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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Spätfrostgefahr besteht noch

Die insgesamt kühlere Witterung seit dem Monatsbeginn hat die Rebentwicklung verlangsamt. Dazu sind in den letzten Nächten auch noch leichte Frosttemperaturen in ungünstigen Lagen gekommen. Beim Blick in die Wettervorhersagen für den Beginn der kommenden Woche deutet sich nach einer zwischenzeitlichen Erwärmung pünktlich zu den Eisheiligen nochmals eine polare Kaltluftströmung an. Die gemeldeten Lufttemperaturen bewegen sich aktuell knapp unter dem Gefrierpunkt und das bedeutet, es wird vom Bewölkungsgrad in den kritischen Nächten abhängen, ob wir nochmals zittern müssen oder nicht.

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Krampfl
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Allgemeiner Entwicklungsstand

Die langersehnten Niederschläge über das erste Maiwochenende sind geringer ausgefallen als erhofft. Die Regenmengen lagen meist nur zwischen 10 und 20 Liter und brachten somit keine durchweichenden Niederschläge. Teilweise sind durch lokale Gewitterregen in dieser Phase jedoch immerhin auch bis zu 35 Liter zusammengekommen.

In der Nacht vom 05.05 auf den 06.05 wurden in ungünstigen Lagen leichte Frosttemperaturen gemessen, aktuell wird jedoch davon ausgegangen, dass es dabei zu keinen neuerlichen Frostschäden gekommen ist. Dies macht aber wieder bewusst, dass die Spätfrostgefahr Anfang Mai noch nicht gebannt ist. Die insgesamt kühlere Witterung seit dem Monatsbeginn hat die Rebentwicklung verlangsamt. Aktuell sind je nach Lage und Rebsorte zwischen drei und acht Blätter entfaltet. Der Gescheinsansatz bewegt sich im üblichen Rahmen.

Beim Blick in die Wettervorhersagen für den Beginn der kommenden Woche deutet sich nach einer zwischenzeitlichen Erwärmung pünktlich zu den Eisheiligen nochmals eine polare Kaltluftströmung an, die gemeldeten Lufttemperaturen bewegen sich aktuell knapp unter dem Gefrierpunkt. Insofern wird es also wiederum vom Bewölkungsgrad in den kritischen Nächten abhängen, ob wir nochmals zittern müssen oder nicht.

Weinbauliche Arbeiten

Aufgrund der unsicheren Wetterlage sollten noch vorhandene Frostruten in den bekannten Frostlagen bis in die kommende Woche stehen bleiben. Aktuell ist bei Ausbrecharbeiten noch eine gute Übersicht an den Stöcken vorhanden, dementsprechend gehen die Arbeiten noch flott von der Hand.
Daher ist es je nach Betriebsgröße anzuraten mit den Ausbrecharbeiten zu beginnen bzw. die Arbeiten kontinuierlich fortzusetzen. Allerdings sollten auch hier frostgefährdete bzw. teilweise vorgeschädigte Anlagen noch zurückgestellt werden.

Pflanzenschutz

Durch die große Bandbreite der Entwicklung (Sorten- bzw. regionale Lagenunterschiede) und die unterschiedlichen Niederschlagsmengen muss aktuell abgewogen werden, wann der Start in die reguläre Pflanzenschutzsaison erfolgt. Meist orientiert sich der Starttermin aufgrund der geringen Niederschlagsmengen an der Leitkrankheit Oidium.

Eine flächendeckende Behandlung wird in dieser Woche noch nicht empfohlen. Sonderfälle werden nachfolgend beschrieben.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel insbesondere im Hinblick auf den Anwenderschutz. In diesem Zusammenhang wird auf die interessante Broschüre „Handbuch Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel“ des Industrieverband Agrar verwiesen (https://www.iva.de/publikationen/handbuch-anwendungssicherheit-pflanzenschutzmittel).

Zudem hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) eine Liste mit den Bezugsquellen für zertifizierte Schutzkleidung veröffentlicht (https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/BVL-PSA-Datensammlung.html). Darin enthalten ist eine Übersicht zu den Elementen Schutzanzug, zertifizierte Arbeitskleidung, Ärmelschürzen und Handschuhe.

Oidium

In weit fortgeschrittenen Anlagen mit mehr als sechs entfalteten Blättern und bereits gestreckten Gescheinen wird eine Behandlung ab dem Ende der Woche empfohlen. Dies gilt ebenso für Anlagen mit stärkerem Vorjahresbefall. In der Regel ist der Einsatz von Netzschwefel ausreichend (zugelassene Aufwandmenge variiert je nach Produkt zwischen 3,6 und 6 kg/ha). In letztjährigen Befallslagen kann auch schon ein organisches Oidiumfungizid (z.B. Vivando, Talendo, Dynali oder Prosper TEC) eingesetzt werden.

In späten Lagen oder bei unempfindlichen Sorten wie z.B. Riesling, Schwarzriesling oder den Burgundersorten kann der Behandlungsstart für Oidium ohne Gefahr in die kommende Woche verschoben werden.

Wichtige Anmerkung: Im Rahmen des Resistenzmonitorings 2019 wurden im Anbaugebiet Württemberg einzelne angepasste Stämme des Oidiumpilzes gegenüber dem Wirkstoff Metrafenone (Vivando) gefunden. Das Ergebnis ist einjährig und unterliegt keiner mehrjährigen Entwicklung. Es sollte deshalb nicht überbewertet werden. Die Wirkstoffgruppe K, zu der neben Metrafenone (Vivando) auch Pyriofenone (Kusabi) gehört, soll langfristig für die Oidiumstrategie erhalten bleiben. Deshalb wird vorsorglich für die Saison 2020 der Einsatz der Wirkstoffgruppe K mit nur einer Anwendung empfohlen.

