Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis: An Oidium orientieren
Bezüglich der Entscheidung, wann welche Pflanzenschutzmaßnahmen ergriffen werden, sollte man sich an der Leitkrankheit Oidium orientieren. Je nach Lage sollte der Behandlungsbeginn bereits erfolgen oder noch wenige Wochen nach hinten verschoben werden.
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Die Wetterprognose hat sich glücklicherweise bestätigt und sommerliche Wärme hat die „Eisheiligen“ vertrieben. „Schweißheilige“ trifft die aktuelle Wetterbeschreibung bei Temperaturen nahe der 30° Celsius-Marke deutlich besser. Unsere wärmeliebenden Reben nutzen die reichliche Sonnenenergie für ein schnelles Wachstum. Aktuell kann von einem Zuwachs von etwa 2 Blättern pro Woche ausgegangen werden.
Ein stabiles Hoch über Mitteleuropa sorgt für eine warme Luftströmung aus dem Mittelmeerraum sorgt und die langfristige Wetterprognose sagt daher für die zweite Maidekade beständige Temperaturen mit Höchstwerten über 20° Celsius voraus. Dabei bleibt es überwiegend sonnig und trocken. Regenwetter ist, mit Ausnahme von kleinen Schauern oder punktuellen Starkregengüssen also aktuell nicht in Sicht.
Pflanzenschutz
Durch die große Bandbreite der Entwicklung (Sorten- beziehungsweise regionale Lagenunterschiede) muss aktuell abgewogen werden, wann der Start in die reguläre Pflanzenschutzsaison erfolgt. Überwiegend orientiert sich der Starttermin aufgrund der noch nicht erfolgten Primärinfektion an der Leitkrankheit Oidium.
Für aktuell anstehende Behandlungen ist die Basisaufwandmenge ausreichend.
Oidium (Echter Mehltau)
Im letzten Newsletter hat der Versand der Oidiumstrategie von LVWO Weinsberg und WBI Freiburg aus technischen Gründen nicht funktioniert.
Bitte beachtenSie daher nun den folgenden Link zur Mehltaustrategie 2022 https://main-tauber kreis.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw mlr/get/documents_E486291602/MLR.LEL/PB5Documents/lratbb/Infoservice/Weinbau/Oidiumstrategie%2020 2%20%28Anlage%20zu%20Rebschutzhinweis%20Nr.%2004%29.pdf.
In kritischen Anlagen (Vorjahresbefall in der eigenen Fläche beziehungsweise in der Nachbarschaft) ist ein Behandlungsbeginn ab dem 3-6 Blattstadium (beziehungsweise sobald die Gescheine deutlich sichtbar sind) sinnvoll. Eine Kontrolle auf Zeigertriebe (vor allem in Sorten wie Cabernet Dorsa, Kerner) sollte durchgeführt werden.
Ein Behandlungsstart zum Ende der zweiten Maiwoche ist somit in empfindlichen und weit entwickelten Sorten (wie Trollinger, Dornfelder, Cabernet Dorsa) anzuraten. Als Mittel kommt Netzschwefel üblicherweise mit 3,6 bis 6 kg/ha (je nach Zulassung des einzelnen Produktes) zum Einsatz. Eine Behandlung gegen Oidium wird dann auch für einen vollständigen Schutz mit einem Peronospora-Kontaktfungizid kombiniert.
Bei allen anderen Rebsorten und in späten Lagen kann mit dem Behandlungsstart noch zumindest bis in die kommende Woche abgewartet werden. Nähere Informationen folgen im nächsten Rebschutzhinweis.
Peronospora
Inzwischen wurde die erforderliche Temperatursumme für die Keimfähigkeit der Wintersporen erreicht. Allerdings wird nun für die Keimung langandauernde Feuchte und für eine Primärinfektion stärkerer Regen benötigt. Nach aktueller Prognose sind solche Bedingungen in den nächsten acht Tagen nicht zu erwarten. Sofern es trocken bleibt, sind Behandlungen in diesem Zeitraum auch noch nicht notwendig. Behandlungen müssen immer nah an einem möglichen Infektionsereignis liegen, vor allem bei dem aktuell starken Zuwachs. Vorbeugende Behandlungen weit vor einem Infektionsereignis bringen nichts!
Phomopsis (Schwarzflecken)
Weiterhin sind keine anhaltenden Nässeperioden gemeldet, sodass auch keine Gefahr für Schwarzfleckeninfektionen besteht. Mit Beginn der Peronospora-Bekämpfung wird die Phomopsis miterfasst.
Schadmilben
Insbesondere bei der Rebsorte Riesling sind wie in jedem Frühjahr Symptome der Pockenmilbe zu erkennen. Aus den vergangenen Jahren ist jedoch bekannt, dass hieraus in aller Regel kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Auch die Symptome der Rote Spinnen sind in einzelnen Weinbergen zu finden. Die Kombination von starkem Zuwachs und durch den Einsatz von Netzschwefel bei der Oidiumbehandlung wird sich der Befall überwiegend verwachsen.
