
Frosthilfen für Obst- und Weinbau bewilligt
Nach den schweren Spätfrösten im Frühjahr 2024 erhalten betroffene Obst- und Weinbaubetriebe nun finanzielle Unterstützung. Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen begonnen.
von Redaktion Quelle BMEL erschienen am 19.03.2025Die ersten Bundesländer haben mit der Bewilligung der Frosthilfen für Obst- und Weinbaubetriebe begonnen, die im Frühjahr 2024 durch Spätfröste erhebliche Ernteverluste erlitten haben. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte sich in Brüssel für die Berücksichtigung deutscher Betriebe in den EU-Hilfen eingesetzt. „Endlich kommt die Frosthilfe auch bei unseren Betrieben an. Dafür habe ich mich in Brüssel vehement eingesetzt“, erklärte Özdemir.
Die Anträge konnten bis zum 8. Januar 2025 bei den Landesstellen eingereicht werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe mit einem Ertragseinbruch von mindestens 30 % und einem Mindestschaden von 7500 Euro. Der Entschädigungssatz beträgt rund 37 % des Schadens je Betrieb. Die Auszahlung der Hilfen durch die Länder erfolgt bis spätestens 30. April 2025.
Besonders in Ost- und Süddeutschland haben die Fröste hohe Schäden verursacht. Insgesamt belaufen sich die beihilfefähigen Schäden auf rund 126 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort schwanken die Ertragsausfälle im Obstanbau zwischen 20 % und 100 %, beim Weinbau zwischen 30 % und 100 %. Eine Kombination der EU-Hilfen mit Landeshilfen ist möglich, sofern die beihilferechtlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.
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