Franken
RAK-Förderung 2023
Wer im Jahr 2023 erstmals einen Antrag zur Förderung des RAK-Verfahrens (Verwirrverfahren gegen den Traubenwickler) stellen möchte, sollte bitte so schnell wie möglich Kontakt mit Herrn Wolter, dem zuständigen Sachbearbeiter an der Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Garten (LWG), aufnehmen. Dann kann die LWG noch im November/Dezember die möglichen Teilnehmer der RAK-Gemeinschaft anschreiben.
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Beantragen kann man die RAK-Förderung bis zum 30. März 2023, aber die Lockstoffampullen müssen bis spätestens Ende Februar 2023 bestellt werden. Nur so sind sie rechtzeitig bis zum April lieferbar.
Die Kontaktdaten von Herrn Peter Wolter sind:
- 0931/98013521 oder
- peter.wolter@lwg.bayern.de
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