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Deutscher Weinbauverband e.V.

Forderung nach Unterstützung für die Folgen der Coronakrise

Der Deutscher Weinbauverband e.V. fordert von der Politik konkrete Hilfsmaßnahmen für die Weinbaubetriebe. Dramatischen Folgen, die durch die Coronakrise ausgelöst wurden, soll dadurch entgegengesteuert werden.

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In einem Schreiben vom Abend des 19.03.2020, welches an die Bundesminister Klöckner, Altmaier, Heil, Maas, Seehofer und Scholz gerichtete ist, hat der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) die Politik um Unterstützung ersucht. Weinbaubetrieben sollen konkrete Hilfsmaßnahmen an die Hand gegeben werden, um den dramatischen Folgen durch die Coronakrise entgegenzusteuern.

Der Verband hat in diesem Zusammenhang folgende konkrete Hilfsmaßnahmen vorgeschlagen:

  1. eine Offenhaltung der deutschen Grenzen für Saisonarbeitskräfte und die Einführung von Transitregelungen, die eine Durchreise der Saisonarbeitskräfte aus z.B. Rumänien nach Deutschland ermöglichen;
  2. eine flexiblere Gestaltung bei den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. eine Ausweitung der 70-Tageregelung auf unbestimmte Zeit;
  3. eine flexiblere Regelung bei der Arbeitszeit (Höchstarbeitszeit, Sonn- und Feiertagsarbeit). Erleichterungen für kurzfristig geringfügige Beschäftigungen und Zuverdienstmöglichkeiten, beispielsweise auch durch eine Aufrechterhaltung des Kurzarbeitergeldes bei einem Nebenverdienst, sollen Anreize auch für freiwerdendes Personal aus anderen Branchen für eine Tätigkeit im Sonderkulturbereich schaffen;
  4. eine auf alle Rebsorten erweiterte Zulassung der Pflanzenschutzmittel Shark und Quickdown als Ersatz für ansonsten manuelle Ausbrecharbeiten an Stocktrieben;
  5. Sicherstellung der Liquidität der Betriebe, wobei sichergestellt sein muss, dass Betriebe, die derzeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nicht mit negativen Konsequenzen wie einem Schufa-Eintrag rechnen müssen;
  6. eine Stundung von Steuerzahlungen;
  7. eine Entlastung der Betriebe bei den Sozialversicherungsbeiträgen.

Weinspezifische Maßnahmen

Der DWV fordert, auch über die Einleitung weinspezifischer Maßnahmen zur Minderung der wirtschaftlichen Probleme der Weinbaubetriebe in dieser Krisensituation nachzudenken.

Hier käme als Maßnahme die Aufnahme der Grünlese in die Liste der förderfähigen Maßnahmen des nationalen Stützungsprogramms in Betracht. Diese im EU-Recht geregelte Maßnahme zielt darauf ab, durch die vollständige Vernichtung oder Entfernung noch unreifer Traubenbüschel den Ertrag der betreffenden Fläche auf Null zu senken, um hierdurch eine entstehende nicht vermarktbare Überproduktion zu verhindern.

Alternativ könnten auch andere noch zu definierenden Regelungen zu Ausgleichzahlungen im Falle einer Ertragsreduzierung in Erwägung gezogen werden.

Aus Sicht des Verbandes wäre gegebenenfalls auch die Auslösung der im Weingesetz vorgesehenen Destillation in Krisenfällen denkbar. Mit staatlichen Finanzmitteln für die Destillation von Wein kann damit drohenden Marktstörungen in Krisenfällen Rechnung getragen werden.

„Wir stehen vor einer noch nie da gewesenen Situation, in der alle Register gezogen werden müssen, um die bedrohten wirtschaftlichen Existenzen vieler Weinbaubetriebe zu retten.“, so der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, Klaus Schneider.  

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