
Maßnahmen für Rebflächen und Baurecht vereinbart
Der Weinbauverband Württemberg setzt sich für die Pflege stillgelegter Rebflächen und eine einheitliche Auslegung des Baurechts ein. Ein Treffen mit dem Kreis-, Städte- und Gemeindetag brachte wichtige Vereinbarungen.
von Redaktion Quelle Weinbauverband Württemberg erschienen am 07.02.2025In vielen Regionen Württembergs nimmt die Zahl nicht mehr bewirtschafteter Rebflächen zu. Oft bleiben diese sich selbst überlassen oder verbuschen aufgrund fehlender Mindestpflege. Um diesem Problem entgegenzuwirken, tauschten sich Vizepräsident Peter Albrecht und Thomas Seibold vom Weinbauverband Württemberg Ende Januar mit den Hauptgeschäftsführern und weiteren Vertretern des Kreis-, Städte- und Gemeindetags in Stuttgart aus.
Ein zentrales Ergebnis des Gesprächs: Die Kommunen sollen eine aktualisierte Musterverfahrensanweisung erhalten, um Eigentümer auf ihre Pflegepflicht gemäß §26 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) hinzuweisen. Zudem begrüßte der Weinbauverband die Ankündigung von Minister Peter Hauk MdL, das Landesweinrecht hinsichtlich einer Rodungspflicht für stillgelegte Weinberge anzupassen.
Ein weiteres Anliegen des Weinbauverbands war die uneinheitliche Auslegung des Baurechts in verschiedenen Gemeinden. Dies betrifft etwa die Genehmigung von Wohnmobilstellplätzen auf Betriebsstätten oder das Aufstellen von Weinverkaufsautomaten. Der Verband forderte hier eine einheitliche Regelung für alle Kommunen, um Winzern mehr Planungssicherheit zu geben.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.