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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Hinweise zu den Frostschäden und Pflanzenschutz

Die Rebentwicklung kommt nach einer kühleren Woche in den Nächsten Tagen zumindest in nicht frostgeschädigten Anlagen wieder in Schwung. In den nächsten Tagen sind auch wieder Niederschläge angekündigt, diese setzen sich nach jetzigen Vorhersagen aber nicht bis zum Ende des Monats fort. In nicht oder kaum frostgeschädigten Rebanlagen sind meist zwischen sechs und neun Blätter entfaltet. In Anlagen, die durch den Frost geschädigt wurden, ist das Schadensausmaß sehr unterschiedlich. Vor allem ist der Schädigungsgrad der Gescheine in nur leicht erfrorenen Anlagen noch nicht eindeutig zu erkennen. Lassen Sie daher die kommenden warmen Tage noch vorbeigehen, dann zeigt sich der Schaden noch eindeutiger. Beachten Sie in frostgeschädigten Anlagen die nachfolgenden Hinweise und Handlungsempfehlungen.

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Linkes Bild: Die evtl. Schädigung des oberen Gescheins ist noch nicht eindeutig zu erkennen. Durch die Verbräunung der Triebachse ist jedoch davon auszugehen, dass das obere Geschein noch absterben wird und der Geiztrieb auf Höhe des ersten Gescheins die Führung übernimmt. 
Rechtes Bild: Die anschiebenden Geiztriebe zeigen sich bereits deutlich. Je nach Trieblänge ist bei starkem Geizwachstum mit Verdichtungen in der Traubenzone zu rechnen.
Linkes Bild: Die evtl. Schädigung des oberen Gescheins ist noch nicht eindeutig zu erkennen. Durch die Verbräunung der Triebachse ist jedoch davon auszugehen, dass das obere Geschein noch absterben wird und der Geiztrieb auf Höhe des ersten Gescheins die Führung übernimmt. Rechtes Bild: Die anschiebenden Geiztriebe zeigen sich bereits deutlich. Je nach Trieblänge ist bei starkem Geizwachstum mit Verdichtungen in der Traubenzone zu rechnen.LRA MTK
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Allgemeiner Entwicklungsstand

In den kommenden Tagen erwarten uns Tagestemperaturen um die 25°C und auch die Nachttemperaturen werden allmählich wieder wärmer. Damit kommt die Rebentwicklung nach einer kühleren Woche zumindest in nicht frostgeschädigten Anlagen wieder in Schwung. Am Wochenende kündigt sich eine kurzzeitige Wetteränderung an, es soll wieder kühler werden und dabei könnte es auch den einen oder anderen Schauer geben. Nach den jetzigen Vorhersagen kann bis Ende des Monats allerdings mit durchdringenden Niederschlägen nicht mehr gerechnet werden.

In nicht oder kaum frostgeschädigten Rebanlagen sind meist zwischen sechs und neun Blätter entfaltet. In frostgeschädigten Anlagen ist das Schadensausmaß sehr unterschiedlich. Vor allem ist der Schädigungsgrad der Gescheine in nur leicht erfrorenen Anlagen noch nicht eindeutig zu erkennen. Lassen Sie daher die kommenden warmen Tage noch vorbeigehen, dann zeigt sich der Schaden noch eindeutiger. Beachten Sie in frostgeschädigten Anlagen die nachfolgenden Hinweise und Handlungsempfehlungen.

Weinbauliche Maßnahmen

1. Weinberge ohne Frostschäden:
Neben den letzten Ausbrecharbeiten stehen bei zügigem Wachstum in Abhängigkeit vom Erziehungssystem demnächst auch die ersten Heftdurchgänge an. Besonders bei windbruchgefährdeten Sorten sollte der erste Heftdurchgang rechtzeitig eingeplant werden. Achten Sie beim Heften auf eine gleichmäßige Verteilung der Triebe. Neben der besseren Belüftung und Abtrocknung der Laubwand ist so auch eine ideale Pflanzenschutzmittelapplikation gewährleistet.

Pflanzreben sollten frühzeitig ausgebrochen werden. Zur Verhinderung von Abschwemmungen bei Starkregen sollten v.a. Junganlagen mit einer erosionsmindernden dünnen Strohauflage abgedeckt werden oder entsprechende Einsaaten in der Gassenmitte vorgenommen werden.

