SVLFG-Prämienaktion: UV- und Hitzeschutz im Weinbau
Zuviel Sonne auf der Haut erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Die Sozialversicherungfür Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Anschaffung vonSonnen- und Hitzeschutzprodukten.
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Winzer, Winzerinnen und deren Beschäftigte sind während der Arbeit im Weinberg oft überviele Stunden der Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Arbeiten sie ohne ausreichenden Sonnenschutz, haben sie ein hohes Risiko, an weißem Hautkrebs zu erkranken. Das haben Messungender SVLFG ergeben. Ihre Belastung durch die hautschädigenden ultravioletten Strahlendes Sonnenlichtes (UV-Strahlen) ist fast dreimal so hoch wie die Belastung eines bundesdeutschen Durchschnittsbürgers. Deshalb müssen Winzer für sich und ihre Beschäftigten geeignete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Hautkrebs vorbeugen – Sonnenbelastung reduzieren
Niemand ist der Sonne hilflos ausgeliefert. Arbeitgeber sind besonders in der Verantwortung. Es ist ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass sie selbst und ihre Beschäftigten die notwendigen Schutzmaßnahmen umsetzen. Alle sollten die „Schattenregel“ beherzigen: Wenn der eigene Schatten kleiner ist als der eigene Körper, steht die Sonne besonders hoch. Wer in dieser Zeit die Sonne meidet, senkt sein Sonnenbrandrisiko und damit auch sein Hautkrebsrisiko. Ist die Arbeit im Freien an sonnigen Tagen während der Mittagszeit nicht vermeidbar, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört vorallem, die Zeit in der Sonne zu reduzieren und zum Beispiel alle Pausen im Schatten zu verbringen. Das Tragen von leichten, mindestens einmal gewaschenen, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe, Kappen mit Sonnenschutz und Sonnenbrillen mit UV-Schutz vermeidet Sonnenbrände.
Sonnencreme – viel hilft viel
Sonnencreme nützt nur dann, wenn der Lichtschutzfaktor (LSF) hoch ist und die Cremegroßzügig aufgetragen wird. Die SVLFG empfiehlt, Sonnencreme mit einem LSF von mindestens 30 zu verwenden. Gerade die sogenannten „Sonnenterrassen“ des Körpers, die nicht durch Kleidung bedeckt werden, also zum Beispiel Gesicht, Lippen, Nacken, Hände, Ohren und gegebenenfalls eine Glatze, können so für einen bestimmten Zeitraum geschützt werden. Nachcremen verlängert die durch den Lichtschutzfaktor vorgegebene maximal geschützte Zeit nicht.
Hautkrebsfrüherkennung ist Kassenleistung
Hautveränderungen sollten genau beobachtet werden. Hautkrebs wird oft unterschätzt und häufig zu spät erkannt. Wird er rechtzeitig erkannt, sind die Chancen auf Heilung sehr hoch.Die eigene Beobachtungsgabe ist die wichtigste Hilfe zur Früherkennung. Regelmäßige Selbstuntersuchungen helfen, Hautveränderungen frühzeitig zu entdecken. Im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) die Kosten für einen ärztlichen Haut-Check ab dem 35. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus. Ergänzend zur gesetzlichen Regelvorsorge beteiligt sich die LKK auch schon vor dem 35. Lebensjahr an den Kosten für eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Erstattet werden 80 Prozent der Kosten bis zu einem Betrag von 20 Euro. Der Anspruch hierauf besteht einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Kostenbeteiligung erfolgt bei bereits bestehenden Risikofaktoren (zum Beispiel eine familiäre Disposition oder ein heller Hauttyp), die auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen.
Nicht schwarzsehen bei weißem Hautkrebs
Weißer Hautkrebs tritt häufig bei Personen über 50 Jahren auf. Es gibt verschiedene Formen.Weißer Hautkrebs ist mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 Prozent heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Eine Operation ist nicht immer notwendig. Oft kann schon das Auftragen von Cremes ausreichen. Welche Therapie geeignet ist, werden die behandelnden Hautärzte zusammen mit den Betroffenen aufgrund ihrer individuellen Situation entscheiden.
Hitzeschutz nicht vergessen
Die Hitzebelastung während der Arbeit an heißen Tagen im Freien kann durch Kühlfunktionskleidung gemindert werden. Die Westen, Shirts oder Kappen werden vor Arbeitsbeginn mit Wasser getränkt. Die entstehende Verdunstungskälte sorgt während des Tragens über viele Stunden für angenehme Kühlung.
UV- und Hitzeschutzinformationen online
Die SVLFG bietet unter www.svlfg.de/sonnenschutz ausführliche Informationen zu demThema. Unter dem Suchbegriff „Gefährdungsbeurteilung Weinbau Außenwirtschaft“ gibt eseine Mustergefährdungsbeurteilung für den Weinbau, die auch den Sonnenschutz berücksichtigt. Kostenlos für Arbeitgeberbetriebe ist die Infobox zum Hitze- und Sonnenschutz, die unter www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz bestellt werden kann. Sie eignet sich zur Unterweisung von Arbeitskräften und beinhaltet die dafür notwendigen Materialien.
Die SVLFG Präventionsprämienaktion
Sichern Sie sich Ihren Zuschuss für die Anschaffung von Sonnen- und Hitzeschutzproduktenfür ihre berufliche Tätigkeit. Die SVLFG-Prämienaktion startet am 15. März 2023 um 12.00 Uhr. Gefördert werden Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Shirts), Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz sowie UV-Schutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe). Die Teilnahmebedingungen gibt es online unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
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