Hohes Wespenaufkommen in den Weinbergen
Das Sommerwetter ist nun erstmal vorbei, in den nächsten Tagen werden die Temperaturen nur noch um die 20° Marke liegen. Stärkere Regenfälle sind nach wie vor nicht zu erwarten. Die Reifeentwicklung in den Weinbergen hat meist enorme Fortschritte gemacht, lediglich auf Standorten mit starkem Wassermangel ist ein verhaltener Reifefortschritt festzustellen.
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Allgemeine Situation
Die Frostschäden erschweren in diesem Jahr die Planung der Weinlese ungemein. Schwierig gestaltet sich die Situation insbesondere bei nicht vollständig geschädigten Anlagen. Hier sind zwei bzw. sogar drei Generationen von Trauben mit unterschiedlichen Reifezuständen in den Anlagen zu finden. Es bleibt nach wie vor offen, ob die nachgetriebenen Trauben bei allen Sorten noch reif werden und eine entsprechende Aromareife ausbilden. Der Reifeunterschied schließt meist eine gemeinsame Lese und damit auch den Vollerntereinsatz in solchen Anlagen aus.
Totalgeschädigte Anlagen haben sortenabhängig nahezu keine oder einen geringe Ertragserwartung. Hier muss abgewogen werden, ob die Lesekosten nicht den Erlös überschreiten.
Achtung: Da die nachgetriebenen Trauben sehr viel später im „Oidiumfenster“ waren ist häufig Oidiumbefall festzustellen. In diesen Fällen unbedingt die Vermarktungsorganisation informieren und in die Leseentscheidung mit einbeziehen.
Wespen
Nach wie vor führt das hohe Aufkommen von Wespen zu verbreiteten Beerenverletzungen. Neben dem direkten Ertragsschaden (darf sicher nicht überbewertet werden) sind die entstehenden Wunden ein größeres Problem.
Solange es einigermaßen trocken bleibt und die Beeren vollständig geleert werden, reduziert sich das Problem von Sekundärschäden. Ansonsten kann nur mit einer angepassten Lese reagiert werden. Weitere Hinweise zu Fangflaschen sind der Mitteilung Nr. 18 zu entnehmen.
Kirschessigfliege (KEF)
Die heißen Temperaturen bis zum vergangenen Wochenende haben die Aktivität der KEF ausgebremst. Die in dieser Woche moderaten Temperaturen könnten in Verbindung mit einem Wetterumschwung auf feuchtere Bedingungen den Befallsdruck aber nochmal ansteigen lassen. Beobachten Sie daher insbesondere ihre gefährdeten Anlagen und Sorten während der Reifezeit in kurzen Abständen. Zusätzlich können auch die Daten aus dem VitiMonitoring herangezogen werden. Dort wurden aktuell zwar erste Eiablagen festgestellt, an den meisten Standorten (auch überregional) wurde jedoch noch kein Befall nachgewiesen. Meist steht die festgestellte Eiablage im Zusammenhang mit Vorschäden an den Trauben oder es handelt sich um Lagen mit feuchterem Mikroklima (Tallagen, Waldrandlagen, Gebüsch u.a.). Im Allgemeinen ist der Befallsdruck somit nach wie vor als gering einzustufen.
Die aktuelle Situation wurde zu Wochenbeginn auch intensiv in der „Arbeitsgruppe KEF“ des Weinbauverbands Württemberg diskutiert. Es besteht aktuell kein Anlass für eine generelle Empfehlung einer Bekämpfungsmaßnahme gegen die Kirschessigfliege.
Grundsätzlich ist weiterhin zu beachten:
- Jeder Bewirtschafter von Rebflächen muss das Befallsrisiko und damit auch die evtl. Durchführung einer Behandlung auf seinen Flächen selbst festlegen. Generell ist dies im Vorfeld mit den Vermarktungsbetrieben abzustimmen! Achten Sie auf die Hinweise ihres Vermarktungsbetriebes!
- Nur bei beginnendem Befall (Eiablage, Safttropfen, eingedellte Beeren mit schäumendem Inhalt) ist eine Behandlung in rötlichen und roten Sorten anzuraten. Weißweinsorten werden nicht befallen. Rein vorbeugende Einsätze von Insektiziden sind nicht zielführend.
- Bei geplanten Behandlungen muss die Wartezeit zwingend eingehalten werden können. Es muss zumindest damit gerechnet werden, dass die bekannten Frühstarter-Sorten (z.B. Acolon) ab dem 10. September gelesen werden dürfen oder müssen.
- Bezüglich mittelfrüher oder auch später Rebsorten ist zu beachten, dass insbesondere nach dem allgemeinen Lesestart, wenn irgend möglich, keine Pflanzenschutzmaßnahme mehr stattfindet.
- Das Massenfangverfahren durch Aufhängen von Fangflaschen am Rande von Rebflächen kann als unterstützende Maßnahme gesehen werden. Seriöse Nachweise einer ausreichenden Wirkung sind leider noch nicht geführt. Wer darauf baut, sollte dennoch seine Bestände gründlich im Auge behalten.
Alle weiteren Informationen zu den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln entnehmen Sie im Bedarfsfall bitte dem Hinweis Nr. 18 vom 19. August 2020.
Ergänzung zum Einsatz von Surround: Eine ausreichende abschreckende Wirkung mit Surround ist nur gegeben, wenn die Trauben rundum benetzt werden. Nach den bisherigen Praxiserfahrungen ist es daher zwingend erforderlich, dass die Traubenzone sehr gut entblättert ist. Hinsichtlich der Wassermenge werden nach aktuellen Informationen etwa 200 bis 300 L/ha für eine Traubenzonenbehandlung empfohlen.
Hinweis zum Bienenschutz
Nach der Bienenschutzverordnung dürfen Pflanzenschutzmittel mit der Einstufung B1 (Bienengefährlich) nicht in von Bienen beflogenen Weinbergen eingesetzt werden (saftende Trauben, Honigtau, blühende Unkräuter). Daher blühende Begrünungen vor einem Insektizideinsatz mulchen und Insektizide erst vor/nach Beendigung des täglichen Bienenflugs (kurz vor Sonnenuntergang / kurz nach Sonnenuntergang) einsetzen. Dies deckt sich auch mit den Hauptaktivitätsphasen der KEF. Beschädigte Beeren in den Weinbergen sind generell als Warnsignal zu werten. Weiter bitten wir zu beachten, dass bienengefährliche Pflanzenschutzmittel (B1) innerhalb eines Umkreises von 60 m um einen Bienenstand entweder während des täglichen Bienenfluges nur mit Zustimmung des Imkers oder außerhalb der täglichen Flugzeit eingesetzt werden.
Hinweise und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel, insbesondere zum Bienenschutz, sind immer zu beachten.
In eigener Sache:
Weinbauberater Zipf ist vom 27. August bis zum 04. September nicht im Dienst. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Landwirtschaftsamtes Bad Mergentheim (07931/4827-6307) oder an die Weinbauberatung am Landwirtschaftsamt Heilbronn (Frau Dickemann 07131/994-7111 oder Herr Neumann 07131/994-7353).
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