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Bundeskabinett beschließt Novelle des Weingesetzes

Das Bundeskabinett hat Ende August wie erwartet den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Die Novelle dient der Umsetzung eines nationalen Stützungsprogramms, das den Mitgliedstaaten mit der EU-Weinmarktreform zugestanden worden war.
Veröffentlicht am
Für das Programm stehen in Deutschland im Weinwirtschaftsjahr 2008/09 insgesamt knapp 23 Millionen (Mio) Euro zur Verfügung. Davon sollen etwa 17 Mio Euro nach dem Reb-flächenschlüssel auf die Länder verteilt werden. Zwei Maßnahmen im Rahmen des Stützungsprogramms sollen dem Gesetzentwurf zufolge vom Bund durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten für deutsche Erzeugnisse, für die 1 Mio Euro vorgesehen sind. Mit 5 Mio Euro soll letztmalig im Wirtschaftsjahr 2008/09 die Verwendung von rektifiziertem Traubenmostkonzentrat (RTK) unterstützt werden. Zu den Fördermaßnahmen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, zählen die Absatzförderung auf Drittlandsmärkten für Erzeugnisse aus eigenen...
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