. B.Folpan oder Delan WG) empfohlen. Der Einsatz von Phosphonaten wird nun nicht mehr empfohlen. Die meisten Anlagen sind bereits gegipfelt, oder werden dies in den nächsten Tagen sein. Der Zusatz bringt nun keine wesentlichen Vorteile zum Schutz des Neuzuwachses mehr. Es ist ab jetzt mit einer verstärkten Einlagerung in die Beeren und somit mit unerwünschten Rückständen zu rechnen. In Junganlagen im ersten Jahr ohne Trauben, ist der Einsatz eines phosphonathaltigen Mittels zum Schutz des Neuzuwachses noch möglich.
Oidium
Das Risiko für neue Oidiuminfektionen an Trauben ist immer noch hoch. Bei der anstehenden Behandlung wird noch einmal ein Mittel aus der besseren Wirkgruppe (Dynali („R/G“), Talendo („J“), Vivando („K“), Kusabi („K“)) empfohlen.
Hinsichtlich eventueller Stoppmaßnahmen wird auf die Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn/Weinbau verwiesen.
Entblätterungsmaßnahmen/ Fäulnis- und Botrytisvorbeugung
Entblätterungsmaßnahmen können aktuell noch durchgeführt werden. Etwa ab dem Stadium Erbsengröße beginnen sich die Spaltöffnungen der Beeren zu schließen und die Anfälligkeit für Sonnenbrandschäden nimmt zu. Diese geht dann erst wieder zurück, wenn die Beeren gefärbt sind. Allerdings sind dann maschinellen Entblätterungsmaßnahmen nur noch eingeschränkt möglich.
Eine lockere Traubenzone ist eine der wichtigsten weinbaulichen Maßnahmen zur Fäulnisvorbeugung. Aber auch besonders für die Anlagerung von Pflanzenschutzmitteln zur Oidiumbekämpfung sehr vorteilhaft. Auch bereits im Hinblick auf vorbeugende Maßnahmen gegenüber Kirschessigfliege ist die Entblätterungder Traubenzone ein zentraler Baustein. Bei weißen Rebsorten sollte versucht werden, die Sonnenseite (West und Süd) etwas moderater zu entblättern.
Um unerwünschte Stickstoff-Mobilisierung zu vermeiden sollte nun auf eine, in das Bodengefüge eingreifende Bearbeitung, verzichtet werden. Dies rächt sich häufig später bei der Lese durch vermehrte Fäulnis. Der Einsatz von Spezialbotrytismitteln hat im Durchschnitt der Jahre den besten Erfolg, wenn die Rebsorten mit kompakten Trauben kurz vor Traubenschluss behandelt werden. Oft wird zur Mitteleinsparung bei den Botrytisbehandlungen nur die Traubenzone mit der halben Aufwandmenge behandelt, jedoch zur besseren Applikation sollte jede Gasse befahren werden. Resistenzmanagement beachten! Vor allem Mittel aus der Wirkstoffgruppe „L“,also Cantus (Botrytis) und Luna experience, Luna Max, Sercadis, Collis (alle Oidium), dürfen nicht in zwei aufeinanderfolgenden Spritzungen eingesetzt werden.
Ohrenzwicker
Alle Maßnahmen gegen Botrytis und KEF (lockere Trauben, lockere und besonnte Traubenzone) wirken auch gegen die Ansiedlung von Ohrenzwickern. Überall wo verdichtete Laubbereiche sind, gibt es auch massig dieser Tierchen zufinden. Diese Maßnahme ist einer Insektizidbehandlung vorzuziehen, da die Wirkung nur von kurzer Dauer sein kann durch eine erneute Zuwanderung aus dem Boden.
