Fristverlängerung bei Hilfen für das Ahrtal
Die Antragsfrist für Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds für das Ahrtal wird um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Wie die gesamte Landesregierung hatte sich Wirtschafts- und Verkehrsministerin Daniela Schmitt immer wieder bei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für diese Maßnahme eingesetzt und begrüßt nun die Regelung.
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„Es ist der richtige Schritt. Aus vielen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern, Winzerinnen und Winzern oder Landwirtinnen und Landwirten ist mir bewusst, wie komplex der Weg in die Zukunft ist. Denn es geht den Menschen im Ahrtal nicht um einen reinen Wiederaufbau. Es geht auch um zukunftsfähige und nachhaltige Konzepte für eine ganze Region. Zeitdruck ist dabei kontraproduktiv“, sagte Schmitt.
Beispielsweise im Bereich Tourismus zeige sich wie viele Ideen und Visionen gerade entwickelt werden: „Die Akteure im Tal – und ganz wichtig – auch auf den Höhenlagen haben sich auf einen gemeinsamen Weg gemacht. Das geplante und nun entwickelte Konzept kann nun ohne den Druck der Antragsfrist, die die Menschen als ,erdrückend‘ beschrieben haben, umgesetzt werden.“
Fristverlängerung nimmt den Zeitdruck
Zudem entspanne sich die Situation auch für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bisher den Wiederaufbau noch nicht angehen konnten, weil Gutachten fehlten oder notwendige Bauarbeiten aus anderen Gründen noch nicht eingeleitet werden konnten. Schmitt betonte, dass ihr Haus weiterhin im engen Austausch mit den Partnern von Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern stehe, um Engpässe oder Problemlagen frühzeitig zu erkennen. „Der enge Dialog zwischen Betrieben, Kammern und Politik hat sich in den vergangenen Monaten bewährt – in der Beratung und auch als Rückmeldesystem für die ideale Anpassung unserer Verfahren“, sagte Schmitt.
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