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DEHOGA "Wein des Monats"

Anstellungen - Winterweine 2020/2021

Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Baden-Württemberg zeichnet gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Weinbauverband Württemberg hervorragende Restaurants mit dem Siegel „Haus der Baden-Württemberger Weine“ aus. Jeden Sommer und Winter werden für diese zertifizierten Restaurants jeweils sechs „Monatsweine“ gesucht. Die Anstellungsfrist für die Winterweine 2020/202 läuft noch bis zum 09. September 2020.

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Krampfl
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Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Baden-Württemberg zeichnet gemeinsam mit dem Badischen Weinbauverband und dem Weinbauverband Württemberg hervorragende Restaurants mit dem Siegel „Haus der Baden-Württemberger Weine“ aus.
Im Rahmen dieser Auszeichnung werden den Restaurants ausgewählte „Monatsweine“ angeboten – sechs Sommer– und sechs Winterweine. Die Auswahl der Monatsweine findet im Rahmen einer professionellen Blindverkostung statt. Hierzu können Sie Ihren Wein anstellen.

Vorteile für Erzeuger:

  • Zusätzlicher, exzellenter Vertriebskanal in ausgezeichneter Gastronomie (durchschnittlich 500 Flaschen pro Monat)
  • weitere Vermarktungschancen
  • Flyer mit Ihrem Logo in Kooperation mit Teinacher und Frau Christina Hilker (Sommelière)
  • Auszeichnung mit Urkunde für den „Wein des Monats“
  • Listung aller Teilnehmer mit Kontaktdaten und Endergebnis (direkt an die Betriebe und im Internet)
  • Aufbau neuer Partnerschaften mit den Gastronomiebetrieben
  • Auszeichnung der Gewinner durch Verbraucherminister Peter Hauk bei der Eröffnung der Wildwochen der Gastronomen „Schmeck den Süden“ am 7.Oktober 2020.

Teilnahmebedingungen:

  • Erfüllen der unten aufgeführten Werte – pro Wein werden zwei Flaschen benötigt
  • Je Wein muss ein Anmeldeformular eingereicht werden
  • Anstellgebühr von 41,65 €uro inkl. Mwst. je angestelltem Wein.
    Die Rechnungserstellung erfolgt nach der Verkostung durch den Badischen Weinbauverband e.V.
    Dies gilt für die angestellten württembergischen und badischen Weine gleichermaßen.
  • Die Gewinner der aktuellen Sommer- bzw. Winterweine sind bei der Verkostung nicht zugelassen.

Professionelle Blindverkostung

Das Verkostungsteam besteht aus Sommeliers, Gastronomen und Vertretern der beiden Weinbauverbände. Alle Weine werden sortenbezogen blind verkostet und bewertet.

Die Anmeldeformulare können auf der Homepage der jeweiligen Verbände heruntergeladen werden. Am Ende dieser Seite finden Sie ebenfalls das Anmeldeformular.
Bitte senden Sie bis zum 9. September 2020 Ihre Proben an Badischer Weinbauverband e.V., Merzhauser Straße 115, 79100 Freiburg, Tel.-Nr. 0761-459100.

Dem folgenden Profil sollten die Weine als Essensbegleiter entsprechen:

Rotwein Alkohol
Geschmacksrichtung
12,5 bis 14,5 Vol%
trocken
Weißweine Alkohol
Geschmacksrichtung
12,5 bis 13,5 Vol%
trocken
Bitte senden Sie die Analysewerte mit den Weinen mit.

Die Verkostung findet am 16. September 2020 ab 10:00 Uhr in Freiburg, Merzhauser Straße 115 statt. Die Weine werden für den Zeitraum November 2020 bis April 2021 ausgesucht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Weinbauverband.

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