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Franken | Abgabefrist beachten

Weinbestandsmeldung durchführen

Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) Veitshöchheim erinnert an die rechtzeitige Abgabe der Weinbestandsmeldung bis 7. August 2024 über das Serviceportal für die bayerische Landwirtschaft iBALIS.

von Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) erschienen am 31.07.2024
Die Weinbestandsmeldung müssen bis zum 7. August 2024 erfolgen. © Florian Fenzl
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Gehen Sie hierzu auf die zentrale Webanwendung https://www.stmelf.bayern.de/ibalis/ und melden Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und persönlichen PIN an.

Bestandsmeldung 2024

Die Bestandsmeldung 2024 können Sie dort ab dem 31. Juli 2024 unter dem Menüpunkt Weinbau erfassen und online absenden. Im System können Sie Ihre aktuelle Meldung und die der Vorjahre einsehen, auch nachträgliche Korrekturen der Meldung für das Jahr 2024 sind darin möglich.

Falls Sie eine (neue) PIN für den iBALIS-Zugang benötigen, erhalten Sie Ihre Benutzerdaten auf Antrag kostenfrei beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV), telefonisch unter 089 544348-71, per Fax 089 544348-70 oder per E-Mail: pin@lkv.bayern.de.

Wenn Sie noch in Papierform melden wollen, können Sie ein Formular auf der Homepage der LWG unter: https://www.lwg.bayern.de/weinbau/weinrecht/066668/index.php downloaden. In Ausnahmefällen kann ein Vordruck auch über das Sachgebiet Weinrecht der LWG angefordert werden.

Stichtag: 31. Juli 2024

Meldepflichtig sind alle Traubenmost- und Weinerzeuger als natürliche oder juristische Personen bzw. Zusammenschlüsse (Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, G.d.b.R. etc.), die zum Berichtszeitpunkt über einen Weinbestand verfügen.

Bitte prüfen Sie, inwieweit für Ihren Betrieb eine Meldepflicht als Traubenmost- und Weinerzeuger besteht. Geben Sie die „Weinbestandsmeldung“ bevorzugt online mit den Mengenangaben zu den bei Ihnen zum Stichtag 31. Juli 2024 lagernden Weinbeständen (Wein, Schaumwein etc.) ab. Sollte der Weinbestand zum 31. Juli 2024 unter 100 hl liegen oder keine Weinbestände mehr im Betrieb vorhanden sein, so ist die Meldung nicht in detaillierter Form erforderlich. In diesen Fällen genügt die Meldung „Weinbestand unter 100 hl“ beziehungsweise „keine Bestände“ und die Rücksendung des unterschriebenen Formulars beziehungsweise das Absenden der Online-Meldung.

Papiermeldungen senden Sie bitte an: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim

Bei Rückfragen können Sie sich an das Sachgebiet Weinrecht (RS 2) der LWG (Frau Mann Tel: 0931 9801-3166, Frau Göpfert Tel: 0931 9801-3157 oder Frau Supp Tel: 0931 9801-3165) wenden.

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