Die Hitze setzt den Trauben zu
Ungetrübter Sonnenschein, Hitze und Wassermangel... am Donnerstag, dem 25. Juli, soll zwar der Höhepunkt der zweiten Hitzeperiode des Jahres erreicht gewesen sein, aber für unsere Bestände herrscht teils akuter Stress durch UV-Strahlung, austrocknendem Wind und Wassermangel. Zunehmend werden vornehmlich jüngere Anlagen sichtbar, die deutliche Trockenstresssymptome zeigen. Lediglich am Wochenende lieferten Schauer und Gewitter den dringend benötigten Regen und sorgten zumindest kurzzeitig für Entspannung.
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In dieser Woche ist dann wiederum weitestgehend trockene Witterungbei sommerlichen Temperaturen vorhergesagt. Sollten die Niederschläge am Wochenende nicht in ausreichender Menge fallen, sollte an Problemstandorten weiterhin mittels Tropfbewässerung über moderateWassergaben im Bereich von 10 bis 15 L/Stock der Wasserstress abgemildert werden.
In Abhängigkeit von Zeilenausrichtung, Zeilenbreite, Entblätterungstermin, Entblätterungsintensität, Rebsorte und auch der Wasserverfügbarkeit sind aktuell bereits nennenswerte Hitzeschäden an Trauben und in abgemildeter Form teils auch am Blattapparat zu beobachten. Die Schäden werden sich bis zum Wochenende mitunter noch verstärken. Selbst frühzeitig entblätterte und damit vermeintlich abgehärtete Beeren zeigen mitunter Schäden. Die Kühlung der Pflanzen durch Verdunstung ist aufgrund des Wassermangels nicht mehr ausreichend und in der Folge entstehen die Hitzeschäden. Bis zum Ende der Hitzephase sollten daher keine Entblätterungs- und Ausdünnmaßnahmen durchgeführt werden.
Die Entwicklung der Trauben schreitet weiter voran und in frühen Sorten und Tafeltrauben lassen sich färbende bzw. weich werdende Trauben erkennen. Die Ertragserwartungen sind in diesem Jahr sehr heterogen. Dort wo noch Regulierungsbedarf besteht, sollten (nach der aktuellen Hitze!) vorwiegend kompakte Trauben, Trauben an Kurz- und Schnabeltrieben oder bereits vorgeschädigte Trauben entnommen werden. Das Traubenteilen sollte spätestens zum Reifebeginn (Weichwerden bzw. beginnende Färbung) abgeschlossen werden.
Pflanzenschutz
Unter Berücksichtigung möglicher Niederschläge, des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins kann der Spritzabstand in weitestgehend befallsfreien Anlagen im Bereich von 12 bis 14 Tage liegen. Die Abschlussbehandlung ist bis spätestens am 10. August einzuplanen. Somit werden in aller Regel noch zwei Behandlungstermine erforderlich. In oidium-gefährdeten Flächen (auch bei Mehltaubefall in benachbarten Flächen) sollten engere Abstände gefahren werden. Generell wird der 4-fache Basisaufwand bzw. die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen.
Notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung durchgeführt werden. Ab sofort sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Beachten Sie bei den letzten Behandlungen unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!
Peronospora
Die Hitze sorgt allgemein dafür, dass die Infektionsgefahr niedrig bleibt, lediglich die Niederschläge am Wochenende könnten vor allem in Anlagen mit Vorbefall nochmals für Infektionen am ungeschützten Neuzuwachs sorgen. Die Beeren werden nun in aller Regel nicht mehr befallen. Da in dieser Woche jedoch keine länger anhaltende Nässephase zu erwarten ist, reicht der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit (z. B. Folpan, Mildicut, Videryo F) aus. Kurativmaßnahmen sollten aufgrund der Resistenzgefahr zum Ende der Saison vermieden werden.
Oidium
Befallsmeldungen an Trauben kommen nach wie vor vereinzelt auf. Daher weiterhin die Bestände intensiv kontrollieren und bei Auftreten die Weinbauberatung kontaktieren.
In unkritischen Beständen kann für anstehende Behandlungen z. B. Topas, Systhane oder Misha eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Einsatz eines Backpulverpräparats wie z. B. Vitisan (plus Wetcit) oder Kumar. Diese Mittel auf Backpulverbasis sollten nicht bei hohen Temperaturen eingesetzt werden, sonst droht Verbrennungsgefahr. Auch ein mehrmaliger Einsatz und die Trockenheit können zu Blattschädigungen führen.
Achtung: Auslauf der Zulassung für Vento Power. Die EU-Wirkstoffgenehmigungfür Quinoxyfen wurde nicht mehr erneuert. Die Zulassung für Vento Power endete am 30.04.19. Die Abverkaufsfrist endet am 30.10.19. Da eine verkürzte Aufbrauchfrist gilt, die nur bis 27.03.20 läuft, sollten Restbestände noch in dieser Saison aufgebraucht werden.
Botrytis
Als Grundlage zur Fäulnisvermeidung stehen ganzjährig die weinbaulichen Maßnahmen wie Teilentblätterung, mäßige Stickstoffgaben, reduziertes Bodenbearbeitungsmanagement, Entfernen von Doppel- und Kümmertrieben oder auch eine aufgelockerte Traubenstruktur im Vordergrund und sind mitunter zielführender und effizienter als ein Einsatz von Spezialbotrytiziden. Der Traubenschluss ist in der Regel erfolgt, lediglich in Einzelfällen kann somit noch eine Traubenschlussspritzung mit einem Botrytizid durchgeführt werden. Sofern sich die Witterung in den nächsten Wochen botrytisfreundlicher gestaltet, könnte bei kompakten Rebsorten ein nochmaliger Einsatz dieser Mittel zum späten Zeitpunkt einen gewissen Zusatzschutz bieten. Allerdings hilft diese Maßnahme generell nicht gegen Aufplatzen und Abdrücken der Beeren.
Bei zweimaligem Einsatz eines Botrytizids in der Saison (kurz vor Traubenschluss und Abschlussbehandlung) ist zwingend ein Wirkstoffgruppenwechsel vorzunehmen. Alternativ zu den klassischen Botrytiziden kann auch mit dem mittlerweile gegen Botrytis zugelassenen Produkt Kumar bis kurz vor der Lese (1 Tag Wartezeit, max. 4 Anwendungen), insbesondere bei mehrmaliger Anwendung, ein beachtlicher Bekämpfungseffekt erzielt werden. Bezüglich eines Botrytizideinsatzes zum späten Zeitpunkt sind die Vorgaben der Vermarktungsbetriebe zwingend einzuhalten.
Stiellähme
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme in der Reifephase kann der Behandlung in gefährdeten Rebsorten und verrieselten Anlagen ein magnesium-haltiges Präparat beigegeben werden, z. B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400 SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten. Alternativ kann eine gezielte separate Behandlung in die Traubenzone erfolgen.
Traubenwickler außerhalb von Pheromongebieten
Am vergangenen Wochenende war lagenweise nochmals ein starker Zuflug vor allem des Bekreuzten Traubenwicklers zu beobachten, in dieser Woche gehen die Flugzahlen zurück. Wer noch nicht behandelt hat, sollte umgehend den abklingenden Flug des bekreuzten Traubenwicklers mit einem zugelassenen Insektizid abdecken. Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation in ihrer Gemarkung und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit.
Sonstige Hinweise
- Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz - sind zu beachten
- Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
- Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät
- Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen
- Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
- Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten
Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 31.Juli.
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