2. Weinberge mit Frostschäden:
Gehen Sie bei ihren Arbeiten individuell für jeden Stock vor und greifen Sie zu gegebener Zeit regulierend ein, wenn der Austrieb schlafender Augen, Beiaugen oder Geizen eine zu dichte Laubwand erwarten lässt. Weniger Arbeit fällt durch den Frost nicht an. Stockarbeiten sind, solange es trocken bleibt wichtiger als Pflanzenschutzmaßnahmen.

In Anlagen, bei denen die Frostschäden durch die Frostrute ausgeglichen werden konnten, sollten erfrorene Triebe entfernt werden. Dadurch wird verhindert, dass Beiaugen oder Geize austreiben, welche zu Verdichtungen in der Laubwand führen.

Denken sie daran, dass in teilgeschädigten Anlagen durch den Austrieb von Geiztrieben an Triebstummeln eine hohe Triebzahl und somit viel Blattmasse entstehen kann. Wenn keine Gescheine oder Beiaugen zu erhalten sind, sollten daher Triebe, die keine Gescheine tragen und nicht zum Anschnitt im kommenden Jahr notwendig sind, großzügig entfernt werden. Denken Sie daran, dass eine große Blattmasse auch viel Wasser verbraucht.

2a. Weinberge mit Teilschäden, in denen noch ein Ertrag zu erwarten ist:

  • Pflanzenschutz wie geplant weiter führen
  • Mit Augenmaß weiter Ausbrechen, um Verdichtungen zu verhindern
  • Im Zweifelsfall noch abwarten, wie sich bei den wärmeren Temperaturen die teilweise erfrorenen Triebe entwickeln.
  • An teilgeschädigten Trieben mit Gescheinen werden sich durch die z.B. fehlende Triebspitze verstärkt Geiztriebe entwickeln. In Anlagen mit entsprechender Ertragserwartung wird daher empfohlen zu gegebener Zeit Verdichtungen in der Traubenzone zu regulieren. Dies erfolgt im Idealfall manuell, kann aber aus arbeitswirtschaftlichen Gründen evtl. auch mithilfe des Entlaubers erfolgen.
  • Ziel muss aber auch sein, im stammnahen Bereich geeignetes Fruchtholz für das nächste Jahr zu erhalten. Um einen Besenwuchs im stammnahen Bereich zu vermeiden können bei ausreichend Arbeitskapazität bereits jetzt (bzw. nach dem Anschieben der Geiztriebe), die für das kommende Jahr vorgesehenen Fruchtruten, bis zum ersten basalen Geiztrieb zurückgeschnitten werden. Ziel ist, dass diese dann im Winter als Fruchtrute für 2021 angeschnitten werden können. Im mittleren und vorderen Bereich der Bogrebe muss nicht regulierend eingegriffen werden, falls keine Trauben mehr vorhanden sind.
  • Bei den anstehenden Ausbrecharbeiten ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehene Fruchtrute (Geiztrieb oder Wasserschoss) für den Rebschnitt im kommenden Winter jetzt im Sommer möglichst gut belichtet aufwachsen kann, damit die sich im Juni/Juli bildenden Knospen fruchtbar sind und im Jahr 2021 auch Trauben tragen.
  • Das Provozieren von Beiaugen-Austrieben durch Komplettentfernung der teilgeschädigten Triebe wird nicht empfohlen.
  • Das Provozieren von Geiztriebtrauben an Geiztrieben durch „Stummelschnitt“ im basalen Bereich der teilerfrorenen Triebe ist ebenfalls wenig erfolgversprechend.
  • Allgemein ist damit zu rechnen, dass sich sowohl über Neuaustriebe und/oder Geiztriebtrauben mitunter nochmals ein gewisser Zusatzertrag entwickeln kann.
  • Abgestorbene Blätter und Triebe im Verlauf der nächsten Wochen aus der Traubenzone entfernen, falls dies nicht automatisch durch Schwerkraft, Wind, Regen oder Bewirtschaftung (Pflanzenschutz) geschieht.

Bilder Galerie unten:

  1. Auf dem ersten Bild (links) ist die evtl. Schädigung des oberen Gescheins noch nicht eindeutig zu erkennen. Durch die Verbräunung der Triebachse ist jedoch davon auszugehen, dass das obere Geschein noch absterben wird und der Geiztrieb auf Höhe des ersten Gescheins die Führung übernimmt. Auf ersten Bild (rechts) zeigen sich die anschiebenden Geiztriebe bereits deutlich. Je nach Trieblänge ist bei starkem Geizwachstum mit Verdichtungen in der Traubenzone zu rechnen.
     
