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Württemberg

Rebschutzhinweis: Bald geht's heiß her

Die Eisheiligen waren gnädig und nun steigen die Temperaturen rasch an. In den kommenden Tagen soll es bis zu 25 Grad Celsius warm werden. Gemeinsam mit genügend Bodenwasser sind damit gute Wachstumsbedingungen geschaffen.

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Erfreulicherweise achtet die große Mehrheit der Winzer auf eine sachgemäße Anwendung von Herbiziden.
Erfreulicherweise achtet die große Mehrheit der Winzer auf eine sachgemäße Anwendung von Herbiziden.Pixabay
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Der Wonnemonat Mai präsentiert sich aktuell überwiegend sonnig und mäßig warm. Bei örtlichen Schauern und Gewittern sind seit dem Wochenende bis zu 40 Liter Regen gefallen, weitere durchweichende Niederschläge sind aktuell nicht prognostiziert.

Die Höchsttemperaturen sollen in der kommenden Woche in Richtung der 25° Celsius-Marke klettern und die ersten Sommertage sind somit in Sichtweite. Der Temperaturanstieg und die meist ordentlich gefüllten Bodenwasservorräte werden damit in nächster Zeit für frohwüchsige Bedingungen sorgen.

Mit den milden Temperaturen scheinen nach aktuellem Stand die „Eisheiligen“ in diesem Jahr glücklicherweise auszufallen. Ein Absinken der Temperaturen in den Frostbereich bis Mitte Mai gilt derzeit als unwahrscheinlich. Zur Sicherheit sollte mit dem Entfernen der Frostruten dennoch bis in die kommende Woche abgewartet werden.

Der Austrieb ist weitestgehend abgeschlossen und zeigt sich abgesehen von punktuellen Fraß- und Frostschäden weitestgehend lückenlos. Die typischen Sorten- und Lagenunterschiede zeigen sich Jahr deutlich: Während in den warmen Lagen und frühen Sorten bereits bis zu vier Blätter abgespreizt sind und die Triebe einen Längenzuwachs aufweisen, sind kühlere Lagen und späte Sorten noch merklich zurück.

Weinbauliche Arbeiten

Ab einem Entwicklungsstand von 3-4 Blättern kann bei gutem Überblick (weniger buschiges Laub) ein zeitlich effektives Ausbrechen von Doppeltrieben, Kopftrieben und die Einstellung der gewünschten Triebzahl pro Stock erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt kann auch mit dem manuellen Entfernen der Bodentriebe oder mit dem Stammputzer begonnen werden. Für das chemische Ausbrechen mit Shark beziehungsweise Quickdown ist es aktuell vielfach noch zu früh.

Denken Sie bei Bodenbearbeitungsmaßnahmen und insbesondere bei Neuanpflanzungen an einen ausreichenden Erosionsschutz beispielsweise durch Stroheinbringung oder Einsaaten.

Pflanzenschutz

Peronospora:

In den meisten Lagen ist noch keine ausreichende Trieblänge für eine Primärinfektion vorhanden. Nach dem Prognosesystem Vitimeteo ist aktuell zudem die Keimbereitschaft der Oosporen an den Wetterstationen im Beratungsgebiet noch nicht gegeben.

Auch wenn in frühen Lagen in den vergangenen Tagen teilweise stärkere Schauer und Gewitter aufgetreten sind, ist es somit eher unwahrscheinlich, dass bei der zumeist noch geringen Blattfläche eine Bodeninfektion geglückt ist.

Phomopsis (Schwarzflecken):

Derzeit sind keine anhaltenden Nässeperioden gemeldet, sodass auch keine Gefahr für Schwarzfleckeninfektionen besteht. Mit Beginn der Peronospora-Bekämpfung wird die Phomopsis miterfasst.

Oidium (Echter Mehltau):

Als Anlage zu diesem Rebschutzhinweis wird die zusammengefasste Oidiumstrategie von LVWO Weinsberg und WBI Freiburg mitversandt. Um entsprechende Beachtung wird gebeten!

Insbesondere in empfindlichen Sorten (wie Trollinger, Dornfelder, Cabernet Dorsa) ist Oidium in diesem Jahr als „Leitkrankheit” zu sehen. Bei der Oidiumstrategie muss zudem der Vorjahresbefall in den eigenen Anlagen beziehungsweise der näheren Umgebung mit einbezogen werden. In kritischen Anlagen ist ein Behandlungsbeginn ab dem 3-6 Blattstadium (beziehungsweise sobald die Gescheine deutlich sichtbar sind) einzuplanen.