Applikationstechnik
Insbesondere bei den ersten Pflanzenschutzmaßnahmen ist auf eine optimale Applikationstechnik in Bezug auf Abdrift zu achten. Grobtropfige und abdriftarme Düsen in Verbindung mit der richtigen Gebläseeinstellung wirken sich positiv auf die Reduzierung von Abdrift aus und verbessern die Belagsbildung. Von weitem sichtbare Spritznebel entsprechen nicht der guten fachlichen Praxis und wirken sich negativ auf die Außendarstellung des Weinbaus aus.
Zudem ist die Nutzung abdriftarmer Düsentechnik eine Pflichtmaßnahme im Integrierten Pflanzenschutz Plus (IPS plus) https://wbi.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo/Integrierter+Pflanzenschutz+ +Landesspezifische+Vorgaben+fuer+den+Weinbau. Besonders windanfällig ist Sprühnebel, wenn keine schützende Laubwand vorhanden ist. Daher soll an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, die Regeln der guten fachlichen bei starkem Wind zu beachten. Die max. erlaubte Grenze liegt bei 5 m/s (ca. 18 km/h).
Weinbauliche Arbeiten
Noch vorhandene Frostruten sollten nun zügig entfernt werden. Die abgeschnittenen Frostruten aus etablierten Anlagen können zur Raubmilbenübertragung auf Junganlagen genutzt werden (Wahlmaßnahme im Rahmen von IPS plus, siehe hier https://wbi.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E 407308555/MLR.LEL/PB5Documents/wbi/051%20Aufgaben%20und%20Fachbereiche/0513%20Fachbereiche 05133%20Planzenschutz%20und%20Oekologie/1222%20IPL%20Massnahmenblaetter/1.3w%20Raubmilbenan iedlung.pdf).
Die Ausbrecharbeiten sollten insbesondere in Junganlagen nun zeitnah erfolgen, um die Wunden am späteren Rebstamm möglichst klein zu halten.
In Ertragsanlagen kann bis zu einem Entwicklungsstand von 7-8 Blättern bei gutem Überblick ein zeitlich effektives Ausbrechen von Doppeltrieben, Kopftrieben und die Einstellung der gewünschten Triebzahl pro Stock erfolgen. Bleiben Sie aufgrund der aktuell wüchsigen Bedingungen konsequent bei dieser Arbeit.
Das rechtzeitige Entfernen der Bodentriebe (manuell/maschinell/chemisch) ist ein effektiver Baustein zur Verhinderung von Bodeninfektionen durch Peronospora. Für das chemische Ausbrechen mit Shark, Quickdown oder Beloukha liegt die optimale Trieblänge bei maximal 15 bis 20 cm. Aufgrund der Abdriftgefahr sollten Behandlungen möglichst bei Windstille durchgeführt werden. Für ein befriedigendes Arbeitsbild müssen die Stockaustriebe zudem optimal benetzt werden - nur was getroffen wird, stirbt auch ab. Bitte beachten Sie bei einem geplanten Einsatz die Anwendungsbestimmungen zum Standjahr, hinsichtlich der zulässigen Rebsorten beziehungsweise die allgemeine Zulassungssituation innerhalb / außerhalb der Wasser- und Quellschutzgebiete (weitere Infos siehe hier https://main-tauber-kreis.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw mlr/get/documents_E1099169198/MLR.LEL/PB5Documents/lratbb/Infoservice/Weinbau/Sonderhinweis%20vo m%2004.%20Februar_korrigierte%20Fassung.pdf).
Umstrukturierungsverfahren (UuU)
Die Auszahlung der Fördermittel muss in diesem Jahr im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bis 16. Mai (Ausschlussfrist) bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt über FIONA beantragt werden. Nach dem 16. Mai 2022 eingehende Auszahlungsanträge sind von der Förderung ausgeschlossen!
Mit der Einreichung der Pfropfrebenrechnungen bzw. der Rechnungen für Tropfschläuche wird der Abschluss der jeweiligen Maßnahme angezeigt und die Vorort-Kontrolle ausgelöst. Die Rechnungen können Sie auch nach dem 16. Mai, jedoch bis spätestens 15. Juli 2022, nachreichen. Eine Verpflichtung zur Erstellung der Drahtrahmenanlage in Lagen über 30 Prozent Hangneigung vor Einreichung der Rechnung besteht in diesem Jahr nicht mehr.
Eine Überbeantragung der im Umstrukturierungsverfahren enthaltenen Rebflächen kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergeldern führen. Somit empfehlen wir, nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann die zuvor beantragte U+U Fläche reduziert werden. Für Fragen hierzu stehen Ihnen die Sachbearbeiter im Landwirtschaftsamt gerne zur Verfügung.
Sonstige Hinweise
Der Mittelaufwand berechnet sich bei aktuellen Behandlungen mit dem 1-fachen Basisaufwand.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel -insbesondere zu den Themen Anwenderschutz https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/03_Schutzausruestung/ps _Schutzausruestung_node.html und Bienenschutz- sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegränder und Böschungen ist nicht zulässig!
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.
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