Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bezirksversammlung Württemberg

Digitale Veranstaltung für alle Bezirke

Die Bezirksversammlung des Weinbauverband Württemberg fand erstmals online am Donnerstag, den 25.02.2021, statt. Die Themen der Veranstaltung waren: Betriebliches Risikomanagement, Corona-Hilfen für Betriebe, das Aktionsprogramm Insektenschutz, die Hagelabwehr und die Düngeverordnung. Außerdem stellte sich der Verein Weinerlebnisführer Baden-Württemberg e.V. vor.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Krampfl
Artikel teilen:

Der Weinbauverband Württemberg ist in neun regionale Bezirke unterteilt, deren Bezirksvorsitzende jährlich zu Versammlungen einladen und in Form von Podiumsdiskussionen über aktuelle weinbaupolitische Themen informieren. Aufgrund der Pandemie fanden die Bezirksversammlungen in diesem Jahr gebündelt an einem Termin statt.

Betriebliches Risikomanagement

Weinbaupräsident Hermann Hohl begrüßte die rund 200 Teilnehmer aus der Geschäftsstelle des Verbandes in Weinsberg. In seinem Bericht blickte er auf ein ereignisreiches Jahr 2020 zurück. Er unterstrich die Bedeutung der erstmalig durch das Land geförderten Frostversicherung, die in vielen Teilen des Gebietes Betriebe vor erheblichen Ertragsausfällen schützte. „Die Frostversicherung ist Teil des betrieblichen Risikomanagements. Das vergangene Jahr zeigt, welche Auswirkungen Spätfröste auf die Traubenernte haben können. Zudem wurden vor einigen Tagen stellenweise Temperaturen von unter minus 20 Grad Celsius gemeldet, die höchstwahrscheinlich ebenfalls Folgen auf die Ernte in diesem Jahr haben werden,“ berichtete Hohl. Ein weiterer Baustein im Risikomanagement ist die Möglichkeit zur Bewässerung der Reben. Seit Anfang Februar hat das Land in einem weiteren Pilotprojekt die Förderung von gemeinschaftlichen Bewässerungsinfrastrukturen angekündigt. Die Förderung der Bewässerung und der Mehrgefahrenversicherungen waren seit Jahren vorgetragene Anliegen des Weinbauverbandes, informierte Hohl.

Corona-Hilfen für Betriebe

Weniger erfreulich fiel das Fazit des Weinbaupräsidenten in der Unterstützung der Betriebe aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aus. Bei den Corona-Hilfen des Landes (Corona-Soforthilfen) und des Bundes (unter anderem November- und Dezemberhilfe) waren Weinbaubetriebe aus unterschiedlichen Gründen nicht antragsberechtigt. Weinbaubetriebe, die eine Besenwirtschaft und/oder einen Beherbergungsbetrieb in einem Unternehmensverbund betreiben, fielen aus den Bundesprogrammen heraus. Auch im Hinblick auf die schwachen Abverkaufszahlen im vergangenen Jahr sieht der Weinbauverband eine Ungleichbehandlung der Betriebe im Vergleich zu anderen Branchen. „Wir werden entsprechend erneut das Gespräch mit der Politik suchen, um auf diesen Missstand hinzuweisen, damit unsere Betriebe einen Ausgleich für die coronabedingten Ausfälle erhalten,“ kündigt Hohl weitere Aktivitäten des Verbandes an.

Aktionsprogramm Insektenschutz

Neben den Folgen der Pandemie befasst sich der Weinbauverband derzeit mit dem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ und der Novelle des Naturschutzgesetzes auf Bundesebene. Die ursprünglichen Entwürfe des Gesetzes führten im Januar zu erheblichen Protesten in der Landwirtschaft. Hohl informierte, dass der Anfang Februar im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf Ausnahmen für den Weinbau vorsehe. Grundsätzlich seien in Baden-Württemberg durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz einvernehmliche Regelungen getroffen worden, die nicht durch Bundesgesetze verschärft werden sollten. Den politischen Prozess werde der Verband weiterhin kritisch beobachten, zumal davon auszugehen ist, dass das Gesetz noch in dieser Legislatur verabschiedet wird.

In seinen weiteren Ausführungen verwies Hohl auf die geplanten Veranstaltungen des Weinbauverbandes in diesem Jahr, die unter dem Vorbehalt der Pandemie schwierig zu planen sind. Interessierte können sich auf der Verbandshomepage unter: https://www.weinbauverband-wuerttemberg.de/index.php über die Aktivitäten und Termine des Verbandes informieren.

Weinerlebnisführer Baden-Württemberg e.V.