  2. Hauptsächlich im Kopfbereich sind auch in stärker geschädigten Anlagen Ausbrecharbeiten notwendig (Bild zwei links). Insbesondere wenn längere Triebstummel mit verstärkter Geiztriebbildung im Kopfbereich vorhanden sind, kann durch einen Rückschnitt auf basale Geiztriebe der „Besenwuchs“ verhindert bzw. das Wachstum des Zielholzes gefördert werden. Bei feuchter Witterung können abgestorbene Triebe zur Botrytisquelle werden (Bild zwei rechts).

2b. Weinberge bzw. Rebstöcke mit Totalschaden:

  • Kein blinder Aktionismus!
  • Durch „Sonderspritzungen“ (auch Blattdünger) kann nichts geheilt werden.
  • In Anlagen ohne aktives Grün kann aus Kostengründen der Pflanzenschutz ausgesetzt werden. Wenn neuer Austrieb sichtbar ist, werden diese Anlagen mit den übrigen Weinbergen mitbehandelt.
  • Erstmal abwarten, wie sich bei den sommerlichen Temperaturen die erfrorenen Triebe entwickeln. Es ist zu vermuten, dass diese komplett verdorren und zum größten Teil von alleine abfallen.
  • Es ist zu erwarten, dass sich die Rebe aus schlafenden Augen im Altholzbereich, Beiaugen oder Geiztrieben an den Stummeln der erfrorenen Triebe wieder begrünt.
  • Bei den in zwei bis drei Wochen anstehenden Ausbrecharbeiten ist zu berücksichtigen, dass die vorgesehene Fruchtrute für den Rebschnitt im kommenden Winter jetzt im Sommer möglichst gut belichtet aufwachsen kann, damit die sich im Juni/Juli bildenden Knospen fruchtbar sind und im Jahr 2021 auch Trauben tragen.
  • Auch hier kann insbesondere in Anlagen, die zum Zeitpunkt des Frostereignisses eine gewisse Trieblänge erreicht hatten, mithilfe des Rückschnitts auf einen basalen Geiztrieb das Wachstum des Zielholzes gefördert werden.
  • Bei austriebfreudigen Sorten (z.B. Burgunderfamilie, Schwarzriesling, Silvaner) ist mit einem Wiederergrünen durch schlafende Augen im Altholzbereich zu rechnen. Dieser Neuaustrieb sollte gefördert werden und dementsprechend sind solche Neuaustriebe bei späteren Ausbrecharbeiten stehen zu lassen.
  • Allgemein ist damit zu rechnen, dass sich sowohl über Neuaustriebe und/oder Geiztriebtrauben mitunter nochmals ein kleiner Ertrag entwickeln kann.
  • Keine Düngung!
  • Keine Bodenbearbeitungsmaßnahmen, um nicht unnötig ein zu „mastes“ Triebwachstum zu provozieren.
  • Bereits abgeschlossene Hagelversicherungen überprüfen.

3. Junganlagen:

  • 1-jährige Junganlagen
    Es ist zu erwarten, dass aus der Veredlungsstelle ein Wiederaustrieb erfolgt.
     
  • 2- jährige Junganlagen
    Bei entsprechenden Teilschädigungen kann auch hier durch den Rückschnitt auf basale Geiztriebe das Wachstum des Zielholzes gefördert werden. Wenn im oberen Bereich des Stämmchens kein Austrieb mehr erfolgt, muss von der Veredlungsstelle ein neuer Stamm hochgezogen werden.

Pflanzenschutz in frostfreien bzw. teilgeschädigten Anlagen:

Zum Wochenende ist zwar eine kleine Störung in Form von Schauern und Gewittern gemeldet, dennoch bleibt im Moment Oidium die Leitkrankheit für die Terminierung des Pflanzenschutzes. Der empfohlene Spritzabstand liegt aktuell bei etwa zwölf Tagen. Die kühle Witterung in der vergangenen Woche hat das Wachstum insgesamt verlangsamt, sodass geplante Pflanzenschutzmaßnahmen mitunter noch ein paar Tage geschoben werden können.

