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Deutschland | Rebflächen

309 Hektar mehr in 2024

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat 2024 deutschlandweit rund 309 ha neue Rebflächen genehmigt. Insgesamt wurden bei der BLE rund 711 ha für Neuanpflanzungen beantragt – rund 27 % weniger als 2023.

von BLE erschienen am 22.07.2024
In Rheinland-Pfalz wurden über 250 ha neue Rebflächen in 2024 genehmigt. © Natalie Krampfl
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Allein in Rheinland-Pfalz bewilligte die BLE im Jahr 2024 zusammen rund 257 ha neue Rebflächen. Davon entfielen rund 221 ha zusätzliche Rebfläche auf das Anbaugebiet Rheinhessen. Laut Statistischem Bundesamt wuchsen im Jahr 2023 in diesem größten Weinanbaugebiet Deutschlands auf 27.499 ha Keltertrauben, gefolgt von der Pfalz mit 23.793 ha und Baden mit 15.679 ha.

Im Antragszeitraum (01. Januar bis 29. Februar 2024) hat die BLE insgesamt 2246 gültige Anträge für Neuanpflanzungen erhalten, die alle genehmigt werden konnten.

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer gestaltet sich 2024 wie folgt:

Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer.
Die Verteilung der genehmigten Flächen auf die Bundesländer. © BLE

Unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g. U.) ergeben sich 2024 folgende neue Rebflächen:

Die genehmigten Flächen, unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g. U.).
Die genehmigten Flächen, unterteilt nach Anbauregionen mit geschütztem Ursprung (g. U.). © BLE

Weitere 9,49 ha entfallen auf Landweingebiete und 20,74 ha auf Gebiete ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) oder geschützte geografische Angabe (g. g. A.).

Hintergrundinformationen

Nach dem Weingesetz dürfen in Deutschland jährlich maximal 0,3 % der bepflanzten Anbaufläche des Vorjahres als neue Rebflächen genehmigt werden, um das Marktgleichgewicht aus Angebot und Nachfrage zu erhalten. Stichtag ist jeweils der 31. Juli. Wer wie viel zusätzliche Anbaufläche erhält, richtet sich in erster Linie nach der Lage der beantragten Anbauflächen. Erste Priorität haben Flächen mit über 30 % Hanglage, dann folgen Flächen mit 15 bis 30 % Hangneigung. Antragsteller, die weniger als die Hälfte der beantragten Fläche erhalten haben, können die genehmigte Fläche innerhalb eines Monats zurückgeben.

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