Faszinierende Zahlen stellte Frau Steinbrenner von den Weinerlebnisführern Baden-Württemberg e.V. in ihrem Vortrag dar. Dem Verein gehören mittlerweile 166 engagierte Damen und Herren aus Baden und Württemberg an, Tendenz steigend. Das Angebot der Weinerlebnisführer umfasst unter anderem Genusswanderungen, Weinproben aber auch Weinreisen. Einen Überblick über die vielfältigen Weinerlebnisse und alle Weinerlebnisführer ist unter: www.weinerlebnistour.de abrufbar. Seit der Gründung des Vereins im Jahr 2009 wurden rund 400.000 Gäste betreut. Wenngleich derzeit pandemiebedingt nur wenige Veranstaltungen angeboten werden können, arbeitet der Verein bereits an der Erweiterung des Portfolios. „Wir machen Touristen und Einheimischen unsere Region zugänglich. Neben dem Werbeeffekt kaufen viele Teilnehmer während oder nach den Veranstaltungen die lokalen Weine, sodass die Weinbranche von unserem Angebot insgesamt nur profitiert“, hob Steinbrenner die Bedeutung des Vereins sowohl für Touristen und Weinerzeuger hervor.

Hagelabwehr

Mit einer Erklärung der Wirkungsweise der Hagelabwehr durch Hagelflieger begann Michael Stuber vom Landwirtschaftsamt des Rems-Murr-Kreises und Leiter der Geschäftsstelle der Hagelabwehr seinen Vortrag. Derzeit sind zwei speziell ausgerüstete Flugzeuge bei drohendem Unwetter in Württemberg tätig, die bei Bedarf gezielt hagelträchtige Wolken „impfen“, sodass die Hagelkörner als Regentropfen zur Erde fallen. Schwere Hagelschäden hatten in der Vergangenheit binnen Minuten für teilweise erhebliche Ernteausfälle gesorgt. Seit Aufnahme der Aktivitäten vor 40 Jahren nahmen die Ereignisse in den beflogenen Gebieten signifikant ab. Entsprechend wird derzeit über eine Erweiterung des Fluggebietes und die Anschaffung eines dritten Flugzeuges nachgedacht. „Die Hagelflieger sind ein geeignetes Mittel der Schadensprävention und sollten der Schadensregulierung in jedem Fall vorgezogen werden,“ fasst Stuber die Idee der Hagelflieger zusammen. Rund 50 Prozent der Kosten werden durch die Wein- und Obstbaubetriebe getragen.

Düngeverordnung

Ein im vergangenen Jahr ausgiebig diskutiertes Thema erörterte Herr Ritz vom Regierungspräsidium Stuttgart. In seinem Bericht über die Umsetzung der Düngeverordnung und die Auswirkungen auf den Weinbau ging er zunächst auf die Ausweitung der Messstellen und die Neuabgrenzung der Grundwasserkörper ein. Das grundsätzliche Ziel der Düngeverordnung ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Düngung bei gleichzeitigem Schutz der Gewässer. Die nun 142 ermittelten Grundwasserkörper in Baden-Württemberg sind flurstückscharf abgrenzbar. Somit ist eine flächengenaue Ausweisung der einzelnen grünen, roten und gelben Gebiete möglich. Ritz erklärte die Anforderungen, die Winzer vor, während und nach der Düngung vorzunehmen haben. Hierunter sind Maßnahmen wie eine Düngebedarfsermittlung oder Dokumentationspflichten zu verstehen. Die Anforderungen und Pflichten sind in der Regel abhängig von der Betriebsgröße und von der Rebfläche. Anhand einfacher Entscheidungsbäume, die das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg zur Verfügung stellt, können Betriebsinhaber die neuen Anforderungen ermitteln. Wenngleich Ritz betonte, dass insbesondere viele kleine Betriebe von neuen Auflagen ausgenommen sind. „Düngung kostet Geld, von daher sollten Winzer den Düngebedarf exakt ermitteln. Das Portal www.duengung-bw.de ist ein hilfreiches Tool zur Ermittlung des Bedarfs und zur gleichzeitigen Dokumentation“, informierte Ritz. Er verwies zudem auf den „Leitfaden zur Düngung von Ertragsreben“, der aktuell überarbeitet wird.

Ausblick

Geschäftsführer Dr. Morast resümierte im Anschluss die Tätigkeiten der Schutzgemeinschaft g.U. Württemberg im vergangenen Jahr und gab einen Ausblick auf die Klausurtagung am 15. März und das bevorstehende Sitzungsjahr. „Das neue Weinbezeichnungsrecht ist eine Chance zur Profilierung des Weinbaugebiets, die zeitnah angegangen werden muss,“ fasst Morast die nächsten Schritte zusammen. Präsident Hohl beendete die erste digitale Bezirksversammlung in der Hoffnung, im kommenden Jahr wieder in Präsenz tagen zu können: „Die Übermittlung von Informationen ist das eine, aber persönliche Gespräche bei einem guten Glas Wein sind einfach durch kein digitales Medium zu ersetzen.“

Wer nicht bei der Versammlung teilnehmen konnte, hat die Möglichkeit sie noch unter: https://youtu.be/qC1vJUGYyLY anzuschauen.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren