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Rebschutzhinweis Heilbronn

Anwenderschutz beachten

Nach zurückliegend unterdurchschnittlichen Temperaturen, stehen die Zeichen jetzt auf wüchsigeres Wetter. Der Zuwachs sollte sich mit den steigenden Temperaturen deutlich beschleunigen. Aktuell liegt der Spritzabstand bei circa zehn bis zwölf Tagen.

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Der Zuwachs sollte sich mit steigenden Temperaturen deutlich beschleunigen.
Der Zuwachs sollte sich mit steigenden Temperaturen deutlich beschleunigen. Krampfl
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Allgemeine Situation

Nach zurückliegend unterdurchschnittlichen Temperaturen, stehen nun die Zeichen auf wüchsigeres Wetter. Vor allem im Bereich der Nachttemperaturen ist nun eine deutliche Erwärmung zu erwarten. Damit einher geht auch ein erhöhtes Gewitterrisiko in den kommenden Tagen. Insgesamt sind um den Feiertag Fronleichnam und für die darauffolgenden Tage eher unbeständige Bedingungen vorausgesagt.

Mit der allgemeinen Temperaturzunahme sollte sich nun der Zuwachs deutlich beschleunigen. Der Entwicklungsstand befindet sich zwischen sechs und acht Blättern. Die Triebe und auch teilweise die Gescheine haben sich gestreckt und bei frühen Sorten werden nicht selten Trieblängen von 30cm erreicht. Auch bei den Nachzüglern sind nun drei bis vier Blätter vorhanden.

Erste Virussymptome sind durch Gelbfärbung der älteren Blätter bereits zu erkennen. Die Niederschläge der letzten Woche bewegten sich im Bereich von circa 10L pro m². Ölflecken wurden bisher keine gemeldet. Insgesamt ist der Peronosporadruck noch auf sehr geringem Niveau. Bedingungen für Bodeninfektionen waren möglich. Erste Ölflecken hieraus könnten sich nun zeigen (bitte der Weinbauberatung melden). Aufgrund der niedrigen Nachttemperaturen war eine Sporulation bisher sehr unwahrscheinlich. Ein weißer Pilzrasen ist daher aktuell nicht zu erwarten. Dies könnte sich zum kommenden Wochenende ändern.

Der Spritzabstand liegt aktuell bei circa zehn bis zwölf Tagen. Vorsicht bei sehr starkem Zuwachs und kritischen Witterungsbedingungen. Hier gegebenenfalls den Spritzabstand anpassen.

Peronospora

Bei genügend Blattnässe beziehungsweise hoher Luftfeuchtigkeit und den wärmeren Nachttemperaturen könnten eventuell vorhandene Ölflecken einen weißen Pilzrasen entwickeln. Bei Infektionsbedingungen, vor allem bei kräftigen beziehungsweise gewittrigen Niederschlägen, sind dann Sekundärinfektionen bei ungeschütztem Zuwachs möglich. Wo noch nicht geschehen, wird empfohlen einen ersten Belag möglichst vor kräftigen Niederschlägen auszubringen.

Wer etwas risikobereiter ist, kann aufgrund des zurzeit noch geringen Infektionsdruck durch Peronospora, die erste Behandlung auch noch in die nächste Woche schieben. Dies gilt für weniger weit entwickelte Anlagen und mehltauunempfindlichen Sorten.

Für die anstehende Behandlung ist grundsätzlich ein Kontaktfungizid wie zum Beispiel Delan WG, Dithane Vino (Zulassung läuft aus! Lagerbestände sollten in der aktuellen Saison, vorzugsweise im Vorblütebereich, aufgebraucht werden) Folpan 500 SC, Folpan80 WDG, Polyram ausreichend. Insbesondere wenn vor Regen behandelt wird. Sollte ein bis maximal zwei Tage vor dem Pflanzenschutztermin ein starkes Regenereignis stattgefunden haben, gibt der Einsatz eines Mittels mit kurativer Komponente mehr Sicherheit. Besonders gefährlich sind gewittrige Niederschläge mit Windturbulenzen. Zum Einsatz kommen dann Mittel, die im Faltblatt der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg mit „K“ gekennzeichnet sind.

Die aktuellen kurz bis mittelfristigen Wetterprognosen zeigen gute Wachstumsbedingungen. Wer als Zuwachsschutz ein phosphonathaltiges Produkt wie beispielsweise Veriphos, Foshield (jeweils in Kombination mit einem vorbeugenden Kontaktmittel) oder Delan Pro (Kontaktwirkstoff bereits enthalten) einsetzt, kann damit ab der anstehenden Behandlung starten. Das Mittel Profiler (maximal eine Anwendung/Saison bis BBCH 73) besitzt ebenfalls systemische Eigenschaften. Hier ist die Kontaktkomponente ebenfalls schon drin. Dies gilt insbesondere in Peronospora gefährdeten talnahen Lagen.

Oidium

In letztjährigen Befallsanlagen und gefährdeten Lagen/Sorten gibt Oidium als Leitkrankheit den Spritzabtsand vor. Der Oidium-Index im Prognosesystem Vitimeteo befindet sich aktuell auf mittlerem Niveau. Jedoch steigt das Risiko zum kommenden Wochenende und befindet sich dann bereist auf hohem Niveau.