Stiellähme
Empfindliche Sorten. Bei bekannten Problemflächen und empfindlichen Sorten (wie z. B. Lemberger, Cabernet Dorsa, Dornfelder, Acolon oder auch Trollinger und Muskattrollinger) sind mindestens zwei Behandlungen in die Traubenzone mit einem Magnesiumhaltigen Blattdünger (z. B. Bittersalz oder Präparate auf Basis von Magnesiumoxid wie Falnet oder Lebosol Magnesium 500) notwendig. Späte Behandlungen zeigen eigentlich den besseren Erfolg. Hierbei die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
Pflanzrechte
Wird eine Fläche ab 2016 gerodet und wird die exakt identische Fläche durch den Betrieb wieder innerhalb von drei Jahren angepflanzt, so muss kein separater Antrag gestellt werden („vereinfachtes Verfahren“).
Falls eine länger als drei Jahre andauernde Brachzeit geplant ist, müssen bestimme Fristen eingehalten werden: Anträge auf Genehmigung einer Wiederbepflanzung werden beim zuständigen Regierungspräsidium gestellt und müssen bis zum Ende des zweiten auf die Rodung folgenden Weinwirtschaftsjahres eingegangen sein.
Beispiel: Für Flächen, die am 15. Januar 2017 (späteste Wiederbepflanzung im Rahmen des „vereinfachtenVerfahrens“ wäre der 15. Januar 2020) gerodet wurden und im Frühjahr 2020 bepflanzt werden sollen, müssen die Anträge spätestens am 31. Juli 2019 beim Regierungspräsidium eingegangen sein. Wird ein Antrag nicht rechtzeitig gestellt, verfällt das Pflanzrecht.
Anträge unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Seiten/Landwirtschaftsformulare.aspx
Umstrukturierung
Bis 15. Juli müssen alle Tropfschlauch- bzw. Pfropfrebenrechnungen sowie noch fehlende Pflanzgenehmigungen beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Dies ist ein Ausschlusstermin! Ab Einreichen der Rechnungen müssen dann auch die beantragten Maßnahmen beendet und für die Kontrolle fertig sein. Das bedeutet, dass Tropfschläuche ortsfest installiert und der Drahtrahmen, sofern erforderlich, vorhanden sein muss.
Eine Drahtrahmenanlage gilt als erstellt, wenn alle Pflanzpfähle, sowie die Endstickel und ein Draht vorhanden sind. Alternativ können auch alle Innenstickel gesetzt sein. Dann kann auf den Draht verzichtet werden. Ob eine Drahtrahmenverpflichtung besteht kann im Infoschreiben des zuständigen Landwirtschaftsamtes vom Frühjahr 2019 nachgelesen werden.
Sonstiges und Mittelmenge
- Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers hat begonnen. Der Flughöhepunkt ist aktuell noch nicht zubestimmen. In nicht verwirrten Gebieten sind die örtlichen Fangzahlen zu beobachten.
- Bienengefährliche Mittel dürfen generell nicht eingesetzt werden, wenn im Bestand etwas blüht
- Bei der Gerätereinigung und generell beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln dürfen niemals Präparate oder Brühe in Oberflächengewässer gelangen. Der Weg in Oberflächengewässer geht auch über Hofeinläufe, die Kanalisation und dann über die Kläranlage. In der Kläranlage werden gelöste Pflanzenschutzmittel leider nicht herausgefiltert und gelangen so 1:1 in das Gewässer
- Brennesselbüsche bis Ende Juli nicht mehr mulchen oder abmähen, damit die Überträgerzikaden der Schwarzholzkrankheit nicht gezwungen werden, auf die Reben zu fliegen
- Bei Bedarf kann nach der Blüte bei anstehenden Behandlungen der Einsatz von eisenchelathaltigen Blattdüngern bei Chlorose Abhilfe schaffen. Bezüglich der Mischbarkeit evt. auch mit anderen Blattdüngern sind grundsätzlich die Anwendungshinweise auf den Packungen zu beachten
- Für anstehende Behandlungen ist der 4-fache-Basisaufwand anzuwenden
- Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten
Der nächste Hinweis erfolgt am 10. Juli 2019.
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