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Lagenklassifikation: „Erste“ und „Große Gewächse“

Einheitliche Herkunftsbezeichnungen auf dem Weg

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat ein wegweisendes Konzept zur Lagenklassifikation beschlossen. Ziel ist es, die Herkunftsbezeichnungen „Erste“ und „Große Gewächse“ rechtlich zu verankern und qualitativ abzusichern. Nun liegt es an den Regionen, den Rahmen mit Leben zu füllen.

von Redaktion Quelle Deutscher Weinbauverband e. V. erschienen am 13.12.2024
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Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat im Dezember einen entscheidenden Schritt zur Sicherstellung erfolgreich etablierter Herkunftsbegriffe und Qualität im deutschen Weinbau getan. Innerhalb der eigenen Gremien führte der DWV mit den Mitgliedern, zu denen auch der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) zählt, eine dreijährige intensive Beratung zum Thema Lagenklassifikation durch. Auf Basis dieser Diskussionen hat der DWV nun einen Rahmen für die Lagenklassifikation beschlossen. Ziel ist es, ein System festzulegen, das Herkünfte für die Bezeichnungen „Erste Gewächse“ und „Große Gewächse“ definiert. Diese Lagenklassifikation wurde mit der Forderung nach Umsetzung an Bundesminister Cem Özdemir sowie die zuständigen Landesministerien in den weinbautreibenden Bundesländern übersandt.

Regionale Komitees

Der Entwurf sieht neben zahlreichen technischen Details vor, dass regionale Komitees durch die Erzeuger gebildet werden. Diese sollen auch mit Fachleuten aus Wissenschaft und Weinwirtschaft besetzt sein. DWV-Generalsekretär Christian Schwörer stellt klar: „Den Komitees, besetzt auch mit den Erzeugern, kommt eine herausragende Bedeutung zu. Es handelt sich um ein offenes System von den Erzeugern für die Erzeuger.“

Die regionalen Komitees sollen zunächst auf Basis der Verordnung die jeweilige Ausgestaltung für ihre geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U. / Anbaugebiet) erarbeiten. Dabei wird das Renommee der Anbauflächen und deren Eignung anhand bestimmter Merkmale bewertet. In einem zweiten Schritt sollen die Komitees auf Antrag einzelne Erzeuger zulassen, die nach verschiedenen Kriterien ihre betriebliche Eignung unter Beweis gestellt haben.

Entwurf setzt Rahmen

„Es ist ein Erfolg, dass wir uns auf ein System geeinigt haben, das nicht nur die Erhaltung wertvoller Begriffe gewährleistet, sondern auch im Rahmen der weiteren Ausgestaltung des romanischen Systems eine klare und differenzierte Herkunftsbezeichnung ermöglicht“, erklärt DWV-Präsident Klaus Schneider. „Dabei haben wir uns bewusst nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigt, sondern auf ein Modell, das die Qualität und das Renommee der Begriffe – auch im Ausland – sichert. Unser Dank gilt unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem Elsass, Österreich, aber auch dem Rheingauer Weinbauverband und dem VDP, die uns an ihren Prozessen und Erfahrungen teilhaben ließen und sich aktiv in unseren Prozess eingebracht haben.“

Für DWV-Präsident Klaus Schneider steht aber auch fest: „Unser Entwurf setzt nur einen Rahmen. Entscheidend wird sein, wie die Schutzgemeinschaften und ihre Mitglieder diesen Rahmen mit Leben füllen. Hier sind alle ernsthaft an der Verwendung der Begriffe interessierten Betriebe, aber auch unsere regionalen Mitglieder gefordert, sich aktiv in einen qualitätssichernden Prozess einzubringen.“

VDP-Präsident Steffen Christmann unterstreicht die Bedeutung der kritischen Begleitung des Prozesses als Mitglied des DWV und sieht nun die Möglichkeit, deutschlandweit einheitlich und qualitätsorientiert mit den Begriffen „Erste“ und „Große Gewächse“ zu arbeiten. „Dieser Konsens bietet die Chance, die Herkunftsqualität, die wir beim VDP seit über 20 Jahren erfolgreich entwickelt haben, nun auch auf gesetzlicher Ebene wirklich zu schützen. Die nun folgende und nicht kleinere Herausforderung wird in Zukunft die Gestaltung der Vorgaben in den einzelnen Anbaugebieten innerhalb des bundeseinheitlichen Rahmens durch die Schutzgemeinschaften sein. Hier sind wir und unsere regionalen VDP-Vertreter auch als Partner auf Augenhöhe mit den Gebieten gerne bereit, uns und unsere Erfahrung einzubringen“, so der VDP-Präsident.

Dem Rahmen der bisherigen Regelungen der Weinverordnung zu Ersten und Großen Gewächsen (§ 32b WeinV) von 2021 fehlt eine klare Herkunftsdefinition. Der DWV-Entwurf einer Lagenklassifikation schließt diese Lücke. Im nächsten Schritt soll dieser Entwurf in die Weinverordnung integriert und anschließend durch die neuen Komitees unter Mitwirkung der betroffenen Betriebe umgesetzt werden.

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