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Württemberg

Rebschutzhinweis Main-Tauber-Kreis: Trockenheit hält an

Die nächste Hitzewelle ist im Anmarsch, die Trockenheit sorgt weiterhin für Stress und die Sonnenbrandschäden nehmen zu. Stark verwelkte Trauben und Blätter sollten im Ganzen entfernt werden. Vorrangig junge Anlagen sind zu bewässern. Dabei ist übertriebene Luxusbewässerung zu vermeiden.

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Während die Hitze den Pflanzen zusetzt, hemmt sie gleichzeitig die Ausbreitung der Kirschessigfliege.
Während die Hitze den Pflanzen zusetzt, hemmt sie gleichzeitig die Ausbreitung der Kirschessigfliege.Pixabay
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Allgemeine Situation

Die geringen Regenmengen in der letzten Woche konnten die Wasserversorgung der Rebanlagen nirgends im Beratungsgebiet nennenswert verbessern. Auch in den kommenden 14 Tagen scheinen keine flächigen Niederschläge in Sicht zu sein. Die aktuell angenehmeren Temperaturen können zudem in der kommenden Woche von der nächsten Hitzewelle abgelöst werden.

Die hitzigen Tage in der vergangenen Woche haben in Verbindung mit dem Wassermangel zu Sonnenbrand beziehungsweise Hitzeschäden an vielen Sorten geführt.
Meist ist das Ausmaß noch verkraftbar, mitunter stark betroffen sind jedoch die empfindlichen Rebsorten Bacchus und Trollinger. Nicht nur Trauben, sondern auch Blätter zeigen mitunter Verbrennungen auf Grund der nicht mehr ausreichenden Kühlung durch Verdunstung.

Auf flachgründigen Standorten treten starke Trockenstresssymptome wie abgestoßene Triebspitzen, welkende, sich einrollende Blätter und schlaffe Trauben auf. Eine Entwicklung an den Reben (Geiztriebbildung, Vergrößerung der Beeren) ist dort nicht mehr zu beobachten. Treten starke Welkesymptome an Blättern und Trauben auf, sollten Trauben komplett abgeschnitten werden. In vitalen Beständen setzt dagegen bei frühen Rebsorten allmählich die Reifeentwicklung ein.

Bewässerung

Die heißen Tage haben den Stresslevel vieler Anlagen nochmals erhöht. Bei Bewässerungsmaßnahmen gilt es, die vitale Blattmasse möglichst über die kritische Phase zu erhalten. Vorrangig sollten jüngere Anlagen und Nachpflanzreben bewässert werden, die akut durch Trockenheit in ihrem Bestand gefährdet sind. Altreben haben ein ausgedehntes Wurzelsystem und können kritische Phasen besser überstehen. Auch wenn die Blätter in Altanlagen vor allem abends sichtlich unter Wassermangel leiden, erholen sie sich meist über Nacht, wenn das frühmorgendliche Blattwasserpotential wieder ansteigt.

Bleibt es weiterhin trocken, sind fortwährende Wassergaben erforderlich.
Auch während des Reifeprozesses trägt eine ausreichende Wasserversorgung wesentlich zur Zuckerproduktion bei. Dies wirkt sich qualitätserhaltend aus, eine ausreichend vitale Blattfläche ist jedoch erforderlich. Zur Unterstützung der Holzreife und zur Qualitätsverbesserung sollte eine Traubenentlastung in gestressten Anlagen erfolgen.

Eine Luxusbewässerung allein um mehr Triebzuwachs oder Übererträge zu generieren ist ökonomisch und ökologisch völlig unsinnig und kann darüberhinaus zu Fäulnisproblemen im Herbst führen. Vor allem wenn Wasser in Tanks herangefahren werden muss, sollten die Kosten durch Transport- und Arbeitsaufwand immer im Auge behalten werden!

Pflanzenschutz

Die Abschlussbehandlung ist spätestens im Laufe der ersten Augustwoche einzuplanen. Aktuell sollten nur noch Mittel mit einer Wartezeit unter 35 Tagen eingesetzt werden. Beachten Sie unbedingt die Vorgaben ihrer Erzeugerorganisation hinsichtlich Terminierung und Mittelwahl!

Bei einer Behandlung der kompletten Laubwand ist grundsätzlich der vierfache Basisaufwand beziehungsweise die höchstzugelassene Aufwandmenge anzuwenden. Aufgrund des guten Gesundheitszustandes vieler Anlagen kann bei der Abschlussspritzung allerdings überlegt werden, in unkritischen Beständen lediglich den Laubwandbereich oberhalb der Traubenzone zu behandeln. Neben der Mittel- und Kosteneinsparung reduziert diese Maßnahme auch die Rückstände auf den Trauben. Zudem muss nicht zwingend ohne Not der Pflanzenschutz bis zum letztmöglichen Termin durchgeführt werden.

In Junganlagen ohne Ertrag sind Pflanzenschutzmaßnahmen noch bis Anfang September anzuraten, um möglichst lange gesundes und aktives Laub für eine gute Holzreife zu erhalten.

Notwendige Herbizidmaßnahmen sollten rechtzeitig vor der Abschlussbehandlung durchgeführt werden.

