Informationen zur Stellung eines Zahlungsantrags
Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) informiert: Nach Abschluss der Maßnahme (Maßnahme zur Investitionsförderung Teil B: Bauvorhaben oder Maschinen/Geräte) ist sofort der Zahlungsantrag zu stellen! Der Zahlungsantrag muss bei der Bewilligungsstelle in Marktredwitz eingereicht werden. Informationen zum Zahlungsantrag finden Sie unter folgendem Link: http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/057014/index.php.Werden Fördermittel in der jeweiligen Förderperiode nicht abgerufen, stehen diese für künftige Perioden nicht zur Verfügung.
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