Das bedeutet für den Spritzabstand: Wer bei der letzten Behandlung Netzschwefel oder Prosper Tec/ Spirox eingesetzt hat, sollte bei Behandlungen nach circa neun bis zehn Tagen den Belag erneuern. Wer bereits ein organisches Mehltaumittel mit etwas mehr Dauerwirkung (Stufe drei nach Oidiag) beigemischt hat, kann auch einen Spritzabstand von circa zwölf Tagen durchführen. Auch in unempfindlichen Sorten und Lagen sollte nun eine erste Mahltaubekämpfung erfolgen. Zum Einsatz kommen die Mittel Dynali, Prosper Tec, Spirox, Talendooder Vivando (Nur in unkritischen Anlagen. Hinweise weiter unten beachten). Je nach verwendetem Mittel sind die Spritzabstände anzupassen. Siehe dazu die Tabelle mit den maximal möglichen Spritzabständen nach Oidiag.

Im Rahmen des Resistenzmonitorings wurden auch 2020 im Anbaugebiet Württemberg wieder einzelne angepasste Stämme des Oidiumpilzes gegenüber der Wirkstoffgruppe K (Benzophenone) gefunden. Die Wirkstoffgruppe K, zu der neben Vivando (Metrafenone) auch Kusabi (Pyriofenone) gehört, soll langfristig für die Oidiumstrategie erhalten bleiben. Deshalb wird der Einsatz der Wirkstoffgruppe K mit nur einer Anwendung empfohlen. Diese sollte vorzugsweise außerhalb des Mehltaufensters, also nicht von letzter Vorblüte bis circa Erbsengröße, liegen. In kritischen Mehltauflächen wird der Einsatzerst nach dem Mehltaufenster und nur bei Befallsfreiheit empfohlen.

Bei steigendem Mehltaudruck und noch geringem Peronosporadruck kann überlegt werden, in stark gefährdeten Mehltau-Anlagen eine „Zwischenspritzung“ nach acht Tagen mit Netzschwefel einzubauen. Dadurch kann, über alle Sorten und Lagen hinweg, ein möglichst langer Spritzabstand erreicht werden. Alternativ sollte ansonsten der Spritzabstand an den gefährdeten Sorten beziehungsweise Lagen ausgerichtet werden.

Anwenderschutz

Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel. Insbesondere im Hinblick auf den Anwenderschutz. In diesem Zusammenhang wird auf die Broschüre „Handbuch Anwendungssicherheit Pflanzenschutzmittel“ des Industrieverband Agrar verwiesen. Zudem hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im letzten Jahr eine Liste mit den Bezugsquellen für zertifizierte Schutzkleidung veröffentlicht: Übersicht persönliche Schutzausrüstung. Darin enthalten ist eine Übersicht zu den Elementen Schutzanzug, zertifizierte Arbeitskleidung, Ärmelschürzen und Handschuhe.

Stocktriebe entfernen

Der beste Erfolg beim Abbrennen von Stocktrieben mit Shark oder Quickdown (Sortenbeschränkung beachten) ist bei einer Trieblänge von durchschnittlich zehn bis 15 cm zu erwarten. In Junganlagen bis zum vierten Standjahr (keine Sorteneinschränkung) kann das Mittel Beloukha eingesetzt werden. Wegen Abdriftgefahr und damit Schäden an Nachbarweinstöcken sind Wind und Thermik zu beachten. Unbedingt auch abdriftarme Düsen und Spritzschirmverwenden.

Schwarzholzkrankheit

Ackerwinden-Typ jetzt auch in Württemberg.
Die Schwarzholz-Krankheit wird von der Glasflügelzikade (Hyalesthes obsoletus) übertragen. Während des Fluges der Glasflügelzikade sollen daher die Wirtspflanzen Brennnessel und Ackerwinde nicht bekämpft werden! Auch in Württemberg wurde der Ackerwinden-Typ in verschiedenen Gebieten nachgewiesen. Einen Überblick zur Prognose der Flugbereitschaft gibt VitiMeteo.

Sonstiges und Mittelmenge

  • Die Schadschwelle für einen bekämpfungswürdigen Befall der Pockenmilbe liegt sehr hoch. Zur Befallsreduzierung bei stark betroffenen Flächen sollten diese im kommenden Frühjahr zur Austriebsbehandlung vorgemerkt werden. Beim Einsatz von Netzschwefelkann die Aktivität der Milben lediglich etwas gehemmt werden. In der Regel „verwachsen“ sich die Symptome mit zunehmendem Rebenwachstum. Grundsätzlich sollte auf eine raubmilbenschonende Spritzfolgegeachtet werden.
  • Sonn- und Feiertagsgesetz: Nur unaufschiebbare Arbeiten sind zulässig. Vor allem an Sonn- und Feiertagen ist hier ein strenger Maßstab anzulegen. Ohne Not sollte das Image des Berufsstandes nicht mehr als unbedingt nötig strapaziert werden.
  • Erzeuger von Tafeltrauben müssen an die entsprechende Zulassung der Pflanzenschutzmittel denken. Dies gilt auch für Keltertraubenanlagen aus denen später möglicherweise Esstrauben geschnitten und in den Verkehr gebracht werden.
  • Die Mittelmenge für anstehende Behandlungenerrechnet sich aus dem eineinhalbfachen Basisaufwand. Auf unterschiedliche Entwicklungsstadien kann durch zu- beziehungsweise abschalten eines zusätzlichen Düsenpaares reagiert werden.
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