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Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis

Beginn und Ende des Traubenschlusses

Die Temperaturen liegen um die 20°C und bleiben bis zum Wochenende wechselhaft. Ab nächste Woche liegen die Prognosen wieder bei über 25°C. Durchweichender Regen bleibt voraussichtlich auch in der kommenden Zeit aus, deshalb zeigt sich vielfach eine angespannte Wasserversorgung. Sofern möglich sollte daher insbesondere auf bekannten Trockenstandorten und in Junganlagen mit der Tropfbewässerung begonnen werden. Wo die Wasserversorgung noch ausreichend ist, schreitet die Entwicklung der Trauben kontinuierlich voran und wir bewegen uns zwischen Beginn und Ende des Traubenschlusses.

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Kesel
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Allgemeine Situation und weinbauliche Arbeiten

Bis zum Wochenende zeigt sich das Wetter wechselhaft bei Temperaturen um die 20°C, ab der kommenden Woche werden die Temperaturen bei trockener Witterung wieder auf angenehm sommerliche Werte um 25°C ansteigen. Der wünschenswerte durchweichende Regen bleibt voraussichtlich aus. Vielfach zeigt sich inzwischen die angespannte Wasserversorgung anhand aufrecht stehender Triebspitzen, auf extremen Trockenstandorten sind seit dem vergangenen Wochenende gelbe Blätter im Bereich der Traubenzone zu finden.
Die flächendeckenden Niederschläge in dieser Woche könnten sich auf 10-20 L/m² aufsummieren und werden damit nur für eine kurzzeitige Erfrischung ausreichen. Sofern möglich sollte daher insbesondere auf den bekannten Trockenstandorten und in Junganlagen mit der Tropfbewässerung begonnen werden.
Wo die Wasserversorgung noch ausreichend ist, schreitet die Entwicklung der Trauben kontinuierlich voran und wir bewegen uns zwischen Beginn und Ende des Traubenschlusses. Die Kompaktheit der Trauben zeigt sich in einer großen Bandbreite zwischen stark verrieselt und sehr kompakt. Überwiegend hat die verzettelte Blüte jedoch zu einem positiven Effekt hinsichtlich einer aufgelockerten Traubenstruktur bzw. stärkerer Mischbeerigkeit beigetragen. Auch wenn aufgrund der Frostschäden die Ertragserwartung im Beratungsgebiet insgesamt gedämpft ist, sollte die Ertragssituation insbesondere in nicht frostgeschädigten Trollingerflächen und Junganlagen im Auge behalten und im Sinne der Weinqualität ggf. regulierend eingegriffen werden.
Aufgrund der Sonnenbrandschäden im Jahr 2019 wurde der Entblätterungstermin teilweise nach hinten verschoben. Auch wenn aktuell keine extreme Hitzephase angekündigt ist sollte die Entblätterung aufgrund zunehmender Sonnenbrandgefahr bald zum Abschluss kommen.
In frostgeschädigten Anlagen liegt die Entwicklung meist im Stadium kurz nach der Blüte, je nach Standort und Rebsorte sind auch noch blühende Gescheine zu finden.

Pflanzenschutz

Unter Berücksichtigung möglicher Niederschläge, des Neuzuwachses und des geplanten Abschlusstermins kann der Spritzabstand in weitestgehend befallsfreien Anlagen im Bereich von 12-14 Tage liegen. Ab sofort sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 50 Tagen eingesetzt werden.
Notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung durchgeführt werden. Die Abschlussbehandlung ist im Laufe der ersten Augustwoche einzuplanen. Somit werden in aller Regel noch zwei Behandlungstermine erforderlich. In oidiumgefährdeten Flächen (auch bei Mehltaubefall in benachbarten Flächen) sollten engere Abstände gefahren werden. Generell wird der vierfache Basisaufwand bzw. die höchstzugelassene Aufwandmenge empfohlen. Im Sinne der Pflanzenschutzreduktion kann bei vollständig gesunden Flächen beim Abschlusstermin die Traubenzone von einer Behandlung ausgenommen und nur die obere Hälfte der Laubwand behandelt werden.
In frostgeschädigten Anlagen ohne Traubenertrag der ersten Generation kann die Behandlung um einen Spritzrhythmus verlängert werden.
Beachten Sie bei den letzten Behandlungen unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!

