Möglicher Herbizideinsatz in Heilquellen- und Wasserschutzgebiet
Wie im vergangenen Jahr haben sich die Weinbauverbände Baden und Württemberg für Rebflächen in Heilquellen- und Wasserschutzgebieten innerhalb von Baden-Württemberg für die Saison 2023 um Alternativlösungen bemüht, um den Wegfall der glyphosathaltigen Mittel abzufedern. Auf Antrag der beiden Verbände stehen durch erfolgte Genehmigungen des LTZ Augustenberg, die von letztem Jahr bekannten Mittel wieder zur Verfügung.
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Die Beschreibung der Mittel und deren Einsatzstrategie wurde bereits letztes Jahr von der Weinbauberatung dargestellt. Neu in 2023 hinzugekommen ist eine weitere Genehmigung für den Einsatz von U 46 M-Fluid.
U 46 M-Fluid darf in den Heilquellen- und Wasserschutzgebieten in Ertragsanlagen ab dem dritten Standjahr eingesetzt werden. Der Wirkstoff MCPA ist ein Wuchsstoff-Herbizid und wird über die Wurzel, grüne Triebe und Blätter aufgenommen. Der Wirkstoff wird sowohl über das Xylem als auch über das Phloem transportiert. Er entfaltet die Wirkung über die Störung des Wuchsstoffhaushaltes.
Wichtig ist, dass das Mittel erst ab dem Rebstadium BBCH 73 (Schrotkorngröße) eingesetzt werden darf. Wüchsiges Wetter begünstigt die Aufnahme des Wirkstoffes. Die Blätter der Unkräuter sollten möglichst trocken sein, damit der Wirkstoff möglichst vollständig von den Unkräutern aufgenommen werden kann.
Reben reagieren sehr empfindlich auf Wuchsstoffe. Deshalb ist es extrem wichtig Abdrift zu vermeiden. Diese Gefahr ist durch den Einsatz geeigneter Düsen, Anwendung eines Spritzschirms und das Beachten der abdriftmindernden Bedingungen zu minimieren. Die Anwendung in den Abendstunden ist vorteilhaft. U 46 M-Fluid wirkt nur auf zweikeimblättrige Unkräuter und nicht auf Gräser. Winden und Brennnesseln können nur während ihrer Blüte erfolgreich bekämpft werden.
Bitte beachten Sie die kommenden Rebschutzhinweise der Weinbauberatung in der nochmals alle Mittel, die in den Heilquellen- und Wasserschutzgebieten eingesetzt werden dürfen, zusammengefasst werden (hier gelangen Sie zur Übersicht).
Hier eine kurze Übersicht der aktuellen Genehmigungen nach § 22.2 PflSChG:
Weiterhin gilt: die vorrangige Nutzung mechanischer Verfahren stellt insbesondere in flacheren beziehungsweise gut zu mechanisierenden Weinbergslagen, eine praktikable Alternative dar. Kombinationen aus Mechanik und Herbizideinsatz sind ebenfalls denkbar.
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