Weinbestandsmeldung bis zum 7. August
Bis zum 7. August 2023 muss die Weinbestandsmeldung über das Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft iBALIS eingereicht werden. Die Online-Meldung ist ab den 31. Juli 2023 über iBALIS möglich. Meldepflichtig sind alle Traubenmost- und Weinerzeuger, die zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand von mehr als 100 hl verfügen.
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Meldepflichtig sind alle Traubenmost- und Weinerzeuger als natürliche oder juristische Personen bzw. Zusammenschlüsse (Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, G.d.b.R. etc.), die zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand verfügen.
Bitte prüfen Sie, inwieweit für Ihren Betrieb eine Meldepflicht als Traubenmost- und Weinerzeuger besteht. Geben Sie die „Weinbestandsmeldung“ bevorzugt online mit den Mengenangaben zu den bei Ihnen zum Stichtag 31.07.2023 lagernden Weinbeständen (Wein, Schaumwein etc.) ab.
Sollte der Weinbestand zum 31.07.2023 unter 100 hl liegen oder keine Weinbestände mehr im Betrieb vorhanden sein, so ist die Meldung nicht in detaillierter Form erforderlich. In diesen Fällen genügt die Meldung „Weinbestand unter 100 hl“ bzw. „keine Bestände“ und die Rücksendung des unterschriebenen Formulars bzw. das Absenden dieser online-Meldung.
Vorgehen bei der Online-Meldung des Weinbestands:
Gehen Sie hierzu auf die zentrale Webanwendung https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/ und melden Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und persönlichen PIN an.
Die Bestandsmeldung 2023 können Sie dort ab dem 31. Juli 2023 unter dem Menüpunkt Weinbau erfassen und online absenden. Im System können Sie Ihre aktuelle Meldung und die der Vorjahre einsehen, auch nachträgliche Korrekturen der Meldung für das Jahr 2023 sind darin möglich.
Falls Sie eine (neue) PIN für den iBALIS-Zugang benötigen, erhalten Sie Ihre Benutzerdaten auf Antrag kostenfrei beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV), telefonisch unter 089 544348-71, per Fax 089 544348-70 oder per E-Mail: pin@lkv.bayern.de.
Vorgehen bei der Meldung des Weinbestands in Papierform:
Wenn Sie noch in Papierform melden wollen, können Sie ein Formular auf der Homepage der LWG unter https://www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php downloaden. In Ausnahmefällen kann ein Vordruck auch über das Sachgebiet Weinrecht der LWG angefordert werden.
Papiermeldungen senden Sie bitte an: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Sachgebiet Weinrecht (RS 2) der LWG (Frau Mann Tel: 0931 9801-3166, Frau Göpfert Tel: 0931 9801-3157, Frau Supp Tel: 0931 9801-3165) wenden.
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