Hier und da erste Trockenstresssymptome
In Summe stehen die Reben aktuell gut da. Je nach Region und den örtlichen Niederschlagsverhältnissen und je nach Alter und Pflegezustand der Reben, sind allerdings erste Symptome mit Trockenstress zu finden. Sichtbar ist dies an gelb verfärbenden, basalen Blättern. Erste Bewässerungsmaßnahmen, insbesondere in jungen Anlagen, haben begonnen.
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In den letzten Tagen sind viele Meldungen über Beerenbefall mit Oidium eingegangen. Das ist in diesem frühen Stadium bedenklich. Niemand weiß so ganz genau, ob noch mehr im Verborgenen schlummert. Oft sind es nur Einzelbeerchen, die weiß überzogen sind. Von den sich ablösenden Sporen geht natürlich in der unmittelbaren Umgebung ein enormer Befallsdruck aus. Überwiegend ist die Rebsorte Trollinger betroffen.
Der Fruchtansatz ist dieses Jahr sehr unterschiedlich einzuschätzen. Gewisse Verrieslungstendenz zeigte die Rebsorte Weißriesling oder auch Cabernet Cantor oder Cabernet Blanc. Bei Schwarzriesling wird von weniger und kleineren Trauben berichtet.
Eine Verallgemeinerung auf alle Flächen lässt dies aber nicht zu. Es gibt auch sichtbar überhangene Bestände, die eine Ertragsregulierung notwendig machen. Zur Berechnung des potenziellen Ertrags ist das Traubengewicht bei der Lese der entscheidende Faktor. Das durchschnittliche Traubengewicht multipliziert mit der Anzahl Trauben je Rebstock ergibt den Ertrag je Stock. Bei ca. 40 Rebstöcken je Ar lässt sich dann leicht der vermutete Zielertrag errechnen.
Zu den Traubengewichten gibt es sortenspezifisch Erhebungen der letzten Jahre. Diese Traubengewichte können zwar stark variieren, dennoch bieten die ermittelten Durchschnittswerte gute Anhaltspunkte. In der Tabelle (Quelle: LVWO Weinsberg) werden die gerundeten Durchschnittswerte der letzten 10 Jahre dargestellt (für andere Sorten ggf. Vergleich zu den dargestellten Sorten suchen):
Riesling | Kerner | Müller-Thg. | Trollinger | Lemberger | Spätburgunder | Schwarzriesling | Dornfelder |
150 | 210 | 220 | 430 | 270 | 180 | 160 | 300 |
Generell gilt, mit Ertragsregulierung nicht zu spät zu beginnen. Bei sehr wüchsigen Anlagen eher etwas später ausdünnen. Bei Trockenstress und schwächer wüchsigen Anlagen früher. Vor Weichwerden bzw. Reifebeginn besteht auch noch die Möglichkeit, Trauben zu halbieren. Dies führt zu reiferen und gesünderen Trauben.
Pflanzenschutz
Peronopora
Aufgrund der trockenen Witterung der letzten Wochen hat sich Peronospora nicht ausgebreitet. Nur gelegentlich ist etwas stärkerer Blattbefall zu sehen. Weiter gilt es, den Zuwachs zu schützen. Bei der anstehenden Behandlung wird ein Kontaktfungizid empfohlen.
Oidium
Fast stündlich erreichen uns dieser Tage Meldungen von Oidiumbefall. Der Befall reicht von einzelnen Beerchen bis zu vermehrtem Traubenbefall. Zur Gesunderhaltung sauberer Trauben und Beeren werden weiterhin Präparate der neueren Wirkstoffgruppen empfohlen (z. B. Talendo, Dynali, Vivando oder Kusabi). Systhane und Topas werden erst für die beiden letzten Behandlungen empfohlen.
Bei sichtbarem Befall, also wenn nicht lange gesucht werden muss, bis Oidiumbeerchen gefunden werden, sollten zeitnah Sonderspritzungen erfolgen. Vermeintlich geringer Oidiumbefall ist zum jetzigen frühen Zeitpunkt vermutlich die „Spitze des Eisbergs“. Beruhigt kann nur der sein, der beim Suchen im Weinberg nichts findet.
Bei Befall muss intensiv behandelt werden. Je früher reagiert wird, desto besser sind die Aussichten, eine begonnene Epidemie noch stoppen zu können. Stopp-Behandlungen sind Sondermaßnahmen. Deren Erfolg kann leider nie sicher vorhergesagt werden. Oidium-Rezepturen finden sich auf der Internetseite des Landwirtschaftsamtes Heilbronn/Fachinformationen/Weinbau/Pflanzenschutz:
https://heilbronn.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinformationen/Fachinfo_Weinbau
Bei sichtbarem Befall darf niemals eines der Mittel aus der „L“-Gruppe als „Feuerwehrmaßnahme“ eingesetzt werden. Dies fördert im extremen Maß die Resistenzbildung und schadet einer langfristig erfolgreichen Mehltaubekämpfungsstrategie. Da auch latenter Befall nicht auszuschließen ist, werden die Mittel Luna experience, Luna Max, Sercadis oder Collis in den noch verbleibenden Spritzungen nicht empfohlen. Die Mittel der neueren Generation welche zur Oidiumbekämpfung eingesetzt werden, haben keine stoppende Wirkung! Im Bedarfsfall können andere Stoppmaßnahmen (s. o.) versucht werden.