Ein Behandlungsstart in der zweiten Maiwoche ist somit nur in weit entwickelten Flächen mit Vorjahresbefall beziehungsweise bei empfindlichen Sorten und in gefährdeten Lagen anzuraten. Als Mittel kommt Netzschwefel üblicherweise mit 3,6 bis 6 kg/ha (je nach Zulassung des einzelnen Produktes) zum Einsatz. Eine Behandlung gegen Oidium wird dann sinnvollerweise auch mit einem Peronospora-Kontaktfungizid kombiniert.

Alle anderen Rebsorten (insbesondere die Burgundergruppe und Riesling) und späte Lagen benötigen aus heutiger Sicht in der kommenden Woche noch keine Behandlung.

Wildschäden

Aktuell ist auf abgefressene oder abgerissene Rebtriebe durch Rehe zu achten. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs stehen.

Um gegebenenfalls Ersatzansprüche beim Jagdpächter durchsetzen zu können, muss ein Schaden unmittelbar nach Bekanntwerden innerhalb von einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Gütliche Einigungen oder ausreichende Vergrämungsmaßnahmen sind immer zu bevorzugen. In den Randbereichen kann das streifenförmige Streuen von Haarmehl-Pellets unter den Reben das Rehwild vergrämen. Beginnender Fraß an den Trieben nach dem Austrieb kann durch Spritzung mit dem zugelassenen Schaf-Fett-Emulsions-Präparat TRICO mit 10-15 l auf 50 L Wasser (max. 2 Anwendungen BBCH13 bis BBCH 61, Abstand 28-42 Tage) gestoppt werden. Spritzungen mit „angefaultem“ Aminosol/Siapton oder Netzschwefel als Repellents sind weitere Möglichkeiten zur Verhinderung von Fraß an den Reben.

Hinweise zum Herbizideinsatz

Aktuell sind Herbizidanwendungen besonders gut sichtbar. Es zeigt sich, dass die große Mehrheit der Winzer auf eine sachgemäße Anwendung achtet. Hierzu gehört die Ausbringung eines möglichst schmalen Behandlungsbandes sowie das rechtzeitige Abschalten am Ende der Rebzeile. Der Minimierungsgedanke steht im Vordergrund! Eine Herbizidanwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist nicht zulässig! Leider hat das noch nicht jede*r Winzer*in verstanden.

Zur „Guten Fachlichen Praxis“ und zum gesetzlich vorgeschriebenen Integrierten Pflanzenschutz gehört es, den Minimierungsgedanken zu verfolgen. Selbstverständlich kann beim Arbeiten in Einzelfällen mal ein Fehler passieren. ABER! Systematisch fehlerhaftes Handeln erkennt man!

Solche Bilder helfen uns bei der öffentlichen Diskussion und unserem Standpunkt, dass wir die Herbizide ausschließlich nach „guter fachlicher Praxis“ ausbringen, eher weniger. An dieser Stelle soll darauf aufmerksam gemacht werden, wie wichtig es ist, dass wir nicht selbst „noch Öl ins Feuer“ gießen und die öffentlich wirksame Diskussion zu unserem Nachteil anheizen! Helfen Sie mit: Sprechen Sie die „schwarzen Schafe“ vor Ort direkt auf solche Missstände an!

Umstrukturierungsverfahren (UuU)

Die Auszahlung der Fördermittel muss in diesem Jahr im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis 16. Mai (Ausschlussfrist) bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt über FIONA beantragt werden. Nach dem 16. Mai 2022 eingehende Auszahlungsanträge sind von der Förderung ausgeschlossen!

Mit der Einreichung der Pfropfrebenrechnungen beziehungsweise der Rechnungen für Tropfschläuche wird der Abschluss der jeweiligen Maßnahme angezeigt und die Vorort-Kontrolle ausgelöst. Die Rechnungen können Sie auch nach dem 16. Mai, jedoch bis spätestens 15. Juli 2022, nachreichen. Eine Verpflichtung zur Erstellung der Drahtrahmenanlage in Lagen über 30 Prozent Hangneigung vor Einreichung der Rechnung besteht in diesem Jahr nicht mehr.

Eine Überbeantragung der im Umstrukturierungsverfahren enthaltenen Rebflächen kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergeldern führen. Somit empfehlen wir, nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann die zuvor beantragte U+U Fläche reduziert werden. Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Landwirtschaftsamt gerne zur Verfügung.

Sonstige Hinweise

Der Mittelaufwand berechnet sich bei der ersten Behandlung mit dem 1-fachen Basisaufwand. Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/03_Schutzausruestung/psm_Schutzausruestung_node.html und Bienenschutz- sind zu beachten.
 Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
 Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
 Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
 Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
 Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

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