Peronospora

Vielfach hat aufgrund der ausgetrockneten Böden und der fehlenden durchweichenden Niederschläge noch keine Primärinfektion durch Peronospora stattfinden können. Die Niederschläge haben meist nur zur Durchfeuchtung der Oberböden und damit zur Herstellung der Keimbereitschaft der Wintersporen gereicht. Nur in Bereichen mit höheren Niederschlagsmengen (>20 L/m²) in denen Niederschläge den Boden durchfeuchtet und anschließend nochmals stärkere (Gewitter)Niederschläge gefallen sind, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass vereinzelt eine Primärinfektion geglückt sein könnte. Allerdings sind hier neben den Temperaturen und der Trieblänge auch die meist sehr kurzen Blattnässezeiten durch die Windverhältnisse zu berücksichtigen.

Somit kann mit der ersten flächendeckenden Behandlung gegen Peronospora noch abgewartet werden. Nur in Gebieten mit den höheren Niederschlagsmengen kann eine Behandlung vor dem Ablauf der Inkubationszeit und angekündigten Niederschlägen in Erwägung gezogen werden. Die Inkubationszeiten liegen bei den aktuellen Temperaturen bei mindestens acht bis zehn Tagen. Einzelne Ölflecken könnten somit frühestens ab dem Wochenende erscheinen. Kontrollieren Sie ihre Anlagen in diesen Bereichen genau.
Generell reicht der Einsatz eines Kontaktmittels aus. Ein Zusatz von Phosphoriger Säure (z.B. Veriphos, Frutogard) erübrigt sich momentan aufgrund des geringen Infektionsdrucks. Bei anstehenden Oidiumbehandlungen wird der Zusatz eines Peronosporamittels ebenfalls empfohlen.

Phomopsis / Schwarzfleckenkrankheit

Die Triebe wachsen aus der besonders gefährdeten Phase heraus. Nur sofern am Wochenende stärkere Niederschläge und damit eine längere Nässephase zu erwarten ist macht eine vorbeugende Behandlung in Befallsanlagen Sinn. Hierbei kommt ein Kontaktpräparat zum Einsatz, beachten Sie hierbei die teilweise erhöhten Aufwandmengen im Vergleich zu Peronospora. Auch durch den Einsatz von Netzschwefel wird eine Nebenwirkung erreicht.

Bewässerung von Junganlagen

Dort wo die Böden stark oberflächlich ausgetrocknet sind oder nicht genügend durchfeuchtet wurden (Regenmengen < 20 l/m²), sollten Jungreben unmittelbar nach der Pflanzung angegossen werden, um einen ausreichenden Bodenschluss zu gewährleisten. Auch bei 2-jährigen Anlagen und nachgepflanzten Reben sollte überprüft werden ob der Wurzelbereich noch ausreichend durchfeuchtet ist. Angesichts der sich weiter abzeichnenden Trockenheit wird im Zweifelsfall eine Wassergabe von 5-10 Liter/Stock empfohlen.

Wildschäden

Bei ersten Verbiss-Schäden durch Rehe sollten sofort Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Kontrollieren Sie nach wie vor Ihre gefährdeten Lagen.
Ein dafür zugelassenes Mittel ist Trico (Schaffett). Beachten Sie hierbei genau die Gebrauchsanweisung, um eine gute Wirkung zu erzielen (15 L Trico in 50 L Wasser/ha ausbringen). Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings gegebenenfalls Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Hinweise zum Umstrukturierungsverfahren:

Die Auszahlung der Umstrukturierungsförderung für das Pflanzjahr 2020 bzw. der Tropfschlauchförderung muss im Rahmen des Gemeinsamen Antrags per FIONA bis spätestens zum 15. Mai 2020 (Ausschlussfrist) beantragt werden.
Der unterschriebene Komprimierte Antrag muss fristgerecht, also spätestens am 15. Mai beim zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Auch Empfänger von Fördermitteln in den Jahren 2017, 2018 und 2019 müssen jetzt einen Gemeinsamen Antrag stellen. Ansonsten erfolgt eine Rückforderung.

Nach der Pflanzung oder nach der Installation von Tropfbewässerungsleitungen müssen die jeweiligen Rechnungen beim Landwirtschaftsamt eingereicht werden. Damit wird die Kontrolle der Flächen ausgelöst und die Voraussetzungen für eine zügige Auszahlung der Fördermittel geschaffen. Steile Flächen über 30 Prozent Hangneigung mit höherem Förderbetrag müssen bereits beim Einreichen der Rechnungen mit einem Draht und Endstickel bzw. alternativ allen Reihenpfählen versehen werden. Beachten Sie dazu bitte das Ihnen zugegangene Info-Schreiben zur Umstrukturierung.

Information des Maschinenring Tauberfranken

Der Maschinenring Tauberfranken hat einen Agrisem Tiefenlockerer für den Weinbau angeschafft. Die Maschine kann den Boden bis zu einer Tiefe von 25 cm lockern bei einer Arbeitsbreite von 1,20 m. Stationiert ist das Gerät beim Weingut Andreas Geier, Königheim. Nähere Infos unter Tel. 07930 / 99398-10.

Sonstige Hinweise

  • Bei anstehenden Behandlungen wird aktuell die 1-fache Basisaufwandmenge empfohlen.
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.


Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt je nach Witterungsverlauf voraussichtlich Mitte nächster Woche.

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