Botrytis
Bei kompakten Sorten besteht vor dem Traubenschluss letztmals die Möglichkeit, mit einem Spezialbotrytis-Mittel ins Traubeninnere zu gelangen.
Allgemeines
- Die Mittelmenge berechnet sich aktuell mit der 4-fachen Basisaufwandmenge
- Es dürfen nur zugelassene Mittel oder welche mit gültiger Aufbrauchfrist, verwendet werden. Weine mit unerlaubten Rückständen sind nicht vermarktbar. Dies kann für die Verursacher eine Ordnungswidrigkeit darstellen und Kürzungen der Direktzahlungen bedeuten
- Achtung bei Brachezeiten von mehr als drei Jahren!!! Rebflächen, die zwischen dem 01.08.2016 und dem 31.07.2017 gerodet und bisher nicht wiederbepflanzt wurden, verlieren demnächst ihr Pflanzrecht! Dieses Pflanzrecht kann aber für drei Jahre verlängert werden, wenn der Bewirtschafter noch bis 31.07.2019 (Ausschlussfrist! Es gilt der Eingang beim Regierungspräsidium!) einen Antrag auf „Genehmigung einer Wiederbepflanzung“ stellt. Mit diesem Antrag kann das Pflanzrecht gleichzeitig auch auf eine andere Fläche des eigenen Betriebes verlegt werden. Falls der Antrag nicht fristgerecht gestellt wird, verfallen die Pflanzrechte genau drei Jahre nach dem Tag der Rodung. Den Antrag und entsprechende Erläuterungen finden Sie im Internet unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Landwirtschaft/Documents/antragwiederbepflanzung-umwandlung.pdf oder durch eine Suchmaschine (z. B. Google) über die Stichworte „Antrag Wiederbepflanzung Württemberg“. Für Rückfragen stehen Andrea Zimmermann (0711/904-13324) oder David Endreß (0711/904-13312) telefonisch zur Verfügung
- Die vorzugsweise mit Kupfermitteln (nicht zu unterschätzender Oidiumeffekt an Blättern und Abhärtung) stattfindende Abschlussspritzung sollte in der Woche vor dem zweiten Augustwochenende stattfinden. Daraus leitet sich die letzte organische Behandlung ab in der Woche vor dem letzten Juliwochenende. Vorgaben der Absatzorganisationen sind hinsichtlich Mittelwahl und Terminen sind zwingend zu beachten. Ausgehend von diesen Abschlussterminen können jetzt die restlichen Pflanzenschutzmaßnahmen mit entsprechenden Spritzabständen von 10 bis 14 Tagen terminiert werden – je nach Wettersituation und Befallsdruck. Insgesamt ist es besser, lieber den einen oder anderen Tag früher aufzuhören, als die Spritzabstände aktuell unnötig lange zu ziehen
- Der Flug der zweiten Generation des Bekreuzten Traubenwicklers hat in der Umgebung von Heilbronn vom 3. bis 7. Juli einen ersten Flughöhepunkt erreicht. Außerhalb von Verwirrgebieten, also auf sehr wenigen Flächen, muss entschieden werden, ob eine Behandlung mit einem Insektizid stattfinden soll. Falls behandelt wird, liegt der beste Zeitpunkt ca. 8 Tage nach dem Flughöhepunkt. Dies dürfte vielfach um das zweite Juliwochenende der Fall sein. Falls möglich, örtliche Fangergebnisse berücksichtigen. Der Flug des Einbindigen Wicklers hält sich noch zurück. Wo vorhanden, sollten örtliche Fangergebnisse verwendet werden. In diesem Zusammenhang ist nochmal zu betonen, wie wichtig die Verwirrtechnik im Hinblick auf Einsparung von Insektiziden ist. Allein die Findung eines vernünftigen Bekämpfungstermins und die Unsicherheit über Häufigkeit eventueller Behandlungen zeigt dies deutlich!
- Trauben für den Direktverkauf dürfen nur mit Tafeltraubenmitteln behandeln. Mit Rückstandskontrollen mussgerechnet werden
- Bei der eventuell anstehenden Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden müssen die Stockaustrieberechtzeig zwei bis drei Tage zuvor entfernt oder abgetötet sein
- Gegen Stiellähme können vorbeugend magnesiumhaltige Blattdünger eingesetzt werden. Blattdünger und Backpulverpräparate vertragen sich nicht immer. Auf die Hinweise auf den Packungen achten!
- Die Kontrolle der Umstrukturierung läuft. Es fehlen noch einige Rebenrechnungen bzw. auch Rechnungen von Tropfschläuchen. Bitte reichen Sie diese so schnell wie möglich nach Pflanzung bzw. Installation ein. Letzter Termin ist Montag, der 15. Juli 2019. Dies ist ein Ausschlusstermin
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz und der persönlichen Schutzausrüstung, sind immer zu beachten
Der nächste Hinweis erfolgt voraussichtlich nächste Woche am Mittwoch.
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