Oidium (Echter Mehltau)

In unkritischen Beständen kann bei aktuell anstehenden Behandlungen ein reines Azolpräparat wie zum Beispiel Topas oder vorhandene Restmengen von Systhane bzw. Misha zum Einsatz kommen. Alternativ möglich ist die Anwendung eines Backpulverpräparats wie zum Beispiel Vitisan (plus Netzmittel) oder Kumar. Diese Mittel auf Backpulverbasis sollten nicht bei hohen Temperaturen eingesetzt werden, sonst droht Verbrennungsgefahr. Auch ein mehrmaliger Einsatz und die vorherrschende Trockenheit können zu Blattschädigungen führen.

Sofern von Seiten des Vermarktungsbetriebes erlaubt, kann auch bei der Abschlussbehandlung ein Oidiumpräparat zugesetzt werden, dies bewirkt in erster Linie einen Schutz vor Spätbefall an den Blättern.

Peronospora

Aufgrund des überwiegend guten Gesundheitszustands der Bestände, des niedrigen Infektionsdrucks und der Pflanzenschutzreduktionsstrategie kann für die Abschlussbehandlung vorzugsweise eines der am Markt befindlichen Kupfermittel (allesamt mit 21 Tagen Wartezeit) eingesetzt werden. Durch eine Kupferbehandlung wird als positiver Nebeneffekt eine Wirkung hinsichtlich des Oidium-Blattbefall erzielt, dies ist durch Versuche der Weinbauanstalten belegt. Zur Reduzierung von Kupfereinträgen in Weinbergsböden kann die Aufwandmenge von Kupferpräparaten in weitestgehend befallsfreien Anlagen durchaus halbiert werden.

Sofern in diesen Tagen nochmals eine reguläre Behandlung geplant ist (oder alternativ auch bei der Abschlussbehandlung) kann ein organisches Mittel mit kurzer Wartezeit (zum Beispiel Mildicut, Folpan 80 WDG, Folpan 500 SC) zum Einsatz kommen.

Kirschessigfliege

Aktuell ist es noch ruhig hinsichtlich der Kirschessigfliege.
Möglicherweise bremst die anhaltend trocken heiße Witterungsphase den Populationsaufbau aus, für eine abschließende Risikoeinschätzung für den Weinbau ist es derzeit allerdings noch zu früh. Der Einflug in die Rebanlagen kann mittels Köderfallen (Mischung aus naturtrübem Apfelessig und Wasser im Verhältnis 1:1) überwacht werden, allerdings lassen die Fallenfänge generell keine Rückschlüsse auf die Eiablage und eine eventuelle Behandlungsnotwendigkeit zu.

Als vorbeugende Maßnahme ist es wichtig, vor allem in befallsgefährdeten Sorten (zum Beispiel Acolon, Regent, Portugieser, Dornfelder, Trollinger) die Traubenzone entsprechend luftig und die Begrünungen kurz zu halten. Ebenso sollten ertragsregulierende Maßnahmen im Idealfall vor dem Farbumschlag erfolgen.

Ab voraussichtlich Mitte August startet dann das KEF-Monitoring durch die Rebschutzwarte und die Weinbauanstalten. Informationen zu Fangzahlen und eventuellen Eiablagen sind dann zu gegebener Zeit über Vitimeteo-Monitoring (http://monitoring.vitimeteo.de <http://monitoring.vitimeteo.de/) einzusehen.

Für eine mögliche Bekämpfung stehen nach aktuellem Stand die Mittel Minecto One, Mospilan SG, SpinTor und Surround zur Verfügung. Ob und wann eine mögliche Bekämpfung notwendig ist, wird in einem gesonderten Hinweis mitgeteilt werden.

Sonstige Hinweise

Umstrukturierung: Die Anträge für Pflanzungen in 2023 sind voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche verfügbar. Sobald die Formulare vorliegen, werden diese über den Mailverteiler versandt.
Antragsfrist ist der 31. August 2022 (bitte vormerken).
Die Zugabe von Mg-haltigen Blattdüngern zur Vermeidung von Stiellähme kann weiterhin erfolgen. Bittersalz Anwendungen bei großer Hitze sind jedoch zu vermeiden. Es ist auf eine gute Benetzung des Traubengerüstes zu achten. Zudem unbedingt die Anwendungsempfehlung (Gebrauchsanleitung) in Kombination mit Pflanzenschutzmitteln beachten.
Anwendungsbestimmungen und Auflagen in den Gebrauchsanleitungen der Pflanzenschutzmittel - insbesondere zu den Themen Anwenderschutz https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/03_Schutzausruestung/psm_Schutzausruestung_node.html und Bienenschutz - sind zu beachten.
Der Einsatz von Herbiziden auf Vorgewenden, Wegrändern und Böschungen ist nicht zulässig!
Achten Sie auf eine gültige Kontrollplakette am Pflanzenschutzgerät.
Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe in die Kanalisation/Oberflächengewässer gelangen.
Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen!
 Dokumentationsverpflichtung des Pflanzenschutzes beachten.

Dies ist der letzte regelmäßige, wöchentliche Rebschutzhinweis. Die nächsten Mitteilungen erfolgen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung und der KEF-Situation.

Die Weinbauberatung Hohenlohe-Tauber bedankt sich für Ihr Interesse!

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