Oidium:
Beim Blick in die Prognosesysteme steigt das Oidiumrisiko nun zusehends an, allerdings fehlt für die optimale Entwicklung des Oidiumpilzes meist die Luftfeuchtigkeit. Überregional wird immer wieder vom Auftreten von Zeigertrieben berichtet, im Beratungsgebiet liegen bisher noch keine Meldungen vor. Zeigertriebe treten oft in Minimalschnittanlagen und bei den Sorten Dornfelder, Cabernet Dorsa und Kerner auf. Kontrollieren Sie daher solche Anlagen genau. Zeigertriebe bitte an die Weinbauberatung melden, sofort ausbrechen und eine Behandlung durchführen.

In unkritischen Lagen reicht aktuell der Einsatz von Netzschwefel (3,6 – 6,25 kg/ha je nach Produkt) noch aus. Der Einsatz von Netzschwefel bringt neben dem vorbeugenden Oidiumschutz auch noch eine gewisse Nebenwirkung auf Schadmilben.

Nur in empfindlichen Sorten und Lagen kann der Einsatz eines organischen Mehltaumittels mit guter Dauerwirkung (z.B. Prosper TEC, Talendo, Vivando oder Dynali) sinnvoll sein. Achten Sie beim Einsatz organischer Produkte auf das Resistenzmanagement.

Peronospora:
Bisher wurden im Beratungsgebiet noch keine Ölflecken gemeldet. Die gerechneten Prognosen an den Wetterstationen von Vitimeteo zeigen am 11. Mai zwar Primärinfektion, doch die zum Regenbeginn kalten Temperaturen lassen die Möglichkeit für geglückte Infektionen sehr gering erscheinen. Ölflecke aus dieser Infektion müssten ab dem 21. Mai sichtbar werden. Achten Sie bei den weinbaulichen Arbeiten verstärkt auf erste Krankheitssymptome und melden Sie eventuelle Auffälligkeiten (auch Zeigertriebe durch Oidium) an die Weinbauberatung bzw. die örtlichen Rebschutzwarte. Aktuelle Beobachtungen der Rebschutzwarte können über http://www.monitoring.vitimeteo.de/ eingesehen werden.

Blätter von Stammtrieben in Bodennähe sind oft früher und stärker mit Peronospora befallen wie Blätter in der Laubwand. Das rechtzeitige Entfernen der Stockausschläge ist somit eine wichtige Maßnahme zur vorbeugenden Peronosporabekämpfung.

Ergiebige Regenfälle sind in dieser Woche ebenfalls nicht mehr vorhergesagt, sodass keine weiteren Bodeninfektionen zu erwarten sind und der Infektionsdruck insgesamt niedrig ausfällt.

Nur in Gebieten mit stärkeren (Gewitter)Niederschlägen zum Monatsbeginn könnten -sofern bereits Ölflecken vorhanden sind- Sekundärinfektionen möglich sein.

Für anstehende Oidiumbehandlungen wird der Zusatz eines Kontaktfungizides gegen Peronospora wie z.B. Polyram WG, Dithane Vino (Achtung: Basisaufwand 0,53 kg/ha) oder Folpan empfohlen.

Der Zusatz von Phosphonaten ist nur bei Vorhersage von wechselhafter Witterung sinnvoll, bei stabiler Wettervorhersage reichen die o.g. Kontaktpräparate aus.

Chlorose:
Einzelne Anlagen zeigen stärkere Chlorosesymptome, bei einem Wachstumsschub wird sich dies möglicherweise noch verstärken. Da kurz vor der Blüte der Eisenbedarf ansteigt, kann eine Behandlung mit eisenhaltigen Blattdüngern auf bekannten Problemstandorten sinnvoll sein. Die nach wie vor meist angespannte niedrige Wasserversorgung der Böden, in Verbindung mit den Stresssituationen in den Vorjahren, könnte ebenfalls die Ursache für diese chlorotischen Aufhellungen sein. Die Eisenchelate oder -citrate sind nach Herstellerangaben anzuwenden. Bei Überkonzentrierung oder Mischungen mit Pflanzenschutzmitteln kann es zu Verbrennungen kommen. Die Anwendung sollte daher möglichst bei bedecktem Himmel, abends bzw. frühmorgens erfolgen. Leichte Chlorosen verwachsen sich in der Regel auch ohne Behandlung von selbst wieder.

Sonstige Hinweise

  • Bei anstehenden Behandlungen in nicht geschädigten Anlagen wird aktuell die 1,5-fache Basisaufwandmenge empfohlen. Bei Behandlungen in der kommenden Woche kann in wüchsigen Anlagen auf die 2-fache Basisaufwandmenge erhöht werden.
  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 27. Mai.

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