Peronospora:
Einzelne Ölflecken sind inzwischen in vielen Rebanlagen zu beobachten, durch die aktuelle Nässephase könnte es auch zur Sporulation und Verbreitung auf ungeschütztem Gewebe kommen. In nicht frostgeschädigten Anlagen ist die Entwicklung allerdings so weit vorangeschritten, dass die Empfindlichkeit der Trauben stark abgenommen hat.
Da aktuell für die kommende Woche keine länger anhaltende Nässephase zu erwarten ist, reicht der Einsatz eines möglichst raubmilbenschonenden Kontaktfungizides mit kurzer Wartezeit (z.B. Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC) aus. Kurativmaßnahmen sollten aufgrund der Resistenzgefahr zum Ende der Saison vermieden werden.
Aufgrund des guten Gesundheitszustands der Bestände, des niedrigen Infektionsdrucks und der Reduktionsstrategie im Eckpunktepapier kann für die Abschlussbehandlung vorzugsweise eines der am Markt befindlichen Kupfermittel (allesamt mit 21 Tagen Wartezeit) eingeplant werden. Ein Nebeneffekt durch Kupfer gegen Oidium am Blatt ist durch Versuche belegt.
Alternativ sind auch organische Mittel mit kurzer Wartezeit (z.B. Mildicut) möglich.

Oidium:
Befallsmeldungen an Trauben kommen nach wie vor vereinzelt auf. Daher weiterhin die Bestände intensiv kontrollieren und bei Auftreten die Weinbauberatung kontaktieren.

In unkritischen Beständen kann für anstehende Behandlungen z.B. Topas, Systhane, Sarumo oder Misha eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Einsatz eines „Bicarbonats“ wie z.B. Vitisan (plus Wetcit) oder Kumar.
Auch hiermit wird der Reduktionsstrategie Rechnung getragen. Diese Mittel auf Backpulverbasis sollten nicht bei hohen Temperaturen eingesetzt werden, sonst droht Verbrennungsgefahr. Auch ein mehrmaliger Einsatz und Trockenheit können zu Blattschädigungen führen.
In frostgeschädigten Anlagen mit ausschließlich zu erwartendem Traubenertrag der zweiten Generation wird nochmals ein potentes Oidiumpräparat der neueren Generation wie z.B. Dynali oder Talendo empfohlen.

Botrytis:
Als Grundlage zur Fäulnisvermeidung stehen ganzjährig die weinbaulichen Maßnahmen wie Teilentblätterung, mäßige Stickstoffgaben, reduziertes Bodenbearbeitungsmanagement, Entfernen von Doppel- und Kümmertrieben oder auch eine aufgelockerte Traubenstruktur im Vordergrund und sind mitunter zielführender und effizienter als ein Einsatz von Spezialbotrytiziden. Der Traubenschluss ist in der Regel erfolgt, lediglich in Einzelfällen kann somit noch eine Traubenschlussspritzung mit einem Botrytizid durchgeführt werden.
Eine gute Belichtung und Belüftung der Traubenzone hat insgesamt reduzierende Effekte auf pilzliche aber auch tierische Schaderreger wie Ohrwurm und Essigfliegen. Besonders in Anlagen die erst jetzt entblättert werden, ist die Sonnenbrandgefahr bei Temperaturen von deutlich über 30 °C bis zum Farbumschlag am größten.
Sobald sich die Trauben verfärben, kann dann, wo nötig, noch nachgearbeitet werden. Ab Reifebeginn sind maschinelle Entblätterungsmaßnahmen jedoch nur schwer umsetzbar. Bei KEF-empfindlichen Rotweinsorten ist gegebenenfalls eine zweite späte Entblätterung (die dann von Hand erfolgen sollte) Anfang August einzuplanen.

Stiellähme:
Zur Vorbeugung gegen Stiellähme in der Reifephase kann der Behandlung in gefährdeten Rebsorten und verrieselten Anlagen ein magnesium-haltiges Präparat beigegeben werden, z.B. Bittersalz oder Lebosol Magnesium 400SC. Hierbei unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten. Alternativ kann eine gezielte separate Behandlung in die Traubenzone erfolgen.

Traubenwickler außerhalb von Pheromongebieten:
Der Flug des Bekreuzten Traubenwicklers hält weiter an. Orientieren Sie sich im Internet bei VitiMonitoring oder an den örtlichen Informationsquellen über die genaue Situation in ihrer Gemarkung und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit. Die optimale Terminierung ist schwierig, da an den meisten Standorten kein eindeutiger Flughöhepunkt zu erkennen ist. Im Bedarfsfall sollten in erster Linie bienenungefährliche Mittel wie beispielsweise Mimic, Coragen oder ein BT-Mittel zum Einsatz kommen. Wird nur die Traubenzone behandelt, können die Aufwandmengen aller Präparate um die Hälfte verringert werden.

Sonstige Hinweise

  • Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz und Bienenschutz- sind zu beachten.
  • Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegeränder und Böschungen ist nicht zulässig!
  • Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
  • Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
  • Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
  • Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Der nächste Rebschutzhinweis erfolgt voraussichtlich am Mittwoch, 22. Juli.

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